Aus dem Regelheft (10/11), S. 115 (Auslegung der FIFA):
Während des Elfmeterschießens darf ein Spieler, der sich verletzt, nicht ersetzt werden (Ausnahme: Torhüter)
Wird der Torhüter während des Elfmeterschießens des Feldes verwiesen, muss einer der teilnahmeberechtigten Feldspieler an seiner Stelle ins Tor.
Dazu folgende zwei Annahmen von mir (solltet ihr diese als falsch ansehen, widersprecht mir):
zu 1): Ein Torhüter darf, wenn er sich während des Elfmeterschießens verletzt, durch einen Spieler auf der Auswechselbank ersetzt werden.
zu 2): Der Feldspieler, der die Position des Torhüters einnimmt, gilt fortan als Torhüter und hat dieselben Rechte und Pflichten.
Nun die konkrete Situation: Ein Torhüter wird während des Elfmeterschießens des Feldes verwiesen (z. B. weil er den Schützen vor Ausführung des Schusses beleidigt). Nun muss also (wegen 2)) ein teilnahmeberechtigter Feldspieler die Torhüterposition einnehmen. So weit, so gut.
Nun hat die Mannschaft allerdings noch einen (ausgebildeten, guten, was auch immer) zweiten Türhüter auf der Bank. Den möchte sie nun irgendwie ins Spiel bringen, doch dieser ist für das Elfmeterschießen natürlich nicht zugelassen (stand bei Abpfiff nicht auf dem Spielfeld). Da fällt dem Feldspieler, der nun die Position des Torhüters eingenommen hat, folgender Schachzug ein: In einem ungesehenen Moment (und im konkreten Fall noch vor Ausführung des Schusses nach FaD gegen den ursprünglichen TW) vertritt er sich und verstaucht sich seinen Knöchel, sodass er nicht mehr weiterspielen kann. Gemäß 1) und 2) dürfte er als Türhüter ja jetzt durch den Ersatztorwart auf der Bank ersetzt werden.
Muss / darf der SR dies zulassen? Hat er eine Möglichkeit, dieses (offensichtlich unsportliche) Vorgehen zu unterbinden, ohne dabei einen Regelverstoß zu begehen? Oder muss er dies sogar unterbinden, aber wenn ja, auf welcher Regelgrundlage?
Auf eure Meinungen gespannt,
zettelbox