Beiträge von SixthSCTF

    Wenn eine Wiederholung, eine zweite Perspektive, eine Zeitlupe, eine eingeblendete Linie, ein Standbild oder was auch sonst für ein technisches Hilfsmittel gebraucht wird, um einen Sachverhalt erkennen zu können, handelt es sich auf keinen Fall um eine "eindeutige" Situation

    Dem ist nichts hinzu zu fügen.

    Auf jeden Fall sollten wir mit Kritik zurückhaltend sein und uns schon gar nicht anmaßen, dies besser zu können

    Dies habe ich meinen Schiedsrcihtern aus dem Verein generell mit der Begründung verboten, das sie selber auch ab und zu derjenige auf dem Platz sind der das schwarze Trikot trägt.


    Konstruktive Kritik von Kollegen im F2F bei uns immer gerne gesehen und erlaubt aber "über andere" ist verboten und will ich nicht hören.

    Wirklich ändern wird sich damit vermutlich aber eher wenig.

    Leider.... muss ich da Manfred recht geben. Strafe oder auch eine Erhöhung von Strafen verhindern Fehlverhalten oft nicht.


    Es gibt übrigens - das hat jetzt zwar nichts direkt mit unseren Strafen zu tun sondern es sind eher allgemeine Untersuchungen über Strafe und Abschreckung - genügend wissenschaftlich fundierte Untersuchungen darüber, das eine Strafe oder das Strafmaß selbst keine abschreckende Wirkung hat.


    Mal dazu einige Beispiele aus dem alltäglichem Leben - die übrigens auch in diesen Studien untersucht wurden:

    • Parken in Verbostszonen: Selbst regelmässig Knöllchen schreken auch die Wiederholungstäter nicht ab.
    • Einbruchdiebstähle wurden nicht reduziert obwohl das Strafmaß heraufgesetzt wurde.
    • Das die Todesstrafe nicht von Kapitalverbrechen abschreckt zeigen Vergleichsstudien in den USA zwischen Staaten mit und ohne Todesstrafe

    Nein diese Studien behandeln keine Fussballvergehen sondern Untersuchen das Verhalkten von Menschen gegenüber der Strafandrohung.


    Aber auch auf dem Fussballplatz erleben wir es doch auch täglich.
    Obwohl jeder Spieler weis, das es für "Kapitalvergehen" sofort den FaD gibt kommen solche -unnötigen -Dinge viel zu häufig vor. Ich rede hier nicht von den Rotklassikern der übermotiviertheiut oder einer Notbremse. sondern wegen bspw für Vergehen wegen Beleidigungen oder Tätlichkeiten.


    Ursachenforschung hilft hier vielleicht einmal HIntergründe zu ermitteln. Dazu ein Beispiel (selbst erlebt und in Hamburgs Nordosten hinreichend bekannt)

    Zitat

    Eine Bezirksliga Frauenmannschaft bekommt seit etwa Mitte der Saison kaum noch Spielerinnen zusammen. Mit Ach und Krach stehen dann tatsächlich 8 Spielerinnen auf dem Spielbericht und der Trainer bittet den Trainer der Gegenmannschaft und den SR vor dem Spiel zum 4 Augen gespräch: "Wir bekommen einfach die Mannschaft nicht mehr zusammen und reisen aus sportlicher Fairness trotzdem mit dem 8 Mann (Frauen) Kader an. Einerseits damit die Spiele stattfinden und die Mannschaften die gegen uns bereits gespielt haben keinen Nachteil haben und andererseits weil es uns sonst zuviel Geld kostet. In einem "Nebensatz" wird die 7 Spieler Regel erwähnt und von allen stillschweigend akzeptiert. Ergebnis: Ich hatte im März des Jahres in der 30. Spielminute meinen allerersten und bisher einzigen Spielabbruch bei einem Frauenspiel.

    Fazit:
    Fahrtkosten zu Spielen die "sowieso nichts mehr bringen" sind nicht die einzige Ursache für den Nichtantritt in solchen Situationen.
    Vielmehr fehlt auch den Spielern die nötige Motivation und so stehen am Treffpunkt nur eine Handvoll Spieler mit dem Trainer zusammen und stellen sich die berechjtigte Frage ob man überhaupt zum Spiel fahren sollte.
    Dafür kann der Verein nur sehr wenig und auch der Trainer nichts. Oft ist es so, das diese Mannschaften irgendwann in der Saison auseinandergebrochen sind und eigentlich "inexistent" sind.


    Was nutzt die Strafe oder eine höhere Strafe, wenn der Verein und der Trainer zwar will aber die Spieler nicht mehr?


    Natürlich kann man die Strafzahlungen erhöhen und ggf auch zusätzlich die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen fordern. (Bin ich sehr dafür)


    Aber: Ändern wird das leider nichts.

    Allerdings auch die Rote Karte für "Geh mir nicht auf den Sack!" hätte ich nicht gegeben!

    Wenn hier jemand im Forum eine Situation beschreibt, dann hat dafür jeder der es liest sein eigenes Kopfkino.
    Der Einzige, der die Situation wirklich bewerten kann ist derjenige der sie selbst wahrgenommen hat.


    Wir sollten uns darauf einigen, das der Kollege in der Situationsbewertung grundsätzlich richtig liegt und den Schwerpunkt auf die Diskussion der Regelanwendung nach dieser Situationsbewertung beschränken.

    ... fällt mir auf, das kaum ein Fussball-SR das Stürmerfoul richtig bewertet. Selbst in den höchsten Spielklassen.

    so ist dieser Spieler nicht verpflichtet, einem Gegner auszuweichen, im Gegenteil, der Gegner, der gegen ihn stößt, begeht ein Stürmerfoul.

    Ja, so ähnlich habe ich das auch noch aus den Handball Regeln in Erinnerung.


    Dennoch werden mMn. derartige Aktionen viel zu häufig gegen den Verteidiger gepfiffen.
    Wobei ich auch ehrlich zugeben muss, das der handballtypische Spiel- und Bewegunsablauf (insbesondere mit Ball) von Angreifern und Verteidigern eine Bewertung eines Stürmerfouls deutlich einfacher macht.


    Daher muss ich mir häufig von Spielern anhören wenn ich Stürmerfoul pfeiffe: "Schiri, wie soll das denn gehen, ich hab doch den Ball....".


    Kein Vorwurf, denn viele Spieler wissen gar nicht das der Verteidiger, den sie gerade umrennen nicht ausweichen muss und denken das der Zusammenprall auf eine Aktion des Verteidigers zurückzuführen ist. Gut - in diesem Sinne ist "einfach stehenbleiben" natürlich auch eine Aktion.
    Gefühlt bin ich der Einzige bei uns im Kreis der sowas überhaupt mal ahndet - dafür dann aber um so häufiger.

    In Hessen kann der Vorsitzende des Sportgerichts in schwerwiegenden Fällen einen Spieler per Beschluss bis zur Verhandlung sperren.
    Hierfür müssen dann aber schon triftige Gründe vorliegen.

    Was an der Kernsache nichts ändert


    • Hat der Spieler keinen FaD bekommen gibt es keine automatische Sperre - der Spieler ist spielberechtigt.
    • Hat das Sportgericht oder ein vorinstanzliches Verfahren nichts entschieden - mit oder ohne Sonderbericht des SR - ist der Spieler spielberechtigt.


    Und:


    • Selbst bei einer Sperre muss der SR den Spieler spielen lassen. Für die Aufstellung und den Einsatz der Spieler sind die Mannschaften verantwortlich.

    Was dann nach dem Spiel d´raus wird entscheidet ebenfalls die Sportgerichtsbarkeit.

    Irgendwie verstehe ich das Problem auch nicht so recht, für mich ist die Interpretation eindeutig.

    Nun, das mag ja sein das es für Dich eindeutig ist.


    Alleine, das die Diskussion in Hamburg auf Lehrwartsebene geführt wird wie dies denn nun auszulegen sei zeigt das es eben nicht für alle gleich eindeutig ist.

    Ich sehe das wie Zettelbox. Ich glaube hier liegt ein Missverständnis bei der Interpretation des Regeltextes vor. Durch die Regelanpassung sollen NICHT alle Situationen gegen Mitspieler strafbar werden. Sondern die Vergehen gegen Mitspieler, die strafbar sind, sollen mit der gleichen Spielfortsetzung wie gegen einen Gegner bestraft werden.

    Ja, da gibt es wohl eine Herausforderung in der Interpretation.


    Zunächst einmal liest sich der Regeltext tatsächlich so als ob hier das "Foulspiel" an einem MItspieler ebenso geandet wird wie an einem Gegenspieler. Zumindest kann man das dann so interpretieren.


