Beiträge von jambala

    Der Fall in der Bundesliga ist aus meiner Sicht anders gelagert, da der Abstand zu gering und der Stürmer allein vor dem TW war.


    Bei drei bis vier Metern plus weiterem Verteidiger in Spielnähe tendiere ich eher zu Freistoß und Verwarnung, sofern der zweite Verteidiger ausreichend nah am Stürmer dran war bzw. entsprechend näher zum Ball als der Stürmer. Das Versehen des TW hinsichtlich der Linie hat weder auf die Spiel - noch die persönliche Strafe Auswirkungen.

    Genau genommen hat er den Spieler identifiziert, da er ihn anspricht ohne dass dieser reagiert. Bloß kann er, warum auch immer, lediglich die Nummer für die Meldung nicht zuordnen und muss dann aufgrund der fehlenden Reaktion sich entsprechend bewegen. Vergehen, Fällen der Entscheidung und Zuordnung des Vergehens zum richtigen Spieler sind komplett unter der Strafgewalt des SR gegeben.

    Er trifft die Tatsachenentscheidung aber regelkonform zu dem Zeitpunkt, wo er sich auf dem Feld befindet. Und nicht erst beim Überschreiten der Linie.

    Da der Zeitpunkt und Ort des Vergehen maßgeblich sind ist die Feststellung der Nummer unabhängig davon zu betrachten. Daher ja, Zeigen noch möglich.

    Sorry, dann wären sie rechtzeitig da, vor allem bei einem Heimspiel. Die 45 Minuten ergeben sich nur unter der Bedingung, dass nicht ausreichend Spieler anwesend ist. Die ursprüngliche Formulierung aus dem Ausgangspost deutet darauf hin, dass hier 8 spielbereite und spielberechtigte Personen des Heimverein anwesend sind und schlicht keine Bereitschaft zeigen, zu spielen. Von daher hätte der zurecht auf den Anstoß gemäß Ansetzung bestehende Gastverein sogar die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Spielwertung.

    Der Fall muss immer explizit auf den jeweiligen Verband bezogen betrachtet werden, da Wartezeiten und Formalien abweichen können, teilweise sogar auf Kreisebene. Die ursprüngliche Frage war explizit für Kreisklasse in Bayern gestellt, daher auch der Verweis auf Bayerns Spielordnung.

    Nur ums noch mal in Erinnerung zu bringen, es geht um den Heimverein. Da ist dann solches Verhalten schlicht schon Vorsatz, wenn neben der Tatsache, dass ein signifikanter Teil der Mannschaft nicht präsent ist zudem der SB nicht freigegeben ist in der vorgeschriebenen Frist. Was anders als das bewusste Verhindern des Spielbeginns zum vorgesehenen Zeitpunkt soll hier erwirkt werden? Wenn also ein Verein vorsätzlich mir durch Unsportlichkeit Lebenszeit raubt, gehe ich von einer entsprechenden Haltung in der Mannschaft aus und werde dann meine Spielleitung deutlich enger an den Regeln halten und weniger Ermessen walten lassen - da ich eben mit einem Ausnutzen werde rechnen müssen. Wann passieren solche Schoten typischerweise in den unteren Spielklassen? Wenn kollektiv sich am Vorabend weggesprengt wird und die Herrschaften mehr Zeit brauchen, um dem Suffkoma zu entkommen.

    Koz, in dem Kontext ist für den SR die Wartezeit genau gleich bindend. Der Unterschied ist eigentlich nur, dass der Gegner eben mindestens diese Zeit hinnehmen muss, vor allem wenn man über angekündigt verspätetes Anreisen redet.

    Mark, die Spielberechtigungsprüfung lässt sich auch ohne Freigabe des SB nachvollziehen.


    Da das ganze Szenario offensichtlich vorsätzlich ist, hat man im Anschluss nach der Wunderheilung ganz plötzlich als SR eben bei genau dem Spieler keinen Ermessensraum bei Entscheidungen und dann bekommt er leider genau so schnell wie er genesen ist leider seine zweite Gelbe, im Zweifelsfall wegen direktem Reklamieren gegen seine Verwarnung wegen Foulspiel.

    Also, bezüglich der Ausgangslage:


    Gemäß SO des BFV liegt hier schon mal ein Verstoß gegen Paragraph 28 Punkt 1 vor, verspätete Freigabe des Spielberichts, da später als 30 Minuten vor Spielbeginn.

    Punkt 1 des Paragraph 25 ist erfüllt, es sind mehr als 7 Spieler anwesend, also müssen sie eigentlich auf Anweisung des SR Spielbereitschaft herstellen. Die weiteren Punkte des Paragraph 25 können für mein Verständnis nur angewendet werden, wenn weniger als die notwendigen Spieler anwesend sind. Da auch in den Regeln kein etatmäßiger TW definiert ist, kann und muss für die Aufnahme des Spiels einer ins Tor. Weigert sich die Mannschaft diesbezüglich, greift hier aus meiner Sicht angemessene Fristsetzung von maximal 5 Minuten und bei Ignorieren Spielausfall, basierend auf der SO.

    Hier mal meine 2 pence:

    1) hier greift erst mal die bayerische Spielordnung und für die Freigabe des SB die dort vorgesehenen Fristen

    2) da der SB ausgefüllt ist, kann bereits mit den anwesenden Spielern die Spielberechtigungsprüfung gemäß Eintrag gemacht werden. Abweichungen können festgestellt werden und entsprechend fest gehalten werden.

    3) plus Email an KL und Ansetzer vorab.

