Spieler betritt unerlaubt Spielfeld zur 2. HZ und begeht fahrlässiges Foul

  • Ich weiß ja, das wir ein Thema haben, wo zu Verfahren ist, wenn ein Auswechselspieler während der Halbzeitpause wechselt und der SR das nicht mitbekommt.


    Nun ist aber folgende Regelfrage von einem SR-Kollegen gestellt worden, die für mich etwas unklar ist. Die Frage lautet: Nach seinem fahrlässigen Foulspiel stellt der Schiedsrichter fest, dass dieser
    Spieler zur zweiten Halbzeit (ohne Anmeldung) das Spielfeld betreten hat. Was muss der Schiedsrichter alles tun?


    Ich weiß ja, dass es normalerweise dafür :gelbe_karte: und indirekter Freistoß wo Ball bei Pfiff geben muss. Nun ist aber die Frage, ist dieser Spieler schon drauf gewesen oder wurde er erst eingewechselt ohne den SR zu informieren. Wer kann da helfen?

  • So ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht. Hat sich der SR nicht die Wechselspieler notiert? Wenn ja, und er stellt fest, daß der Spieler in der 2. Halbzeit auf dem Platz steht, ohne das der Wechsel angesagt wurde, gibt es Vw/indirFS. Und ich würde es im Spielbericht vermerken.
    Hat er es versäumt, die Wechselspieler zu notieren, wird es schwierig...

  • Hm, schwierige Sache, denn wer begeht das Foul?
    Meiner Meinung nach richtet sich die Spielfortsetzung auch danach und auch die persönliche Strafe.

  • Der Spieler ist und bleibt Einwechselspieler und gehört nicht zum Spiel.
    Eine Information des SR ist notwendig um zum Spieler zu werden.


    Somit kann es nur den Ind. Freistoß am Ballort geben. Persönliche Strafe, Gelb für das unerlaubte betreten des Platzes und in diesem Fall Gelb-Rot für das Vergehen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Da das Foul ausdrücklich fahrlässig begangen wurde, kann es m.E. für das Vergehen keine persönliche Strafe geben,
    somit nur :gelbe_karte: für das Betreten.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Was ist ein "fahrlässiges" Foulspiel? Doch eines, das nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Für ein fahrlässiges Foulspiel kann eine persönliche Strafe möglich sein :rote_karte: oder :gelbe_karte:, es muss aber keine persönliche Strafe geben wie eben in den meisten Fällen von Foulspiel. Da der Spieler unberechtigt das Spielfeld betreten hat ist er zu verwarnen. Sollte das begangene Foulspiel unter die Rubrik "verwarnungswürdiges Foulspiel" fallen, so ist eben GELBROT die Folge. Die Spielfortsetzung kann nur idF am Ort des Balles bei der Unterbrechung sein. In Bayern wird den Schiedsrichtern empfohlen nach dem Seitenwechsel nachzufragen ob eine Auswechslung durchgeführt wurde. Dies ist aber kein MUSS!

  • Die FIFA-Anweisungen zu Regel 12 sagen ganz klar:

    Zitat

    "Fahrlässige" Fouls ziehen keine disziplinarische Maßnahme nach sich.


    Gerade bei Regel(test)fragen sollten wir uns an die Begrifflichkeiten des Regelbuchs halten.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Jetzt lasst uns doch nicht an Kleinigkeiten rumdiskutieren. Wenn das Vergehen eine Verwarnung erfordert, dann gibt es Gelb und Gelb-Rot, falls nicht eben nur Gelb.
    In dieser Situation geht es doch hauptsächlich um den "Wechsel"

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • In der oben beschriebenen Situation geht es hauptsächlich um Wechsel + Foulspiel. Dem Threadersteller ist ja offensichtlich klar was passieren soll wenn "unerlaubt" gewechselt wurde. Also fasst dein erster Satz das Ganze schon richtig zusammen