Vor allem muss man das erst einmal den Spielern verkaufen. Für mich ist zwischen Beispiel 3 und 4 kein Unterschied. Beide Male ein Tackling am Gegenspieler, beide Male wird zwar der Ball gespielt, aber mit Futsal hat dies nicht mehr zu tun.
Beiträge von djjayb
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Also bei Videobeispiel 1 erkenne ich auch noch das ungefährliche Hineinrutschen zum Blocken des Balles mit Abstand zum Gegenspieler. Bei Tackling 2 handelt es sich aber für mich um ein klares Tackling am Gegenspieler und sollte beim Futsal gepfiffen werden. Schließlich ist das doch die Intension dieses Spiels, möglichst ohne Grätsche auszukommen.
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Beide Male korrekt gehandelt. Keine Verwarnung bei Ausführung ohne Pfiff, sondern schlicht Wiederholung.
Wechsel des Schützen erlaubt. -
In Bayern die Kosten für Telefonate einfach unter Sonstiges abrechnen, das steht dir laut Spesenordnung zu, also mache ich es auch, wenn es notwendig ist.
Insbesondere bei Gespannsspielen, wenn ich mich vorher mit meinen Assistenten absprechen muss zwecks abholen, usw. mache ich das geltend. Wieso sollte ich auch etwas verschenken und wenn es nur 50 Cent sind? -
Reicht doch vollkommen aus für das Spiel, interessiert doch sowieso kein Schwein
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In Münchens Kreisklasse ging es mächtig rund. Massenschlägerei nach dem Spiel, sechs Streifenwagen und ein Polizeibus vor Ort. Es muss heftig zur Sache gegangen sein. Der Schiedsrichter konnte unverletzt in die Kabine gebracht werden.
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In Brasilien im Bundestaat Ceará hat ein Schiedsrichter am Sonntag einen Spieler mit Messerstichen getötet und einen zweiten Mann schwer verletzt.
Unglaublich was für Dinge abgehen.
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Hat er noch etwas zu Brych gesagt oder weshalb drei Spiele? Das kriege andere für übelste Foulspiele, teils Tätlichkeiten.
Da stimmt doch die Relation überhaupt nicht. Finde das schon sehr seltsam. -
Lebensnahe sinnvolle Auslegung der Regeln, auch wenn sie natürlich den gängigen Regeln widerspricht.
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Es gibt keine Trainingsspiele gegen anderen Mannschaften. Es gibt nur Verbands- und Privatspiele, beides jeweils mit Spielberichtsbogen, etc.
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Dass der Ballack in jeder Stadt eine Frau hat ist schon lange ein Gerücht und hält sich hartnäckig. Könnte also durchaus etwas dran sein. Aber ob wir die Wahrheit jemald erfahren werden?!
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Leider haben viele SR ein gutes Gehör und geben bei allen möglichen Zurufen einen idF, obwohl dabei so gut wie nie ein Gegenspieler getäuscht wird, sondern man sich nur untereinander verständigt. Dabei herrscht oftmals auch noch die Meinung Leo dürfte man rufen, lass oder alles andere nicht. Dabei ist doch hier kein Unterschied, rein vom logischen und auch von der Regel her. Ich würde sagen 80% aller SR machen das hier falsch.
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Auszug aus dem VSA Lehrbrief des BFV:
Der falsche Leo
In einem Spiel der Landesliga lief jüngst ein
Spieler zum Tor und der besser postierte Mitspieler
gab ihm mit einem "Leo"-Zuruf zu verstehen,
ihm den Ball zu überlassen. Ohne den
Zuruf zu beachten, schoss jedoch der Spieler
den Ball ins Tor – aber der SR gab den Treffer
wegen des Zurufs nicht.
Aus regeltechnischer Sicht ist folgendes festzustellen:
Wie jeder andere Zuruf ist auch "Leo" nicht immer
unsportlich. Wird jedoch durch diesen oder
einen anderen Zuruf ein Gegenspieler getäuscht,
verunsichert oder sonst in seinem Handeln
beeinträchtigt (irritiert) und stellt der
Schiedsrichter deswegen eine Unsportlichkeit
fest, wird der fehlbare Spieler verwarnt und gegen
dessen Mannschaft ein indirekter Freistoß,
wo der Zurufer stand, verhängt.
