Verlängerung - 3 min. vor Spielende FaZ. Frage: darf FaZ-Spieler am Strafstoßschießen teilnehmen?

  • In einem D-Juniorenspiel kann der Torwart einen scharf geschossenen Ball nur mit den Händen zur Seite abwehren. Er läuft ihm
    dann hinterher und schießt ihn weit in die gegnerische Hälfte. Ein Mitspieler, der nur noch einen Gegner vor sich hat, nimmt den Ball an und schießt ihn ins
    Tor. Entscheidung!


    Ich würde sagen, der Spieler kann im Elfmeterschießen teilnehmen, kann aber keine klare Regelung finden. Vielleicht habt ihr ja eine ;)

  • Zu der Frage, die du in deinem Text geschrieben hast, würde ich sagen: Kein Tor, Abseits, ind. FS, da lediglich 1 Spieler vor dem Angreifer gewesen ist, also er sich in strafbarer Abseitsposition befand. Da es heißt, dass der Ball weit in die gegnerische Hälfte geschlagen wird, gehe ich davon aus, dass sich der Angreifer auch in der gegnerischen Halbzeit befunden hat zum Zeitpunkt der Ballabgabe.


    Aber zu deiner Frage in der Überschrift:


    Ein Spieler, der einen FaZ erhält, dessen Dauer nach Ende der Verlängerungg, also beim Abpfiff, noch nicht beendet ist, ist für das Elfmeterschießen nicht zugelassen, da er bei Spielende nicht spielberechtigt war.


    Dazu das Regelheft:

    Zitat von Regelheft S.112

    Mit Ausnahme des geschilderten Falls dürfen nur Spieler zum Elfmeterschießen
    antreten, die sich am Ende des Spiels, einschließlich einer etwaigen Verlängerung,
    im Spiel befanden.


    (Die Ausnahme ist die Verletzung eines Torwartes bei nicht ausgeschöpftem Auswechselkontingent.

  • Blöde Frage:


    Wo siehst du hier ein Vergehen welches einen FaZ zu Folge hätte?


    Falls ich was übersehen haben sollte hilft ein Blick in die Regeln:
    Kapitel "Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers"


    Dort steht, dass nur Spieler, welche am Ende des Spieles (Verlängerung) im Spiel befanden, am Strafstoßschiesen teilnehmen dürfen. (Ausnahe: Verletzung des TW))


    In deinem Fall darf der Spieler also nicht teilnehmen, da nicht Teil des Spieles war.


    EDIT: Da war wohl einer schneller ;)

    Geh nicht nur die glatten Straßen. Geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub.
    (Antoine de Saint-Exupery)

  • Ich verstehe ehrlich gesagt die Struktur deines Beitrags nicht, MalteMicha.


    Sollen das 2 Fragen (wenn überhaupt) zu unterschiedlichen Themen sein oder hängen dir irgendwie zusammen?! :confused:

  • upps, dann jetzt aber die richtige Frage, Sorry...


    In einem Nachwuchspokalspiel erhält ein Spieler eine Zeitstrafe – drei Minuten vor dem Ende der Verlängerung. Wie wirkt sich dies auf ein durchzuführendes Strafstoßschießen aus?



    Ok, ich dachte hier gibt es noch eine Ausnahmeregelung im Jugendbereich, aber da hab ich auch nichts gefunden. Danke für die Antwort.

  • Schöne Frage . Der FaZ läuft mit dem Spielende aus, das heisst der Spieler darf am am Elfmeterschiessen teilnehmen. Ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall in der Halle im Halbfinale, was 2:2 endet und ich jeweils einen Spieler der beteiligten Mannschaften mit FaZ ausgeschlossen hatte. Ich habe sie nicht teilnehmen lassen und auf Nachfragen beim Regelwart, wurde mir erklärt das beim Spielende die Zeitstrafeb ablaufen. Anders natürlich bei gelbroten Karten. Ich kann das natürlich nur für den Hamburger FV sprechen.

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Das darf er nicht.



    Die Strafe gilt zwar als verbüßt, der Spieler gilt jedoch zum Zeitpunkt
    des Abpfiffs nicht als spielberichtigt, da die Zeitstrafe erst nach
    Beendigung der Verlängerung abgegolten ist.


    Gruß
    Foxi

  • Könnte es sein, dass das ganze landespezifisch geregelt ist? Ich bin da nicht sicher.

  • Der DFB hat sich in der SR-Zeitung 6/2007 so festgelegt:
    "Endet das Spiel vor Ende der Strafzeit, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem ggf. stattfindenden Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch nicht teilnehmen."
    Das Thema hatten wir übrigens schon öfter, 2009 war tillongi auch noch fest davon überzeugt, dass der FaZ-Spieler nicht teilnehmen darf...

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Almiko hat Recht! Sch**** Alzheimer

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  • Teilnehmen dürfen nur die Spieler, die sich am Ende der Verlängerung auf dem Spielfeld befanden,
    somit fällt der mit Zeitstrafe belegter Spieler aus.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Das stimmt nicht ganz.
    Teilnehmen dürfen alle, die am Spielende zum Spiel gehören.
    Es kann sein, dass bei Schlusspfiff ein Spieler verletzt außerhalb behandelt wird. Dieser darf trotzdem am Elfmeterschießen teilnehmen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Mag vielleicht selten vorkommen, aber was ist wenn ein Spieler während des Elfmeterschießens einen FaZ bekommt, z.b. wenn ein bereits verwarnter Spieler unsportlich täuscht? Darf er, vorausgesetzt das Schießen dauert lange genug, wieder teilnehmen?

  • Sind beides Fragen aus dem (bis heute) aktuellen FLB-Hausregeltraining:


    Zur ersten Frage (Überschrift):


    Hier muss zwischen D/E-Jugend und F/G-Jugend unterschieden werden. In der D/E Jugend ist ein Spieler bei dem FaZ auf die Dauer von 5 Minuten vom Spiel ausgeschlossen und darf nicht teilnehmen. (Reduzierung etc. versteht sich dann von selbst)
    Bei der F/G-Jugend ist ein FaZ mit 2 Minuten definiert, demnach darf der Spieler, da er bereits eine Minute vor Verlängerungsende seine Strafe abgesessen hat, wieder teilnehmen


    Zur 2. Frage:


    D-Jugend spielt im FLB auf Kleinfeld, demnach kein Abseits. Es wird hier auf die Mittellinienregel angespielt, welche hier jedoch keine Anwendung finden kann, da ein Abklatschen kein kontrolliertes Handspiel durch den Torwart ist. Tor, Anstoß, mit Pfiff!