Ein Gehfehler ist für mich ein Beinstellen im Sinne von Regel 12, was zunächst einmal einen dF nach sich zieht. Da er sich hier nicht im Kampf um den Ball befindet und somit dieses Beinstellen eventuell im Eifer des Gefechts stattfindet, fällt die Argumentation "Fahrlässigkeit" weg und wir sind im Bereich der "Rücksichtlosigkeit". Somit handelt es sich hierbei um ein verwarnungswürdiges Vergehen an sich. Und dabei würde ich es im Regelfall auch belassen.
Erfolgt dieser Gehfehler mit einer hohen Intensität, also ist es mehr ein Tritt als ein reines Beinstellen, dann geh ich auch eher in Richtung FaD (kann man aber definitiv nicht allgemein beantworten). Habe ich das Instrument des FaZ zur Hand, wäre der für mich dann das Mittel der Wahl.