Zitat von Makabi;145430Danke für den Tonfall Erläuterungen des DFB auf Seite 20, Punkt 2, im aktuellen Regelwerk. Ich habe nicht gesagt, dass das Spielen mit dem Fuss verboten ist, daher wundert es mich, dass Du Dich darauf beziehst.
Ich wiederhole meine Aussage: 1. GK für unerlaubtes Betreten, GK/RK für Torverhinderung. Ob er letzteres mit dem Fuss oder der Hand macht, darauf gehe ich garnicht ein und muss es auch nicht - die Torverhinderung ist das Mass, ob RK oder GK zum Einsatz kommt.
Der Tonfall ist darin begründet, dass mir der Hut hochgeht, wenn jemand kommt und auf feststehende Aussagen die so im Regelwerk vorgegeben sind mit der Einleitung: "Meiner Meinung nach..." antwortet.
Nein, nein und nochmal nein. Du kannst nur etwas bestrafen was verboten ist. Verboten ist das unerlaubte betreten des Spielfeldes. Dafür ist im Regelwerk eindeutig die gelbe Karte vorgeschrieben. Das spielen des Balles mit dem Fuß ist nicht verboten. Also kannst du es nicht bestrafen, auch nicht wenn er den Ball per Fallrückzieher 2cm vor der Torlinie klärt (solange er damit niemanden gefährdet).
Und auch wenn er das Tor mit der Hand verhindert hätte, ist deine Antwort komplett falsch. Für die Torverhinderung durch eine Regelübertretung (ausser betreten des Spielfeldes, dafür ist er ja schon bestraft) gibt es einzig und alleine die rote Karte. Gelb/Rot ist da nicht mehr möglich.
Deine Antwort war falsch und das solltest du eingestehen und daraus lernen. Das du dich versuchst zu rechtfertigen macht es nicht besser, zumal du dich im Kreis drehst und noch mehr lücken in der Regelkunde aufzeigst.