    Was gemeint ist- und ich denke hier wird es nochmal eine redaktionelle Änderung des Regeltextes geben - sind Vergehen die halt nicht im üblichem Sinne im Kampf um/mit den/m Ball geschehen sondern Verbal- und Kontakt- und Wurfvergehen(meist) abseits des Balls, die dazu dienen jemanden Schmerzen zuzufügen oder ihn zu beleidigen.


    Was bleibt ist dennoch:
    Wenn der Verteidiger seinen Mitspieler im eigenem Strafraum bspw. schubst oder beleidigt gibt es hier die gleiche Spiel- und/oder Disziplinarstrafe wie wenn er dies mit einem Gegenspieler macht.

    aber können die nicht, wie in Zahlreichen Fällen vorher in diesem Thema, durch das Sportgericht bzw. den Staffelleiter gesperrt werden?

    Nun, da besteht eine kleine Herausforderung.


    • Ein FaD zieht eine automatische Sperre nach sich ( i.d.R. ein Spiel) unabhängig von einer Verhandlung. Mit etwas Zynismus muss ich dem Trainer zunächst einmalsogar recht geben. Wenn der SR keinen FaD erteilt (oder wie in diesem Falle erteilen kann) dann ist der Spieler halt auch nicht (auch nicht vorläufig) gesperrt. Jedenfalls so lange keiner über eine Sperre (ggf. auch vorläufig) entschieden hat.
    • Für den Einsatz eines Spielers ist die Mannschaft verantwortlich. Der SR muss jeden Spielen lassen (so ist das im HFV und auch in anderen Landesverbänden geregelt) auch wenn er sogar davon Kenntniss hat, das der Spieler -aus welchem Grund auch immer- nicht Spielberechtigt ist.

    Nach der aktuellen Regelauslegung "Vergehen gegen Mitspieler" müsste es direkten Freistoß geben und mindestens gelb.

    Ja, direkter Freistoß. Stösst zwar auf Unverständniss aber so wird die Regelauslegung zumindest bei uns bisher gelehrt.


    Bedeutet aber auch: Strafstoß wenns im eigenem 16ner passiert.
    Dazu die konkrete Regelfrage, die nicht unbedingt konstruiert oder an den Haaren herbei gezogen ist:


    Der Verteidiger versucht per Fallrückzieher einen Ball aus dem Strafraum zu schlagen und trifft dabei einen Mitspieler am Kopf.

    Hab gerade den Jahresbericht 2015 und 2016 des Hamburger Fussball Verbandes bekommen (siehe Dateianhang)
    Interessant hierbei auch einmal die Arbeit des Sportgerichts zu betrachten.


    Um die Zahlen in ein Verhältnis zu setzen:

    • Wenn ich richtig gerechnet habe sind im HFV etwa 3.000 Mannschaften gemeldet (1/3 Erwachsene, 2/3 Jugend)
    • Pro Spieltag (Spielwochende) sind etwa 1.000 bis 1.200 Spiele zu besetzen bei etwa 22 bis 25 Spielwochenenden.
    • Etwa 80% bis 85% der Spiele sind auch tatsächlich mit Schiedsrichtern besetzt (inoffizielle Statistik der BSA).

    In Hamburg (dem HFV) gibt es keine Zwischeninstanzen auf Kreis- oder Bezirksebene wie in anderen Landesberbänden.
    Jeder Vorgang wird direkt beim Sportgericht oder eben im Jugendrechtsausschuss verhandelt.


    Im Jahr 2015: 42 Verhandlungstage, 379 Verhandlungen

    • 2 Sperren von 2 bis 5 Jahren ausgesprochen
    • 2 Sperren von 15 – 18 Monaten ausgesprochen
    • 8 Sperren von 1 Jahr ausgesprochen
    • 48 Sperren von 3 – 11 Monaten ausgesprochen
    • 576 Sperren von 1 – 9 Wochen/Spielen ausgesprochen
    • 46 Verweise erteilt
    • 432 Geldstrafen verhängt
    • 50 Abbrüche verhandelt
    • 54 Proteste/Einsprüche entschieden (36 stattgegeben)
    • 58 Strafen zur Bewährung ausgesetzt
    • 3 Bewährungen widerrufen
    • 803 Fälle mit der automatischen Sperre als ausreichend geahndet angesehen.

    Im Jahr 2016: 42 Verhandlungstage, 407 Verhandlungen

    • 5 Sperren von 2 bis 5 Jahren ausgesprochen
    • 1 Sperren von 15 – 18 Monaten ausgesprochen
    • 6 Sperren von 1 Jahr ausgesprochen
    • 59 Sperren von 3 – 11 Monaten ausgesprochen
    • 654 Sperren von 1 – 9 Wochen/Spielen ausgesprochen
    • 5 Verweise erteilt
    • 472 Geldstrafen verhängt
    • 42 Abbrüche verhandelt
    • 69 Proteste/Einsprüche entschieden (56 stattgegeben)
    • 61 Strafen zur Bewährung ausgesetzt keine Bewährungen widerrufen
    • 737 Fälle mit der automatischen Sperre als ausreichend geahndet angesehen.

    Im Jahresvergleich sieht das ganze dann relativ konstant aus.


    Vielleicht noch eine Information aus einer ganz anderen Statistik (ebenfalls inoffiziell aus den BSA)
    Über alle Spiele alle Alters (E-Jugend bis Super Senioren) und Leistungsklassen (Ohne Aufstieg und Kreisklassen bis Verbandsliga) werden von den Schiedsrichtern folgende Disziplinarstrafen erteilt:


    • etwa 3 bis 4 Disziplinarstrafen pro Spiel (Zusammengefasst Gelb, Gelbrot, Zeitstrafe und Rot)
    • etwa jedes 3 Spiel einmal glatt Rot

    Die einfachste Variante wäre, die Abseitsregel so zu modifizieren, dass nur noch das "herumlungern" geahndet würde,

    Ein sehr revolutionärer Ansatz, der dem eigentlichen Sinn der Abseitsregel wieder sehr nahe kommt,

    Ja, das war ja die urprügliche Idee, die auch beim Rugby so angewendet wurde kurz nach der Trennung zwischen Fussball und Rugby.
    Übrigens wer von den Älteren erinnert sich nicht an den Strassenfussball: einer stand vorm Genertor und machte die Buden, und der Rsetz ackerte wie wild.

    Zum einen muss die Abseitsregel zwischen Angreifern und Verteidigern in dem Sinne ja nicht "fair" sein, im Gegenteil, die Abseitsregel richtet sich in ihrer Intention ja gezielt gegen die angreifende Mannschaft.

    Spielregeln müssen in dem Sinne auch nicht Fair sein, so lange sie alle betreffen. Dies ist hier der Fall - man muss nämlich dabei berücksichtigen das beide Mannschaften irgendwann den "Nachteil des Angreifers" haben.

    Tja, das stelle ich auch fest. Handelt sich aber immer um SR, die ich nie auf den Lehrabenden sehe.

    Nur wirklich kontrollierte Bälle eines Abwehrspielers haben zu einer neuen Spielsituation geführt, nicht aber verunglückte Kopfbälle, Querschläger etc. Ich fand das auch keineswegs schwieriger zu bewerten als die jetzige Regel.

    Das ist aber die Herausforderung der Begriff der Kontrolle über den Ball sollte aber seinerzeit einheitlich verwendet werden. So wie Du es dann vorschlägts macht das dann keinen Sinn.

    Wenn der Angreifer aufspringt, den Ball annimmt und ins Tor schießt, hat der Schiedsrichter ein paar seeehr schwere Minuten, wenn er das absolut reguläre Tor anerkennt. Wenn er stattdessen Abseits pfeift, wird sich in aller Regel niemand beschweren.

    Jaaa, das Gezeter kann ich mir lebhaft vorstellen.

    • Das Dumme daran ist: Es gibt tatsächlich Spieler, die die Abseitsregel auch in ihrer neuesten Form kennen und beherrschen.
    • Ergebnis: Du hast Gezeter egal wie Du es pfeiffst. Dann also lieber gleich richtig.
    • Schlussfolgerung: Lieber Gezeter weil ich es richtig gemacht habe als Gezeter weil es Falsch war.

    ... Angreifer beschwert sich, das ich das Abseits nicht pfeiffe.


    Heute abend vorgezogenes Seniorenspiel Bezirksliga.
    Mitte 2. HZ es steht 2:1 für [Heim] obwohl [Gast] 2 reguläre Tore gemacht hat.


    [Gast] greift über die Linke Seite an, der Spieler "macht Meter" ist gerade über die Mittelllinie hinweg, da kommt ihm der Verteidiger #2 entgegen.
    Warum er den Ball dem für alle klar erkennbar über 10m im Abseits an der linken Strafraumecke stehendem Mitspieler zuspielen will entzieht sich meiner Kenntniss. Ist aber auch egal. Den Pass kann Verteidiger #2 abwehren, aber nicht richtig - und so kullert der Ball dem Angreifer am linkem Strafraumeck vor die Füsse.


    [Heim] reklamiert natürlich Abseits aber die kennen mich bereits und bei denen gilt die Parole "Weiterspielen bis der Pfiff kommt". Auch wenns nicht immer klappt.
    Diesmal erwartet der Angreifer aber den Abseitspfiff und stellt das Spielen ein. Mit dem Ball vor den Füssen steht er alleine am linkem Strafraumeck schaut mich an und ruft - "Schiri das ist Abseits".
    Inzwischen ist ein weiterer Verteidiger herangelaufen, knöpft sich den immernoch vor den Füssen des Angreifers liegenden Ball und marschiert - ungelogen - einmal von Strafraum zu Strafraum durch Reklamierende Gästespieler.
    Nur das HB-Männchen mit der #4 von [Gast] kann ihn dann am Viertelkreis regelkonform vom Ball trennen indem er das Leder erstmal ins Seitenaus drischt.
    Lautstark "Das war doch Abseits" lamentierend kommt das Abseitsmännchen angetrabt und wäre wohl gegen die Gelbe gelaufen wenn das HB-Männchen ihn nicht vorher abgefangen und ausgezählt hätte.


    Sowas kommt auch nur bei Senioren vor.

    Naja, da ist dann schon ein feiner Unterschied

    Natürlich ist kontrolliertes Spiel schwieriger zu definieren.
    Aber das problem haben wir ja schon beim absichtlichen Handspiel.

    Absichtliches Handspiel lässt sich nur durch Indizien feststellen.
    Warum: Ich kann dem Spieler schliesslich nicht
    hinter die Stirn sehen. Das macht es ja so schwierig zu entscheiden ob
    der Spieler eben Absichtlich eine Regelwidrigkeit begeht oder die
    berührung eben unabsichtlich ist.
    Du arbeitest das ganz gut heraus wenn Du sagts:

    Dort führte es halt dazu, dass auch nicht-absichtliche Handspiele laut Regel absichtlich sind.

    Die Regel sagt ja nur, das das Absichtliche Handspiel strafbar ist. Der Rest des Regelwerks dazu sind Indizien an denen man die Absicht erkennen könnte. Aber so ist das halt bei "Indizienprozessen". Auch wenn alle Indizien gegen Dich sprechen kannst Du unschuldig sein. Selbst wenn wir den Handspieler befragen, wir werden oftmals auch nie wissen ob er die Wahrheit sagt. Deshalb brauchen wir diese Indizien.

    Zum Thema Ballkontrolle hat unser Lehrwart eine recht einleuchtende Definition abgegeben,
    die zumindest auf fast 90% der Vorgänge zutrifft.


    Ballkontrolle liegt vor wenn der Ball in so unmittelbarer Reichweite des Spielers ist, das er sofort gespielt werden könnte. Wenn dies für zwei gegnerische Spieler zutrifft nennt man das Kampf um den Ball (dann hat keiner von beiden Kontrolle).
    Fliegende oder springende Bälle können dabei keine Ballkontrolle sein, da vor dem Spielen des Ball eine zusätzliche Aktion des Spielers notwendig ist (z.B. Springen für den Kopfball).
    Hierbei wird dann vorausgesetzt, das der Spieler theoretisch den Ball auch dahin spielen könnte wo er hin soll.


    Der Eindeutigste Fall wäre ein vor den Füssen liegender Ball. Denn kann der Spieler überall hinspielen -ob er das dann schafft haben wir nicht zu bewerten- aber es wäre zumindest theoretisch möglich.


    Diese Definition deckt nahezu 90% aller Fälle ab. ein Grauzone wird immer bleiben, also kommt hier nicht mit den pathologischen Einzelfällen.

    Wenn B1 denn Ball jetzt so abfälscht, dass dieser noch A3 berührt und dann erst zu A2 kommt (jetzt in Abseitsposition) ist es plötzlich abseits.


    Noch witziger wird es ja, wenn A2 vorher schon im Abseits steht, dann wird durch B1 erst das abseits aufgehoben und durch die Berührung von A3 kommt es wieder zu abseits

    ... mit einem Zitat meines Jura-Profs:




    "Recht ist manchmal recht ungerecht wenn man es in Grenzfällen anwendet"

    Dazu gehört auch eine kleine Vorgeschichte.


