Runde 2 ausgelost

  • Dazu müsste man wissen, ob diese Tat schwerwiegend ist, denn dann greift § 8 Nr. 5 Absatz 2. Dieser besagt:

    Zitat

    Eine Strafandrohung von einer Woche entspricht einer Sperre für ein Pflichtspiel. Pflichtspiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist. Bei schwerwiegenden Sportverfehlungen ist die Sperre für Pflichtspiele in allen Wettbewerben des DFB und seiner Mitgliedsverbände und für Freundschaftsspiele auszusprechen.

    Anscheinend war es für das Sportgericht nicht schwerwiegend gewesen.

  • Also, den Schiedsrichter als H*******n zu beleidigen ist für mich schwerwiegend.


    Bei uns im Kreis gibt es ja schon für das Beleidigen eines Gegenspielers 4 Wochen.


    Aber da wird ja eh immer mit zweierlei Maß gemessen. :flop:

  • Nein, wird es nicht. Im Profibereich geht es um Berufsverbote im Falle einer Sperre. Das ist rechtlich nicht so einfach. Deshalb müssen diese Spieler ja auch zum Teil hohe Geldstrafen bezahlen, welche es bei den Amateuren nicht gibt.
    Dieses Thema haben wir aber auch schon öfter diskutiert.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Bei uns gibt es auf Kreisebene im Herren- und Frauenbereich bei :rote_karte: zusätzlich zur Sperrstrafe eine Geldstrafe,
    diese ist allerdings moderat.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)