Unangemeldeter Auswechselspieler: Idr. oder Dir. FS?

  • Zitat von Makabi;145430

    Danke für den Tonfall ;) Erläuterungen des DFB auf Seite 20, Punkt 2, im aktuellen Regelwerk. Ich habe nicht gesagt, dass das Spielen mit dem Fuss verboten ist, daher wundert es mich, dass Du Dich darauf beziehst.
    Ich wiederhole meine Aussage: 1. GK für unerlaubtes Betreten, GK/RK für Torverhinderung. Ob er letzteres mit dem Fuss oder der Hand macht, darauf gehe ich garnicht ein und muss es auch nicht - die Torverhinderung ist das Mass, ob RK oder GK zum Einsatz kommt.


    Der Tonfall ist darin begründet, dass mir der Hut hochgeht, wenn jemand kommt und auf feststehende Aussagen die so im Regelwerk vorgegeben sind mit der Einleitung: "Meiner Meinung nach..." antwortet.

    Nein, nein und nochmal nein. Du kannst nur etwas bestrafen was verboten ist. Verboten ist das unerlaubte betreten des Spielfeldes. Dafür ist im Regelwerk eindeutig die gelbe Karte vorgeschrieben. Das spielen des Balles mit dem Fuß ist nicht verboten. Also kannst du es nicht bestrafen, auch nicht wenn er den Ball per Fallrückzieher 2cm vor der Torlinie klärt (solange er damit niemanden gefährdet).


    Und auch wenn er das Tor mit der Hand verhindert hätte, ist deine Antwort komplett falsch. Für die Torverhinderung durch eine Regelübertretung (ausser betreten des Spielfeldes, dafür ist er ja schon bestraft) gibt es einzig und alleine die rote Karte. Gelb/Rot ist da nicht mehr möglich.


    Deine Antwort war falsch und das solltest du eingestehen und daraus lernen. Das du dich versuchst zu rechtfertigen macht es nicht besser, zumal du dich im Kreis drehst und noch mehr lücken in der Regelkunde aufzeigst.

  • Zitat von Stefan;145427

    ...Also muß er eine Regelübertretung begangen haben, um rot zu sehen...


    Für mich bezieht sich das "Verhindert er dabei" klar auf das unerlaubte Betreten des Spielfeldes.


    Ich spanne mal den Bogen zum Handspiel (Seite 85): Verhindert ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine klare Torchance des gegnerischen Teams,wird er des Feldes verwiesen. Grund für diese Strafe ist nicht das absichtliche Handspiel an sich, sondern die Tatsache, dass durch eine unerlaubte und unfaire Aktion ein Gegentor verhindert wurde.
    Noch klarer auf Seite 92 zusammengefasst: Das Verhindern einer eindeutigen Torchance des gegnerischen Teams wird mit einem Feldverweis bestraft. Diese Erläuterung bezieht sich auf Handspiel oder Foutspiel - also auf unerlaubte Aktionen, welche ein Tor verhindern.


    Für mich verhält es sich hier genauso. Das unerlaubte Betreten an sich ist nur verwarnungswürdig. Wird daduch ein Tor verhindert, so greift der Feldverweis.


    In den beiden relevanten Beiträgen geht es einmal um einen AW Torwart, der den ball an der Torlinie aufnimmt - hier würde ich in Abhängigkeit des Balllaufes (Torverhinderung oder nicht) entscheiden. Das zweite Beispiel geht von einem SW Spieler aus, der einen auf ein leeres To zurollenden Ball an der Torlinie stoppt. Ich lese daraus, dass ohne den Stop der Ball ins Tor gegangen wäre.
    Damit liegt im zweiten Beispiel ganz klar eine Torverhinderung durch eine unerlaubte Aktion (Betreten des Spielfeldes ohne Erlaubnis) vor - und daher der Feldverweis.


    Ich nehme alles zurück, der Präzedenzfall wird auf Seite 94 erwähnt:
    18. Betritt ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler unerlaubt das Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo bei der Unterbrechung der Ball war und der Spieler wird lediglich verwarnt.


    Mein vorheriger Post kann also weg. Ich finde die Art Notbremse zum Vergleich anderer (Handspiel/Foul), welche dann FaD und DF nach sich ziehen übertrieben milde, aber dem ist wohl so.


    Zitat von flitzpiepe;145435

    ...wenn jemand kommt und auf feststehende Aussagen die so im Regelwerk vorgegeben sind mit der Einleitung: "Meiner Meinung nach..." antwortet.


    ...Deine Antwort war falsch und das solltest du eingestehen und daraus lernen.


    Damit habe ich auch kein Problem (siehe letzter Post). Ich habe den Term "meiner Meinung nach" gewählt, da ich es nicht weiss, aber die Regel so auffasse. Da dieses Forum davon lebt, dass Menschen vom Regelwerk gelegentlich eine andere Auffassung/Meinung haben, weil ein Fall nicht exakt so im Regelwerk erläutert wird, sehe ich auch in der Formulierung nichts Schlimmes.
    Da aber dieser exakte Fall in den Erläuterungen steht weiss ich es jetzt ja, und habe meine Erkenntnis über meine falsche Meinung auch kundgetan. :rolleyes: