.... wird in vielen Arbeitsverträgen das Annehmen von Geschenken generell Untersagt. Dazu gehört dann tatsächlich auch der 08/15 Kugelschreiber für 20 Cent.
Das klingt jetzt vielleicht pingelig, aber die Herausforderung bei den sogenannten "kleinen Geschenken" oder "kleinen Aufmerksamkeiten" ist die Differenzierung zwischen "klein" und gewollter Beeinflussung - um nicht das Wort Bestechungsversuch zu verwenden.
NEIN!
Ich verurteile keinen, der ein belegtes Brötchen oder das Bier mit der Mannschaft nach dem Spiel annimmt. Auch die Currywurst im Vereinsheim oder die Teilnahme am Grünkohlessen (nach dem Spiel) bei weiter Anreise ist bestimmt keine Staatsaffäre.
Aufmerksame Betreuung der Schiedsrichter fällt auch unter Gastfreundschaft. Brötchen, Schokoriegel, Würstchen, Getränke und ähnliches empfinde ich als angenehme Unterstützung meinen Job als Schiedsrichter durchzuführen.
In meinem Job werde ich oft vor ähnliche Herausforderungen gestellt. Da ist es mir dann schon lieber, bei der Einladung des Vorstandes zum Mittagessen mit ihm gemeinsam in der Unternehmenskantine zu essen als Schluckbeschwerden zu bekommen, wenn ich die rechte Seite der Restaurantkarte lese.
Die Herausforderung ist vor allem ein Moralproblem und eine Sache der Bewertung. Das 3.Halbzeit-Bier nach dem Spiel gehört für mich genau so zum Amateurfussball wie die Bratwurst vom Grill.
Was andere jedoch Sehen: Der Schiri wird jetzt noch verköstigt und stösst noch lachend mit dem grösstem Meckerkopp vom Gegner an.
Was sie nicht hören sind die Worte: "Schiri, Du hast heute genau so schlecht gepfiffen wie wir Gespielt haben, Prost"
Die Frage ist doch was kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren, was ist Moralisch in Ordnung und was nicht. Bewerten tun das Andere.
Leider gibt es auch immer welche die die Grenzen überschreiten. Leider ist nirgendwo expilzit festgelegt wo diese Grenze ist.
Ne´kleine Stärkung und etwas zu trinken gehört aber zur Gastfreundschaft und sollte nicht überbewertet werden.