Beiträge von smirk_mirkin

    Die Regel will NICHT sagen, dass nach der nächsten Spielfortsetzung kein Spieloffizieller das Spiel weiter leiten darf. SONDERN sie regelt was passiert bis zur Unterbrechung, falls der SR beispielsweise ohnmächtig wird.

    Bei uns wurde gelehrt, dass das Verlassen des Spielfeldes nach gesundem Menschenverstand bewertet werden sollte. Nutzt der Spieler das Verlassen für irgendwelche Unsportlichkeiten oder Ähnliches, so wird verwarnt. Andernfalls kann man von einer impliziten Zustimmung ausgehen, wofür wir sogar eine kleine Liste erarbeitet haben (alles fällt mir aber nicht mehr ein):

    • Verlassen des Feldes im Zweikampf oder einer Spielsituation
    • zum Ballholen
    • bei Verletzungen
    • beim Toilettengang (kann man niemandem verwehren!)
    • um beim Abseits Passivität zu signalisieren (siehe Regelwerk)
    • um seine Ausrüstung in Ordnung zu bringen


    Wichtig ist aber in allen Fällen eine ordnungsgemäße Wiederanmeldung!

    Wenn Du die erste Berührung als Ausführung wertest, dann kannst Du den Ruf natürlich als Unsportlichkeit werten. Ist in der Praxis mMn aber der falsche Weg. Besser finde ich es, von Anfang an solche Spielereien zu vermeiden und im Zweifel war der Ball eben nicht im Spiel. Irgendwelche Absprachen einer Mannschaft mit dem SR finde ich auch nicht sonderlich sinnvoll.

    Ich muss amfa zustimmen. Ich bin der Meinung, dass ein Trick eigentlich nicht auf der Vortäuschung einer Spielfortsetzung beruhen darf. Der Status des Spiels muss für alle (aufmerksamen) Beteiligten klar sein.

    Zitat

    Der Ball liegt zum Eckstoß bereit, der Spieler berührt den Ball so, dass der sich klar erkennbar bewegt, läuft dann zum Strafraum, während ein anderer Spieler nach draußen läuft und mit dem Ball losdribbelt. Bis hierhin ist das regeltechnisch klar [...]

    Schon hier ist das nicht so klar. Man kann sagen "das steht doch genauso in den Regeln - der Ball ist im Spiel, wenn er sich bewegt", aber wenn man das wirklich so streng auslegen würde käme es beim Zurechtlegen ständig zu Doppelberührungen. Man hat nun zwei Möglichkeiten. Entweder man bleibt beim Wortlaut, dann muss man aber auch konsequent unsachgemäße Ballübergaben etc. zu Freistößen für den Gegner umwandeln. Oder man entscheidet auf Wiederholung, wenn man sich selbst nicht sicher ist, denn letztendlich ist der Ball im Spiel, wenn der SR per Tatsachenentscheidung festgestellt hat, dass der Ball im Spiel ist. Ich denke erstere Auslegung ist die Lehrmeinung, aber ich würde zweitere fahren.

    Ich habe ich beim Thema Halten die Erfahrung gemacht, dass viele SR das eher pragmatisch und situativ bewerten, denn der Regeltext war hier schon immer sehr offen.


    Regeltechnisch gilt:

    • Die Regeln sehen für das Halten an sich lediglich einen direkten Freistoß vor.
    • Eine gelbe Karte kommt bei Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs unter den bekannten Umständen hinzu.
    • Nach Lehrmeinung kann auch die Intensität bzw. Art und Weise des Haltens eine Verwarnung bedeuten, analog zum rücksichtslosen Foulspiels. Dies wird in den Regeln nicht so deutlich beschrieben. Hier sollte man als SR aber auch situativ und spieltaktisch agieren.
    • Im Anhang der Regeln heißt es auch noch: "Der Schiedsrichter sollte das Halten eines Gegners frühzeitig unterbinden und entschieden durchgreifen, insbesondere im Strafraum bei Eck- und Freistößen. Er hat dazu folgende Möglichkeiten: Er ermahnt Spieler, die einen Gegner halten, bevor der Ball im Spiel ist. Er verwarnt Spieler, die ihren Gegner nach einer Ermahnung weiter halten, bevor der Ball im Spiel ist. [...]"

    Früher galt zusätzlich: "Hält ein Spieler einen Gegner fest und hindert ihn so daran, in Ballbesitz zu gelangen oder eine günstige Position einzunehmen, wird er wegen unsportlichen Betragens verwarnt." Dies hat man aus den Regeln entfernt, da es auf fast jedes Halten anwendbar ist.


    Noch eine Bemerkung zum taktischen Foul: Dieser Ausdruck wurde in den Regeln früher analog zur Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs benutzt. Dies führte zu Missverständnissen, weil "taktisches Foul" von verschiedenen Sprechern sehr unterschiedlich benutzt wird. Deswegen wurde er aus dem Regelwerk gestrichen.

    Danke für eure Antworten. Ich denke, dass mit euren Antworten sowohl rechtlich als auch für die unteren Klassen alles gesagt ist. Jedoch würde ich gern noch auf die Situation in den zuschauerreichen Ebenen eingehen.


    Dabei ist "Tatsachenentscheidung" dann keine befriedigende Antwort, denn das wäre das zu frühe Abpfeifen des Spiels ja auch und trotzdem wäre das ein Fehler. Die praktischen Erwägungen wie Sonnenstand und Ballfang spielen im Stadion vmtl eher keine Rolle. Dazu kommt, dass die Zuschauerkulisse hier einen entscheidenden psychologischen Vorteil liefern kann. In Anbetracht dessen scheint mir das schon Konfliktpotential zu bergen. Ich muss aber auch sagen, dass ich mich nicht an umstrittene Entscheidungen oder derlei erinnern kann.

    In den Regeln steht zum Elfmeterschießen:

    Zitat

    Sofern nicht andere Überlegungen den Ausschlag geben (Zustand des Spielfelds, Sicherheit etc.), wirft der Schiedsrichter eine Münze, um das Tor zu bestimmen, auf das geschossen wird.


    Angenommen, während des Spiels sind bereits Störungen von einem Zuschauerblock in der Nähe eines Tores ausgegangen, zum Beispiel indem Gegenstände auf den Rasen geworfen wurden. Ist das bereits ein Grund für den SR, die Seite vorzugeben oder macht man sich als SR dadurch angreifbar?

    Zitat

    Gibt es den Bericht auch von einer Quelle, die mir nicht unterstellt mt einem Adblocker unterwegs zu sein obwohl der ausgeschaltet ist

    Auch der "private Modus" von Firefox oder defensive Browsereinstellungen werden von einigen Seiten als Adblocking eingestuft.

    Es handelt sich also dabei nicht wirklich um ein technisches Problem.

    Bei einigen Seiten kann das Problem umgangen werden, indem man für den Aufruf jegliches JavaScript unterdrückt (gibt auch AddOns dafür).

    Zitat

    Wenn uns also nur noch der Glaube an dir Erlösung durch einen Wunder-Impfstoff errettet, werden wir nie wieder Fußball und Ähnliches erleben. Ich verstehe zwar nicht, wie die Menschheit bis 2020 ohne überleben konnte, aber so soll es jetzt sein.

    Es ist kaum noch auszuhalten, was hier von sich gegeben wird - mit dem Zitat als Beispiel. Deswegen hier noch mal eine Zusammenfassung für die Betroffenen:

    • Wir befinden uns in einer Pandemie. Es handelt sich um eine ansteckende Krankheit, die für einen nicht zu vernachlässigenden Teil unserer Bevölkerung gefährlich ist.
    • Wenn die Reproduktionszahl dauerhaft über 1 liegt, wird früher oder später unser Gesundheitssystem überlastet, denn dann steckt jeder Infizierte mehr als einen weiteren Menschen an. Das geht dann auch relativ schnell (exponentielles Wachstum).
    • Dass das bisher nicht passiert ist, liegt an massiver Einschränkung des öffentlichen Lebens. Damit liegt die Reproduktionszahl knapp unter 1.
    • Jetzt müssen wir schrittweise herausfinden, wie viel Lockerung zumutbar ist, ohne dass die Reproduktionszahl dauerhaft über 1 liegt.
    • Fußball ist da nachvollziehbarerweise weit unten auf der Liste, hinter Arbeitsstätten, Schulen, Heimen und Universitäten. Das bedeutet nicht, dass nie wieder Fußball gespielt wird.

    Mir ist klar, dass das ernüchternd ist. Aber hier im Forum ständig irgendwelchen Quatsch zu verbreiten und alle anderen Menschen für blöd zu erklären, das ist wirklich unterste Schublade. Im Endeffekt wird hier genau so sinnlos gepöbelt und gebesserwissert, wie sonst auf den Fußballplätzen.


    Zitat

    Na ja, die Menschheit existiert sein 100.000 Jahren und hat schon andere Krisen überstanden, des Öfteren eben auch mit erheblichen Todesraten - wir haben uns dessen entwöhnt, auch Corona würde die Menschheit ohne Gegenmaßnahmen nicht ausrotten. Das Leben, wie wir es kannten, muss daher keineswegs vorbei sein - aber wir kommen jetzt zu stark in die allgemeine Richtung, bleiben wir beim Fußball

    Genau Manfred, wir könnten auch einfach alle Maßnahmen aufheben, uns der Natur ergeben und mal eine eine Millionen Menschen sterben lassen. Aber jetzt lasst uns beim Fußball bleiben, schließlich wolltest du das ja nur mal so andeuten.

    Manfred, ich wusste ja nicht, dass dich die Schlechtwetterspiele so traumatisiert haben. Wenn das so ist, dann hast du natürlich das Recht auf Ausgleich.

    Ich schlage vor, der Spielbetrieb wird sofort wieder aufgenommen und auf SR mit weniger als 15 Einsätzen und auf Spieler mit nicht-wetterbeständigen Frisuren eingeschränkt.


    Desweiteren muss ich mal sagen, das sind immer dieselben älteren "Kollegen", die unsere Pflichtsitzung mit Schwätzchen und Kommentaren zu stören versuchen! Dabei erwarte ich doch eine gewisse Ernsthaftigkeit! Kompromissvorschlag: Alle SR unter 15 Spielen oder über 50 Jahren werden nicht auf das Soll anerkannt.

    Moment. Hier werden doch nicht "andere Menschen" sanktioniert, sondern Vereine, die das SR-Soll nicht erfüllen.

    Ich kenne es so, dass die Verfehlung des Solls ein Disziplinarverfahren o. ä. gegen den SR bedeutet.

    Die fällige Geldstrafe wird häufig an den Kammeraden weitergeleitet, wenn ein Vertrag besteht.

    Aber vllt. habe ich auch was falsch verstanden.


    Edit: Selbst wenn das Ganze nur Vereine betreffen sollte, so bleibt es trotzdem unfair nur einen Teil der Vereine zu belasten, obwohl sie keine Regel gebrochen haben. Solidarität sieht anders aus.

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    Man könnte es auch so sehen: Die sind unfair gegenüber der großen Masse der SR, die eben auch bei schlechtem Wetter und Kälte bereit sind, Einsätze zu übernehmen.

    Wie viele Spiele jemand bereit ist zu leiten, geht im wesentlichen nur ihn/sie und den Ansetzer etwas an, nicht die Masse der SR.

    Wenn du keinen Bock hast "auch bei schlechtem Wetter und Kälte Einsätze zu übernehmen", dann mach es halt nicht.

