Schiriassi, ich hoffe die Frage ist nun geklärt, ich kann gar nicht verstehen, warum du fieberhaft irgendwelche Texte verbiegst nur um Recht zu bekommen.
Es war schon immer so, dass es ein Wurfvergehen nur gegen einen Gegenspieler auf dem Feld geben kann, alles andere sind Unsportlichkeiten.
Unerlaubte Mitwirkung und Vergehen am eigenem Mitspieler
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Ich verberge überhaupt keine Texte, da jeder von uns (hoffentlich) im Regelbuch eben diese nachlesen kann ... da bringt es nict viel sie zu verbergen (was auch immer du damit meinst) - und um Recht zu bekommen erst Recht nicht! Wenn du allerdings folgendes schreibst:
>>Es war schon immer so, dass es ein Wurfvergehen nur gegen einen Gegenspieler auf dem Feld geben kann, alles andere sind Unsportlichkeiten<<
dann ist es wieder komisch, da der 1. Satzteil keinen Sinn ergibt! Jetzt stiftest du Verwirrung!
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Warum ?
Die Aussage ist doch korrekt. Früher hieß dies zwar Kontakt- und Einleitungsvergehen. Wenn sich diese aber gegen Mitspieler gerichtet haben, gab es auch damals schon einen indirekten Freistoß. -
Zitat von machee;152833
[...] dass es ein Wurfvergehen nur gegen einen Gegenspieler auf dem Feld geben kann, alles andere sind Unsportlichkeiten.
Der unterstrichene Satzteil ist für mich unlogisch und stiftet bei mir Verwirrung.
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Das Werfen von Gegenständen ist auch ein Wurfvergehen, das ist klar. Aber regeltechnisch wird es nicht als solches angesehen, sondern eben als Unsportlichkeit.