Da ein Verein aus unserer Region für die zur Saison 2012/13 neu gegründete B-Junorinnen-Bundesliga melden will, habe ich mir mal interessehalber die Durchführungsbestimmungen durchgelesen. Ich war negativ überrascht, dass dort in § 40 Abs. 3 schriftlich verankert ist, dass die "Spielleiterin" (gemeint ist hier Staffelleiterin) die von der DFB-SR-Kommission angesetzten SR ablehnen kann. Ist das in allen DFB-Ligen so geregelt? Ich kann fast nicht glauben, was dort steht, denn wo kommen wir denn da hin, wenn uns der DFB vorlebt, dass sich andere Organe als der SR-Ausschuss offiziell in die SR-Ansetzung einmischen dürfen?
ZitatAlles anzeigen§ 40
Spielleitung
1. Die Spielleitung der B-Juniorinnen-Bundesliga wird vom DFB-Ausschuss für Frauen- und
Mädchenfußball wahrgenommen.
Die Spielleitung ist insbesondere zuständig für
a) die Aufstellung der Terminliste und deren Änderungen,
b) die Führung der offiziellen Tabelle,
c) die Entsendung von Spielbeobachtern,
d) die Anforderung von Schiedsrichtern für die Spiele der B-Juniorinnen-Bundesliga,
e) die Entscheidungen über den Wechsel der Platzanlage,
f) die Verlegung von Meisterschaftsspielen,
g) die An- und Absetzungen von Meisterschaftsspielen.
2. Zur Ausübung der Spielleitung der B-Juniorinnen-Bundesliga bedient sich der DFB-Ausschuss
für Frauen- und Mädchenfußball aus seinen Mitgliedern einer Spielleiterin.
3. Die Spielleiterin hat, soweit es sich um Spiele der von ihr geleiteten Spielklasse handelt, gegen
die Ansetzung von Schiedsrichtern ein Einspruchsrecht bei der DFB-Schiedsrichterkommission.