    Wieso willst Du unbedingt anderen Menschen vorschreiben, in welchem Maße sie ihr Hobby ausleben?


    Zitat

    Ich betone ausdrücklich: Ich habe keine Bestrafung dieser Kollegen gefordert - aber festgestellt, dass man die mit dieser Regelung belohnt.

    Du forderst, dass andere Menschen sanktioniert werden. Das als eine Belohnung anzusehen ist meiner Meinung nach kein besonders toller Standpunkt.

    Zitat

    Mir ist nicht ersichtlich, warum das SR-Soll nicht erhoben werden kann.

    Es wäre unfair den Kollegen gegenüber, die sich darauf verlassen haben, dass sie die ganze Saison Zeit haben.


    Zitat

    Ich habe schon lange meine Mindestzahl an Spielleitungen und auch die Zahl an Sitzungen, man belohnt jetzt nur die SR, die das alles immer erst auf die letzte Sekunde machen oder die in der Schlechtwetterphase von Oktober bis März nicht auf den Platz gehen.

    Man könnte mal drüber nachdenken, ob das Fordern von Bestrafung für diejenigen ohne vorauseilende Pflichterfüllung eine sinnvolle Haltung in der SR-Gemeinschaft ist.

    Zitat

    Ich gehe davon aus dass in den Spielerverträgen fest der 30.6 als Enddatum eingetragen ist.

    Und ja natürlich kann man so einen Vertrag noch verlängern. Das bezweifle ich ja gar nicht.

    Aber weder UEFA noch DFB noch DFL können das so entscheiden, die können nur die sportrechlichen Bedingungen dazu schaffen.

    Das muss dann freiwillig vom Spieler und vom Verein gemacht werden.


    Wie gesagt, es ist durchaus vorstellbar, dass

    • aufgrund irgendwelcher Rechtszusammenhänge das Saisonende maßgeblich ist, obwohl ein Enddatum eingetragen ist,
    • alle bereit sind, sind zu einigen, unabhängig von Verträgen,
    • der DFB und die Vereine im Zweifel genug Druckmittel gegen potentielle Abweichler haben.
    Zitat

    Wer spielt dann nächstes Jahr in der Champions League? Mit welchen Landespokalsiegern werden die entsprechenden Plätze im ÖFB/DFB Cup gefüllt?

    Na die Mannschaften, die auch schon Saison 19/20 gespielt haben.


    Es ist schon fairer, bisherige Ergebnisse zu streichen, als die Zwischentabelle heranzuziehen. Ein Spiel, das zur Halbzeit abgebrochen wird, wird ja auch nicht einfach mit diesem Stand gewertet. Außerdem: Jede Option, bei der während der Diskussion schon die Abschlussplatzierungen feststehen, kann man doch nicht ernst nehmen.


    Zitat

    wenn wir also letztlich wohl mit vergleichbaren Fallzahlen rechnen müssen, ist es schon fraglich, ob die aktuelle Verzögerungstaktik wirklich hilfreich ist. Einen wirklichen Plan hat man jedenfalls nicht

    Man muss kein Mediziner sein, um die Lage zu verstehen. Die Bundesregierung ergreift Maßnahmen, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Bisher ist das gelungen, ohne Maßnahmen wäre es nicht gelungen. Deutschland ist bisher gut weggekommen. Von daher wäre etwas Zurückhaltung an dieser Stelle angebracht.

    Handelt es sich dabei wirklich um "meinen" Gehirnknoten?

    Zitat

    1. Grundsatz:

    Das Betreten und Verlassen des Spielfeldes ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Schiries erlaubt. Ohne Zustimmung des Schiries gibt es sowohl fpür das Betreten als auch des Verlassen eine Verwarnung.


