Es handelt sich hierbei wohl um eine spezifische Frage für Bayern, aber natürlich dürfen und sollen auch alle anderen ihre Meinung dazu abgeben.
In den Hallenregeln des BFV (Bayern) steht unter anderem:
Zum Siebenmeterschießen benennt jeder Verein 6 Spieler, von denen einer der Torwart sein muss. Hat eine Mannschaft nur 5 Spieler zur Verfügung, so tritt auch der Gegner mit 5 an. Mit weniger als fünf Spielern kann ein Siebenmeterschießen nicht durchgeführt werden. Die entsprechende Mannschaft hat die schlechtere Platzierung. Reduziert sich eine Mannschaft während des 7-Meter-Schießens auf weniger als 5, so wird die Entscheidung fortgeführt.
Was lest ihr aus dieser Regelung? Vor allem der dick geschriebene Absatz interessiert mich. Es gibt nämlich dabei zwei verschieden diskutierte Auslegungen und ich frage mich welche nun richtig ist. Müssen also nun 6 Schützen inkl. Torwart auf jeden Fall schießen oder muss der Torwart spätestens als 6 Spieler schießen, wenn zuvor bei den fünf Schützen noch keine Entscheidung gefallen ist.