SchiriundKSG

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  • Wenn ein Spieler einen Schiedsrichter körperlich attackiert, entscheiden bis zu 3 Gerichte über dieses Vorkommnis. Die sportgerichtliche Entscheidung trifft das Kreissportgericht, bei Anzeigenerstattung wird ein Strafverfahren durchgeführt und um zivilrechtliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz (Krankenkosten durch Krankenkasse, Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber z.b.) und Schmerzensgeld das Amtsgericht. Sperrstrafen gegen Spieler sind durch die Rechts- und Verfahrensordnung geregelt. Die maximale Strafe durch Sportgerichte beträgt 8 Jahre. Der Spieler erhielt eine Sperrstrafe von 2 1/2 Jahren, davon wurde das letzte 1/2 Jahr zur Bewährung ausgesetzt. In einem Strafverfahren wurde der Spieler zu 7 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Hierbei wurde allerdings eine Vorstrafe berücksichtigt. Strafmildernd für den Spieler war auch, dass der Schiedsrichter auch geschlagen hatte und zu einer Geldstrafe verurteilt und nicht verletzt wurde.
    Der Schiri wurde vom KSG übrigens natürlich auch gesperrt, da keine Notwehrhandlung vorlag.