    2. Ausnahmen von dem Grundsatz, den das Regelwerk explizit erlaubt und auch nicht unter Disziplinarstrafe stellt.

    Diese habe ich hier umfangreich beschriebenich hier umfangreich beschrieben und hoffe, das ich nichts vergessen habe. Der Regelgeber erlaubt hier zwar das Verlassen des Spielfeldes, stellt aber auch klar das es sich hierbei um technische oder medizinische Gründe handelt.

    Soweit gehe ich mit. Ich würde aber gern einige Anmerkungen zur Diskussion stellen:

    • Bei Punkt 2 handelt es sich ja um die implizite Zustimmung des SR. Die ist meines Wissens nicht so konkret in den Regeln verankert (kann aber sein, dass ich mich irre), sondern vielmehr eine Art Auslegungskonstrukt, um Regeln und gelebte Praxis in Einklang zu bringen.
    • Uns wurde auch gelehrt: Da man als SR normalerweise nicht nachvollziehen kann, warum ein Spieler das Spielfeld verlässt, hat er eigentlich immer die implizite Zustimmung, es sei denn, er verhält sich sowieso unsportlich (z.B. durch Konfrontation eines Außenstehenden).
    • Das Betreten des Spielfeldes wird natürlich immer streng gehandhabt.

    Zunächst ist mir nicht klar, wie ihr darauf kommt, dass der Regelgeber diesen "Kunstgriff" machen will. Dann ist mir auch nicht ganz klar, was dieser "Kunstgriff" überhaupt bringen soll:

    • Rein praktisch würde man doch denken: Entweder ist das Verhalten eines Spielers während einer Spielruhe unsportlich, dann ist es zu bestrafen oder es ist zulässig.
    • Eine Zwischenkategorie a la "unsportlich ohne Bestrafung" macht regeltechnisch gar keinen Sinn, sie wird ja nicht anders behandelt, als erlaubte Handlungen. Wie man das Kind beim Namen nennt ist ja nun egal.
    • Deshalb würde sich der (zulässige) Torjubel auch perfekt auf der Liste für die implizite Zustimmung machen, er wird ja in der Praxis genau so behandelt und alles wäre einfach erklärt.
    • Das Regelbuch ist ja nicht als Gesetzestext konzipiert, sondern soll eine gewisse Verständlichkeit wahren. Insofern würde es mich wundern, wenn der Regelgeber hier willentlich und ohne Not einen einmaligen "Kunstgriff Verwarnungsausnahme" eingebaut hat.

    Sorry wenn ich hier etwas hartnäckig bin, aber könnt ihr mir hier helfen? Habt ihr Informationen, die ich nicht habe oder geht ihr gerade auch nur vom Regelheft aus?

    Ich kenne nur aus dem aktuellen Regelheft:


    Zitat

    Bei starker Kälte soll der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.


    Nachtrag: In der Version 14/15 steht an ähnlicher Stelle:


    Zitat

    Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.

    Wie ich das hasse, wenn


    1. etwas falsch Zitiert wird und damit nur verwirrung gestiftet wird (passiert mir zwar auch mal versuche ich dann aber richtig zu stellen)
    2. etwas bei einem Zitat aus dem Zusammenhang gerissen wird.

    Vor allem weil man dann erst einmal richtig stellen muss bevor es wieder ums eigentliche Thema geht.

    Genau das steht da nicht. Es steht da nur das es zunächst einmal kein verwarnungswürdiges Vergehen ist. Mehr NICHT!

    Ich habe gar nichts zitiert, ich habe behauptet, dass die Regeln das Verlassen des Feldes zum Torjubel grundsätzlich zulassen.

    Und meiner Meinung nach gilt: "kein verwarnungswürdiges Vergehen" = "erlaubt".

    Natürlich bedeutet das nicht, dass es unter allen Umständen erlaubt ist - aber eben auch nicht verboten.


    Zitat

    Habe ich aber nicht bei den in meinem Beitrag aufgenommen, weil es im Anschluss dieser Torjubel Regel steht das Torjubel nur in einem gewissen Rahmen zugelassen wird und dann werden verbindliche Anweisungen gegeben wann zu verwarnen ist.

