Beiträge von SchiriundKSG

    Hallo Herr Kollege, als Beruf gibts du "Rechtswissenschaftler" an. Falls du dich also mit "Recht" beschäftigst, dürfte dir auch bekannt sein, dass es ggfls. mehrere Instanzen auch in der Sportgerichtsbarkeit gibt. D. h., sollte der Verein/Spieler mit dem "nicht lahmen" Urteil unzufrieden sein, wird das nächsthöhere Gericht mit dem Fall befasst. Insofern müssen die Urteile auch dem Fall und der Rechtsprechung der gleich- bzw. übergeordneten Gerichte angepasst sein. Eine Kollektivstrafe für Mannschaften/Vereine kann nur in Wiederholungsfällen die ähnlich oder gleichgelagert sind ausgesprochen werden. Ein oder zwei Verfehlungen einzelner oder auch mehrerer Spieler reichen dafür nicht aus. Auch die Rechtsprechung ist an die Normen der Rechts- und Verfahrensordnung bzw. Spielordnung gebunden. Urteile werden nicht nach Gutdünken gefällt! Leider sind die Sonderberichte und/oder Eintragungen im Spielbericht sowie die Aussagen der Schiedsrichter vor dem Sportgericht nicht immer klar und eindeutig und im schlimmsten Fall widersprechen sie sich sogar. Sie sind aber Grundlage für die Entscheidungsfindung und das Strafmaß!

    Den Schiedsrichtern wird durch den KSA sicherlich bei der Erstellung und Formulierung der Sonderberichte geholfen. Jeder Sonderbericht läuft in unserem Kreis über den KSA! Es kommt auch nicht auf die Formulierung, sondern auf Inhalte an. Um es auch ausdrücklich klarzustellen: Uns ist vollkommen egal, was der DFB für seine Mannschaftsstatistik und Mitgliederzahl möchte. Wir machen nicht die "Sportgesetze", wir haben sie anzuwenden. Um es mal drastisch und plastisch darzustellen: Ein Richter kann einen Mörder auch nicht zum Tode verurteilen, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Ebenso ist es bei den hier geforderten lebenslangen Sperrstrafen. Sie dürfen nicht (mehr) ausgesprochen werden...... ob uns das passt, oder nicht.

    Bei uns im Kreis gibt es eine klare Ansage: Der Schiedsrichter ist unantastbar. Wird gestoßen, geschubst, geschlagen, egal mit welcher Intensität und egal ob der Schiri hinfällt oder nicht > Abbruch! Dafür muss sich auch kein Schiri bei einer mündlichen Verhandlung rechtfertigen. Und diese Regelung und Auslegung gibt es schon seit Jahren. Die Intensität bestimmt letztendlich "nur" das Strafmaß für den Spieler unter Berücksichtigung der Mindestsperren.

    SixthSCTF Hier ist die Szene:

    SSD Leverkusen - Freiburg

    Hier hätte Aytekin gemäß neuer Regelauslegung, auch konsequent die Rote Karte zeigen müssen, da er auf idF wegen absichtlicher Doppelberührung entschieden hat.


    Dass die erste Berührung nicht mit dem Fuß erfolgte, ist zunächst irrelevant, da nur die Wahrnehmung des SR entscheidend ist. Wie der VAR dann reagiert hätte, wissen wir nicht.

    Aytekin hat hier leider falsch entschieden. Die Nichtberührung mit dem Fuß ist insofern relevant, da der Ball gemäß der Regel nicht ins Spiel gebracht wurde (zwingend "mit dem Fuß"). Hier hätte auf Wiederholung entschieden werden müssen. Insofern wäre auch mit neuer Regelauslegung keine Verwarnung oder ein Platzverweis auszusprechen. Ob eine Überprüfung durch den VAR bei einer roten Karte erfolgt wäre.... wer weiß das schon ;)