Nachfolgende Beispiele sollen die richtige
Handhabung verdeutlichen:
Wird der Leo-Ruf oder jede andere Störung dazu
benutzt, um den Gegner zu irritieren, ist dies
eine Unsportlichkeit, die mit Verwarnung und
indirekten Freistoß, wo der Zurufer stand, zu
ahnden ist.
Benutzt ein Mitspieler den Leo-Ruf oder jeden
anderen Zuruf, um seine eigene Spielbereitschaft
für die Spielsituation zu signalisieren, ist
dies eine korrekte Spielweise, sofern kein Gegner
irritiert wird. Gleiches gilt für das Rufen eines
Namens oder einer Aufforderung (z. B.
„Spiel ab“).
Erfolgt zur Irritation des Gegners der Zuruf von
einem außen stehenden Auswechselspieler, so
ist dies ebenfalls unsportlich. Hier ist jedoch
neben der Verwarnung ein Schiedsrichterball zu
geben, wo sich der Ball bei der Unterbrechung
befand.
Die Vorteilsbestimmung ist anzuwenden, wenn
die angreifende Mannschaft gestört werden soll,
jedoch sich nicht irritieren läßt oder der Zuruf
nicht als Unsportlichkeit bewertet wird. -
Wäre schön, wenn man so etwas mal klar in die Regeln oder Anweisungen schreiben würde, da dies doch relativ häufig vorkommt und klargestellt werden sollte, dass die Verteidigung den Ball zu holen hat und kein Angreifer dort etwas verloren hat.
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Zitat von MrNice;137791
Das ist nicht ganz korrekt. Der Spielführer trägt den Wunsch an den SR heran, der dann abbrechen kann. Er muss aber nicht.
Ich hatte mal vor 2 Jahren ein Spiel, dass in der 85. Minute 12:1 stand. Damals habe ich dem Wunsch des Kapitäns nicht entsprochen, damit die andere Mannschaft ihr Torverhältnis nicht verliert. Zählt zwar in Bayern nichts, sieht aber besser aus.
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Mit mehr als sechs Spielern kann ein Spielabbruch auf Wunsch niemals vorliegen. Das alleinig sagte ich oben. -
Richtig, wenn weniger als sieben Spieler vorhanden sind und die Mannschaft im Rückstand sind, dann kann der Abbruch verlangt werden. Allerdings gibt es genug SR die scheinbar nicht bis sieben zählen können und mit sieben oder sogar acht Spielern das Spiel auf Wunsch des Spielführers abbrechen.
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Bei uns wird ein Spiel auch wiederholt, wenn ein Spiel 1 Minute vor Ende abgebrochen wird, ja sogar in der 92. Spielminute, wenn noch Nachspielzeit ansteht und dies der SR entsprechend meldet. Kann nicht verstehen wie man ein Spiel egal welchen Spielstandes einfach werten kann, obwohl es nicht zu Ende gespielt wurde.
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Ganz klare Sache, wenn das Spiel nicht zu Ende gespielt wurde, dann wird es neu gespielt. Verstehe den Unmut nicht, das ist doch vollkommen logisch. Entscheiden demnächst die Vereine wie gespielt wird? Dann brauchen sie ja gar nicht mehr spielen, sondern unterschreiben vorher einvernehmlich ein 1:1?! Also bitte meine Herren, wo kommen wir denn da hin.
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Ja, aber dennoch ist es keine Urkundenfälschung, sondern eine schriftliche Lüge.
Eine Urkundenfälschung hat einen anderen Tatbestand. -
Es ist definitv keine Urkundenfälschung, sondern höchstens eine falsche Angabe, aber dies ist natürlich nicht minder schlimm. Auf solche Spielchen niemals einlassen, sondern klipp und klar den richtigen Sachverhalt melden. Am besten gleich noch den Versuch des Betrugs mit melden.