    Das ist doch bei den von dir aufgezählten Punkten ähnlich, ich verstehe nicht ganz, warum hier der Torjubel anders behandelt wird.

    • Wenn ich das Spielfeld verlasse, um eine Verletzung versorgen zu lassen, dann darf ich das (implizite Zustimmung). Wenn ich aber zusätzlich einen Auswechselspieler schubse, dann werde ich verwarnt.
    • Wenn ich das Spielfeld für einen "zulässigen" Torjubel verlasse, dann darf ich das (implizite Zustimmung). Wenn ich dann aber den Zaun hochklettere, dann gibt es Gelb.

    Völlig analog.


    Zitat


    Unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes = :gelbe_karte:. Basta.

    Es gibt aber auch die implizite Zustimmung, wie das SixthSCTF beschrieben hat.


    Zitat

    Da muss ich aber vehement widersprechen. Diese Regel ist sowas von abgeschlossen, sie ist geradezu ein Musterbeispiel für eine abgeschlossene Aufzählung!

    • Es heisst Ein Spieler wird verwarnt wenn er... und nicht Ein Spieler wird verwarnt wenn er beispielsweise...
    • Weiterhin ist beschreibt jeder einzelne Aufzählungspunkt ein in sich klar definierten Zustand. Lediglich der Absatz mit der Maske enthält eine kleine Öffnungsklausel (oder Ähnlichem), allerdings hat diese noch eine Zusatzbedingung, nämlich Kopf oder Gesicht zu bedecken.
    • Da es keine Öffnungsklausel im Sinne von Bei jedem sonstigen Vergehen oder Bei anderen nicht genannten Jubelübertreibungen gibt, hilft uns der Blick auf andere Regeln. In vielen Regeln ist ausdrücklich eine Öffnungsklausel für Interpretationen enthalten (zum Beispiel Regel 12.2). Wenn der Regelgeber hier eine Öffnungsklausel gewollt hätte, dann hätte er sie wie in Regel 12.2 hier eingebracht.

    Der erste Punkt ist kein gutes Argument, denn "wenn" leitet üblicherweise keine abschließende Aufzählung ein. Bsp.: "Es ist nass, wenn es regnet". Letztlich ist es aber auch egal, ob die Liste abschließend ist, denn die Kriterien sind ja schon sehr offen formuliert. Dann streiten wir uns halt, ob das Beklettern der Bierbank eine höhnische Geste darstellt.


    Zitat

    Ich denke, wir sind uns einig, dass der Sachverhalt dem Komplex Torjubel zuzuordnen ist. Es geht also genau genommen um zwei Fragen:

    1. Ist - analog zum Zaunkletten - ein Betreten der Bierbank per se unsportlich oder ist da der Katalog abschließend? Hierzu gibt es bisher unterschiedliche Auffassungen (meine eigene habe ich übrigens noch nicht geäußert).

    2. Ich denke, wir sind uns einig, dass hier eine Unsportlichkeit vorliegen kann - ist deren Ahndung nun durch einen abschließenden Katalog ausgeschlossen oder ist es doch zulässig, auf die Generalklausel zurückzugreifen?

    Verstehe ich immer noch nicht.

    1. Siehe oben, ob der Katalog abschließend ist oder nicht verlagert nur die Diskussion.

    2. Natürlich ist die Ahndung nicht ausgeschlossen, denn wenn ich beim Torjubel jemanden schubse, dann ist das ja wohl auch unsportlich. Die Liste erfasst ja nur Unsportlichkeiten bezüglich des Torjubels, aber man kann während Torjubel natürlich auch andere Unsportlichkeiten begehen.


    Letztendlich muss man doch aber festhalten: Sobald ich rudern muss, eine gelbe Karte zu begründen, sollte ich sie nicht geben!