    Eine (Spiel)Regel oder ein Gesetz ist immer Digital. Entweder trifft zu oder trifft nicht zu.
    Das Leben oder die Vorgänge, die auf die Regel angewendet werden sind aber analog. Sie haben dabei eine Bandbreite. Wenn man dann die Grenzfälle dieser jedoch Bandbreite betrachtet erscheint es manchmal ungerecht.


    Willkommen im richtigem Leben.

    Warum löst ein absichtlicher verunglückter Kopfball, bei dem der Ball nur minimal berührt und dessen Flugbahn kaum verändert wird, das strafbare Abseits des Stürmers auf? Die Regel ist, wie sie ist, ohne Zweifel, bloß warum?

    Bei Regeln und Gesetzen die Frage nach dem Warum zu stellen soll erlaubt sein, eine Antwort wird aber den Fragesteller niemals befriedigen.

    Zitat

    "Warum darf man beim "Mensch Ärger Dich nicht" bei einer 6 nochmal würfeln?"

    Auf die Gefahr hin, das die Antwort eh nicht als Erklärung respektiert wird versuche ich es dennoch mal.


    Wenn der Ball zuletzt von einem Mitspieler berührt wurde ist es Abseits. (Machen wir es mal einfach und lassen den Rest mal weg).
    Aber auch nur wenn der Abseitsstehspieler auch eingreift. Das machst jetzt nämlich kompliziert.


    Es gab Zeiten (70er Jahre, die Älteren erinnern sich noch d´ran) da führte jeder Vorwärtspass automatisch zum Abseits sobald ein Stürmer in Abseitsposition stand. Egal wo der Ball hingespielt wurde und egal ob der Spieler in´s Spiel eingriff. Es reichte der Vorwärtspass. Ob der dann anschliessend noch von jemand anders berührt wurde war auch völlig egal weil das Abseits bereits zum Passzeitpunkt strafbar war.


    Is doch einfach oder?


    Wollte man nicht mehr ...
    ...deshalb die Regeländerung das Abseits nur noch strafbar ist wenn der Spieler auch ins Spiel eingreift
    Nur Durch diese "kleine Änderung" entstehen plötzlich sehr komplexe Vorgänge bei mehrfachen Ballberührungen durch Angreifer und/oder Verteidigern weil vom Pass bis zum Eingreifen der Ball mehrfach durch verschiedene Spieler berührt werden kann.


    Klar bleib nämlich weiterhin, das es kein Abseits sein kann, wenn der Ball vom Gegenspieler kommt.
    Und da begannen die Probleme als der Ball zusätzlich nochmal von einem Gegenspieler berührt wurde. Mehrfach wurde auf höchsten Fussball-Ebenen darüber Diskutiert wann es denn der Fall ist das Der Ball vom Gegenspieler kommt. Es gab Handlungsanweisungen und Regelhilfen wann eine Ballkontakt eines Verteidigers nun ein Abseits aufhebt und wann nicht.
    Das Ganze wurde so Regelkomplex wie das "absichtliche" Handspiel und jedesmal wurde dem SR vorgeworfen das genau die Situation nun gerade das Abseits (nicht) aufgehoben hat.
    Da gab es bspw. die Regelauslegung der entscheidenden Flugbahnveränderung oder ob der "Flankenabwehrveruch" eine bewusste Aktion wäre.


    KISS war die Lösung. Jede absichtliche Ballberührung durch irgendeinen Spieler führt zu einer neuen Bewertung der Abseitssituation (so einfach kann man es nämlich jetzt auch ausdrücken. Einzige Aushnahme: die Torabwehrreaktion.


    Und so schliesst sich der Kreis...

    [...] bei dem der Ball nur minimal berührt und dessen Flugbahn kaum verändert wird,[...]

    ... mit einem Zitat meines Jura-Profs:


    "Recht ist manchmal recht ungerecht wenn man es in Grenzfällen anwendet"
    .

    Kontrolliertes Spielen ist immer auch absichtliches Spielen, aber absichtliches Spielen ist nicht zwangsläufig kontrolliertes Spielen

    ... aber viele Seiten-Linien-Brüll-Affen kennen weder den Unterschied noch die eigentliche Definition.
    Vor allem ist denen gar nicht klar, das bei beiden weder das Ziel des Balls noch irgendeine Ballrichtung oder Richtungs- bzw. Ziel- oder Anspielabsicht eine Rolle spielt.


    Der Klassiker.... "Aber er wollte da doch gar nicht hinspielen, das ist doch offensichtlich!"