    Sixth, da greifen wie von mir geschrieben Spielordnung, Durchführungsbestimmungen und Regeln ineinander. Was genau das Problem ist, dass eben der angesetzte Anstoßzeitpunkt eine Formalie der Durchführungsbestimmungen ist. Werbung ist auf die Spielordnung bezogen. Zuschauer ebenso, hier kommt der Faktor Abrechnung mit dem Verband hinzu.


    Hier verlangt der Verband eine Dokumentation, was man nicht mit Rechtfertigung gleichsetzen sollte. Im konkreten Fall einer übermäßigen Nachspielzeit wird der SR sowieso eine explizite Meldung machen. Aber der Klassenleiter bzw. die zuständige Sportgerichtsbarkeit kann hier dann schon sehr früh Einsprüche abwiegeln, ohne eine weitere Stellungnahme des SR einzufordern, wenn es im normalen Rahmen ist. Hat alles seine Vor- und Nachteile. Leider wird es teilweise ausufern, da sowohl Vereine als auch SR für Präzedenzfälke sorgen, die es ab einem gewissen Punkt notwendig machen, so traurig es ist.

    In der Formulierung unverzüglich liegt zwar Spielraum. Aber es besagt auch ohne vermeidbare Verzögerung, ohne Verzug.

    Gemäß der Formulierung muss er also den Platz an der nächstgelegenen Stelle, die ein gefahrloses Verlassen des Innenraums ermöglicht, auch verlassen, was man so auch deutlich mitteilen sollte. Tut er das unter Anwendung von gesundem Menschenverstand nicht und tut dies ersichtlich, um gegen die Entscheidung zu protestieren und das Spiel zu verzögern, nachspielen lassen und im Zweifelsfall über den Spielführer bzw. Ordner entfernen lassen. Dazu natürlich dann inklusive Meldung, wenn er der Anweisung nicht nachkommen will.

    Mark, ich verstehe schon, was Du schreibst, bin aber anderer regeltechnisch begründeter Auffassung. Denn wer entscheidet darüber, ob etwas sinnvoll oder überflüssig ist? Sind Tempolimits an bestimmten Stellen überflüssig? Kann man durchaus fallbezogen bejahen. Parkverbot an bestimmten Stellen das gleiche Spiel.

    Machen bestimmte Regelauslegungen Sinn? Nein.


    Können diese Punkte aber in ihrer vorgabenbezogenen Gültigkeit eigenmächtig übergangen werden, weil man dieser Auffassung ist? Nein, erst recht nicht als SR. Solange es keine abweichenden Anweisungen gibt, die eindeutig sind, greift der Regeltext, und der ist bei den von Dir beschriebenen Punkten nicht zeitlich begrenzt bzw. schließen das Elfmeterschießen nicht aus. Daher ist das Anführen von Fehlverhalten schlicht nicht die richtige Herangehensweise.

    @BestRef: Stop. Das ist mal was anderes, als 100% Erfüllung von Vorgaben, wenn man ggf. nach etwas suchen muss. Konkret Dein Beispiel Schmuck. Tapes dürfen wir nicht entfernen lassen, auch wenn der Grund für das Anbringen ersichtlich ist. Ist so, solange ich keinen Schmuck sehe, nicht zu ändern, daher spielt eventuelles Kopfkino keine Rolle für mich. Vor allem kann da das Verhalten anderer SR nicht über angemessen korrekte Umsetzung der Regeln gestellt werden.


    Wovon ich in diesem Faden die ganze Zeit rede ist, dass man bei offensichtlich vorliegenden Abweichungen von der vorgeschriebenen Ausrüstung eben nicht die Augen zudrücken kann und darf.

    Beispiel TW Trikot beim Elfmeterschießen. Warum soll darauf verzichtet werden, wenn es für alle gleich gilt und mit wenig Aufwand umzusetzen ist? Oder bei den Schienbeinschützern. Werden offensichtlich keine getragen, weil z. B. das durch komplett runter gekrempelte Stutzen klar ist, dann sind welche anzuziehen. Ist es unklar, werde ich vielleicht höflich fragen, aber mehr nicht. Gleiches hinsichtlich der Größe der Schützer, da könnte man unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Schutzwirkung herrliche Nebenkriegsschauplätze aufmachen. DAS sind Sachen, die keinen weiter bringen.


    Wenn ich mir ansehen, dass hier Auslegungen aufgrund des englischen Wortlautes infrage gestellt werden, aber dann gönnerhaft versucht wird, offensichtlich vorliegende Regelverstöße als tollerierbar angesehen werden, kann ich nur den Kopf schütteln.

    Beim normalen Elfmeter gibt es schließlich noch die Ergänzungen zu den Verstößen, die hinsichtlich Wiederholung des Strafstoß beachtet werden müssen, was eben dann auch einen Regelverstoß darstellt und ggf. das Spiel wiederholen lassen kann.


    Wenn jemand keine Schützer trägt kann man das grade beim Elfmeterschießen einfacher registrieren als beim laufenden Spiel. Wenn die Stutzen unten sind, erst recht. Es ist nicht am Schiedsrichter, den Sinn oder die Notwendigkeit zu bejahen, sondern den Regeln Geltung zu verschaffen. Spätestens bei einem Turnier mit mehreren potentiellen Elfmeterschießen und mehreren Teams, die unabhängig voneinander pfeifen, kann das in die Hose gehen, wenn sich eine Mannschaft zurecht durch solche "Sehschwäche" benachteiligt fühlt.