Hallo.
Nachdem es vorletzte Saison bei uns im Kreis einen Fall bei einem Pokalspiel gab, wo es um Verletzung eines Spielers und falsche Fortsetzung des Elfmeterschießens ging, wurde vom Verband eine Anweisung "Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers durch Schüsse von der Elfmetermarke" ausgearbeitet und stellt bei uns den akutellen Sachstand als Ausführungsbestimmung dar. Dort ist u. a. folgender Punkt aufgeführt:
Fall 3: Nach 120 Minuten pfeift der SR die Verlängerung eines Pokalspieles ab, dass nun durch ein Elfmeterschießen entschieden werden muss. Unmittelbar nach dem Abpfiff kommt ein Spieler der Heimelf, der sich beim Abpfiff auf dem Spielfeld befand, zum SR und erklärt diesem, dass er am Elfmeterschießen verletzungsbedingt nicht teilnehmen kann.
Frage: Kann dieser Spieler auf die Teilnahme verzichten oder muss er am Elfmeterschießen teilnehmen?
Antwort: Regelheft, S 113; Durchführungsbestimmungen:
1 „ Es dürfen nur Spieler die Schüsse ausführen, die sich am Ende des Spieles, eine etwaige Verlängerung eingeschlossen, im Spiel befinden.
Der SR kann nicht beurteilen, ob dieser Spieler verletzt ist oder nicht; er muss daher dem Spieler Glauben schenken. Dieser Spieler muss nicht am Elfmeterschießen teilnehmen. Da das Elfmeterschießen noch nicht begonnen hat, kann sich die andere Mannschaft um einen Spieler reduzieren.
Das bedeutet im Umkehrschluß zum angegebenen Fall für mich: Der Torwart muß nicht am Schießen teilnehmen. Da das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist und es sich um den TW handelt, darf er auch schon vor dem Schießen ausgetauscht werden.
Ich möchte betonen, daß die o. a. Vorgehensweise im SFV gegeben ist. Ob diese Auslegung in anderen Verbänden unterstützt wird, wage ich aber eher zu bezweifeln.