FC Bayern gegen FC Köln - Ribery

  • Ich persönlich sehe in der ersten Szene dieselbe "Stoß-Intention" bei beiden Kontrahenten, daher entweder beide gelb oder beide rot - was eine sehr harte Entscheidung gewesen wäre. In der zweiten Szene greift Ribéry meiner Ansicht nach nicht direkt an die Gurgel, sondern schiebt vielmehr die Hand unters Kinn. Er wird vorher aber von Sereno provoziert - mehrfach. Von daher denke ich, dass der Schiedsrichter die Szene mit gelb (und in Folge gelb-rot) richtig bewertet hat, ich sehe es ähnliche wie Pfeifekopp: Ein wirkliches Zupacken, Stoßen oder gar Würgen konnte ich nicht wahrnehmen. Allerdings muss auch ich als Bayern-Fan zugeben, dass wenn Ribéry so hingeht, man das auch als Versuch auslegen könnte. Wenn also ein richtiger Hardliner dort glatt rot gezogen hätte, hätte man sich nicht übermäßig drüber beschweren können. Letztendlich völlig unnötig, sich so provozieren zu lassen...

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Zitat von Intention79;176584


    Daher spricht für mich mehr für eine evtl. auch versuchte Tätlichkeit und somit für eine glatte rote Karte für die zweite Aktion. Und zudem, so wie hier angebracht ein bewusster Vorsatz der Verletzungabsicht gefordert wird, muss angebracht werden, das dies ein subjektives Element ist. M.A.n wird dies durch die Handbewegung und den Versuch des Kopfstoßes bereits impliziert.


    Nochmal!
    Für eine Tätlichkeit muss eine Verletzungsabsicht vorliegen.


    Genau aus diesem Grund haben wir SR diesen Begriff übrigens nicht zu verwenden. Die Einstufung obliegt einzig dem Sportgericht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Übrigens ist nicht jedes Kopf an Kopf ein Kopfstoß, versucht oder gar vollendet. Viele Spieler machen dieses dumme "auf ein Zentimeter Entfernung gehen" und da muss man besonders aufpassen ob und wenn ja wer da tatsächlich einen Kopfstoß ausführt oder ob einer auf das "nur" unsportliche Provozieren sich fallenlässt. Hier war kein Kopfstoß, aus meiner Sicht war das einzige wofür ich Rot in Betracht zog die Armbewegung nach dem ersten Zweikampf, aber dies war für mich aufregen und nicht versuchtes Schlagen.

  • @ Pfeifekopp


    für mich persönlich reicht für die von dir geforderte Verletzungsabsicht und somit die Wertung als Tätlicheit bereits der Griff in Richtung Hals und der versuchte Kopfstoss. Vergleichbar vieleicht mit der unkontrollierten Fußbewegung von Götze im Spiel Dortmund gegen Leverkusen im Augut 2011, die als versuchtes Nachtreten gewertet wurde. Dies wurde durch den SR auch als Tätlichkeit gewertet und mit Rot bestraft.


    http://www.bild.de/sport/fussb…e-tore-19629304.bild.html


    Zitat von Nummer4;176597

    Übrigens ist nicht jedes Kopf an Kopf ein Kopfstoß, versucht oder gar vollendet. Viele Spieler machen dieses dumme "auf ein Zentimeter Entfernung gehen" und da muss man besonders aufpassen ob und wenn ja wer da tatsächlich einen Kopfstoß ausführt oder ob einer auf das "nur" unsportliche Provozieren sich fallenlässt. Hier war kein Kopfstoß, aus meiner Sicht war das einzige wofür ich Rot in Betracht zog die Armbewegung nach dem ersten Zweikampf, aber dies war für mich aufregen und nicht versuchtes Schlagen.


    Also für mich schon ein versuchter Kopfstoss ... schließlich ja nicht der erste Franzose der diese Spielweise anwendet! :ironie:

  • "Tätlichkeit" wird durch die FIFA-Anweisung zu Regel 12 wie folgt definiert:

    Zitat

    Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.


    "Übermäßige Härte" wird ebenfalls in der FIFA-Anweisung zu Regel 12 definiert:

    Zitat

    "Übermäßige Härte" liegt vor, wenn ein Spieler...die Verletzung eines Gegners in Kauf nimmt.


    Wer einen Kopfstoß versucht oder ansetzt, nimmt m.E. die Verletzung eines Gegners in Kauf, denn wenn der Angreifer sich nur etwas verschätzt, bricht er z.B. dem Gegenspieler das Nasenbein. Auch ein Griff an den Kehlkopf kann schwerwiegende Folgen für den Angegriffenen haben.


    Während Pfeifekopp uneingeschränkt von Absicht spricht, reicht der FIFA in ihrer Definition bedingter Vorsatz, d.h. billigend in Kauf nehmen.


    Ich glaube und hoffe, dass der DFB den Fall Ribery in der nächsten SR-Zeitung aufarbeitet.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • @ amilko


    Danke dir ... habe lang nach einer Def. für den Begriff "Tätlichkeit" gesucht. Wusste garnicht das die FIFA dieses in Regel 12 getan hat. Werd ich gleich mal nachlesen!:top: