Beiträge von JK_FLVW

    Doch, da die Torchance durch eine legale Spielweise verhindert wurde kann man ihn dafür nicht bestrafen.


    Ich fand es genauso unverständlich wie ihr, aber es hat irgendwo seinen Sinn. In der HZ vergisst der gekommene ETW die Anmeldung, hält einen Schuss - zwingend Rot?
    Nein...das Prinzip, für eine legale Spielweise nicht bestraft werden zu können ist wahrscheinlich schon richtig. Nur die seltenen Ausnahmen sind befremdlich, aber muss man halt, wie viele unsinnige Regeln, akzeptieren.


    Gebe ich dir ja auch vollkommen recht. Mir ging es in der Hauptsache aber um die Aussage, dass JEDES Vergehen, dass einen Freistoß nach sich zieht und der Torvereitelung dient mit rot zu bestrafen ist. Das ist ja dann de facto nicht so. Denn der Freistoß wird für ein Vergehen gegeben, das einzig der Torverhinderung dient. Denn auch für einen Torwart ist eine Unsportlichkeit kein legales Vorgehen. Und dafür gibt es nun einmal den Freistoß.

    Bei dem Beispiel benutzt ein TW einen Gegenstand, um seine Hand zu verlängern. Das ist unsportlich.
    Aber das Abwehren eines Balles ist mit der (auch verlängerten) Hand im Strafraum für den TW eine legale Spielweise.


    Er hat also nicht per Unsportlichkeit die Torchance verhindert, sondern per Unsportlichkeit sich ermöglicht legal die Torchance zu verhindern. Gemäß Regelbuchlogik ein Unterschied.


    Das Spiel wird wegen der Unsportlichkeit unterbrochen. Die Spielfortsetzung wird nach der Unsportlichkeit gewählt. Somit gibt es einen indirekten Freistoß für die Unsportlichkeit. Und nur aufgrund dieser wurde ein Tor verhindert. Also führt diese Unsportlichkeit nicht zu einem FaD obwohl die Regel sagt, dass JEDES Vergehen, das mit einem Freistoß zu ahnden ist und eine Torchance vereitelt mit Rot zu bestrafen ist? Da ist keine Logik mehr...

    Was sagt das Regelwerk? Wenn durch einen Regelverstoß eine klare Torchance verhindert wird, dann gibt es einen FaD. Die Regeln differenzieren dabei ausdrücklich nicht nach der Art des Regelverstoßes. Selbst eine Unsportlichkeit in Form eines unberechtigten Rufes wie "Hol ihn Dir" wenn gar kein Spieler dies tun kann, der den Angreifer so irritiert, dass er den Ball deshalb vertändelt, wäre für einen FaD ausreichend.


    Ich muss jetzt doch noch einmal ausholen, obwohl ich dachte, die Lösung wäre gefunden.
    Es wird hier also argumentiert, dass JEDES Vergehen, das mit einem direkten oder indirekten Freistoß zu ahnden ist zu einem Feldverweis aufgrund der Vereitelung einer Torchance führen kann.
    Dann möchte ich kurz auf einen Thread aus dem Jahr 2009 hinweisen, wonach eine Unsportlichtkeit anscheinend doch nicht zum FaD führt: HIER
    Am Ende sagst sogar Du, Manfred, dass die Antwort bereits mit gelb gegeben wurde und beschließt damit die Diskussion. Seitdem hat sich daran doch nichts geändert, oder?

    Danke erstmal. Aber mir geht es um eine allgemeine Haltung losgelöst vom Beispiel, dass ich es angezeigt habe. Sobald ich mich näher mit dem Spieler beschäftige pfeifen oder nur wenn ich eine Behandlung zulasse?
    Wie soll die Anweisung genau verstanden werden (Verletzungsunterbrechung)?

    Mir ist bewusst, dass nach einer Verletzungsunterbrechung ein Pfiff zur Wiederaufnahme des Spiels zwingend ist.


    Aber wie ist diese Verletzungsunterbrechung zu interpretieren?
    Beispiel: Verteidiger köpft Ball zur Ecke und kommt unglücklich auf. Ich sehe, dass er liegen bleibt und zeige den Angreifern an, dass ich mich erst um ihn kümmern muss. Frage ihn also, ob er eine Behandlung wünscht. Dies verneint er und kann so weiterspielen. Muss nun der Pfiff kommen oder nur wenn er zur Behandlung vom Feld muss? Bin mir da echt unsicher. Bislang pfeife ich dann auch immer an um auf der sicheren Seite zu sein.

    Das sagt mir auch mein Verständnis. Was mich allerdings irritiert ist folgende Regelpassage:


    "Die Schiedsrichter berücksichtigen beim Entscheid über einen Feldverweis für
    das Verhindern eines Tors oder das Vereiteln einer Torchance folgende Aspekte:
    - ...
    - ...
    - ...
    - ...
    - Art des Vergehens, durch das eine klare Torchance vereitelt wird, da dieses mit
    einem direkten oder indirekten Freistoß geahndet werden kann"


    Der Wortlaut würde mir implizieren, dass es für indirekte Freistoßvergehen keinen Feldverweis gibt.

    Mir hat jemand neulich eine interessante Frage gestellt, die ich nicht sicher beantworten konnte.


    Folgende fiktive Situation:
    Ein Stürmer entwischt dem letzten Verteidiger und rennt alleine aufs Tor zu, umspielt den TW und will gerade den Ball ins leere Tor schieben. Da ertönt ein Pfiff. Der abgeschlagene letzte Verteidiger hat eine Pfeife mit aufs Spielfeld gebracht und hineingeblasen. Der Stürmer hört auf zu spielen, der TW kann sich den Ball schnappen. Der SR hat gesehen, dass der Verteidiger die Pfeife benutzt hat und unterbricht nun mit seinem Pfiff das Spiel. Spielfortsetzung ist mir klar. Indirekter Freistoß, wo Ball bei Pfiff. Oder doch nicht? Gilt es vielleicht doch als Rufvergehen und somit am Tatort? Aber das soll nicht der Kernaspekt sein. Sondern die Frage nach der persönlichen Strafe. Gibt es eine Torverhinderung durch Unsportlichkeit? Und somit Feldverweis? Oder gibt es nur gelb?

    Wir hatten mal in einer Regelschulung von einem englischen Spiel von Arsenal eine Szene in der ein Torschuss kam der daneben gegangen wäre, der Verteidiger wehrt diesen aber in der Vermutung eines sicheren Tores ab und sieht Rot. Bzw der SR hat die damals dem falschen Spieler gegeben. Aber diese Rote war richtig unabhängig davon ob der Ball jetzt rein gegangen wäre.


    Weil der Ball hier schon wieder zurückkommt wird die Argumentation der Verhinderung der Torchance unabhängig des Erfolges hier aber nicht greifen.


    Bei Chelsea - Arsenal befand sich der Ball aber auf dem Weg ZUM Tor HIN. Und man hat auch erst in der Zeitlupe aus bestimmten Winkel sehen können, dass der Ball knapp vorbei gegangen wäre. In dieser Situation aber bewegt sich der Ball im Moment der Regelübertretung VOM Tor WEG. Von daher könnte es allerhöchstens eine Torverhinderung sein, wenn da unmittelbar ein Stürmer stehen würde, der ihn reindrücken kann. Aber selbst dann stellt sich noch die Frage der Ballkontrolle. Für mich kann es hier auch nur den Strafstoß ohne persönliche Strafe geben. Da er im Moment der Regelübertretung keine unsportliche Absicht mehr verfolgt.

    1860 München - Karlsruher SC / Sky-Konferenz


    Es steht 1:1 und der KSC hat die große Chance zur Führung, weil der Angreifer Yamada alleine vor dem Torwart steht. Der Verteidiger Kagelmacher zieht ihn allerdings strafstoßwürdig. Der Spieler Yamada kommt zu Fall, kann im Fallen aber gerade noch den Ball zum 1:2 Torwart Ortega durch die Beine spitzeln. SR Schriever wartete geschickt mit dem Pfiff und konnte so auf Tor entscheiden. Gemäß den Regeln entschied er lehrbuchmäßig auf Tor und gelb für Verteidiger Kagelmacher (Abschwächung der Torverhinderung wenn Wirkung nicht zum Tragen kam).
    Daraufhin der Kommentator sinngemäß, nicht wörtlich: "Es hätte Rot und Strafstoß geben müssen wenn der Ball nicht ins Tor gegangen wäre. Aber jetzt kann er sich die gelbe Karte auch wirklich sparen."


    Hier der Link zum Tor, allerdings mit einem fachkundigen Kommentator.

    Mooooment, Manfred!


    Was du da beispielhaft beschreibst, sind ja auch keine Regelverstöße denn Wahrnehmung=korrekte Spielfortsetzung.
    Hier aber liegt der Fall anders: Wahrnehmung, daraus die falsche Spielfortsetzung (aber halt nur der SRA). Dieser Fall ist IMMER ein Regelverstoß. Auch wenn ein Protest nur in einem spielentscheidenden Fall Aussicht auf Erfolg hätte.
    Wenn es nun natürlich so ist, dass ausschließlich die Wahrnehmung des Schiedsrichters zählt, dann ist natürlich alles korrekt und somit eine Tatsachenentscheidung und der SRA kann seine Fahne wieder runter nehmen.

    Ich habe eine Frage - folgende Situation:


    Mannschaft A ist im Angriff und spielt einen kurzen Pass in die Spitze. Der Passempfänger geht zum Ball und steht ganz knapp in Abseitsposition, berührt den Ball auch, doch ein Verteidiger der Mannschaft B spitzelt ihn dann ins Seitenaus. Der SRA hebt die Fahne, weil er zurecht eine strafbare Abseitsposition erkannt hat. Es sind aber keine Funkfahnen im Einsatz und dem SR ist gar nicht bewusst, dass hier überhaupt hätte Abseits vorliegen können. Deswegen schaut er auch nicht raus und entschiedet deshalb auf Einwurf für Mannschaft A. Auch die Spieler von Mannschaft B haben diese Abseitsposition nicht erkannt und sehen gar nicht, dass der SRA die Fahne oben hat, reklamieren also auch nicht. Es wird also eingeworfen und somit ist das Spiel fortgesetzt.
    Meine Frage lautet nun: Wie hätte der SRA sich verhalten müssen? Hätte er die Spielfortsetzung unterbinden müssen indem er auf den Platz läuft? Die Zeit dafür war einfach nicht da, da es sich auf der gegenüberliegenden Seite abspielte und der Einwurf schnell ausgeführt wurde. Kann er auch nach erfolgter Spielfortsetzung dieses nachholen, da seine Wahrnehmung ja vor der Spielfortsetzung stattfand und ihm aufgrund der schnellen Wiederaufnahme des Spiels keine Möglichkeit gegeben war, den SR auf sich aufmerksam zu machen oder ist diese Chance verwirkt? Muss er also jetzt einfach die Fahne runternehmen und dem Spiel weiter folgen als wenn nichts gewesen wäre?


    So gesehen vor ca. einem halben Jahr bei einem Entscheidungsspiel zur Bezirksliga der A-Junioren. Dieser Assistent hat übrigens weitergemacht als wenn nichts gewesen wäre. Diese Frage schwebte mir immer im Kopf herum. Es ging mir nicht aus dem Kopf, da im direkten Anschluss an den Einwurf das 1:1 fiel und somit Mannschaft C aufgestiegen wäre (es war eine Dreierrunde). Zum Glück erzielte Mannschaft B in der 88.Minute noch das 1:2 und stieg somit auf.


    Und bitte nicht antworten, dass es einfach schwach vom SR war, nicht an die Linie zu sehen. Ich denke, dass das ein Fehler war, ist klar.

    Wenn er beim Einwurf auf die Linie tritt wie in diesem Fall, ist alles in Ordnung. Führt er ihn von hinter der Linie aus ohne das Spielfeld zunächst betreten zu haben, ist es nicht zulässig.

    Grundsätzlich gibt es da eine Grauzone. Bei Aussagen wie "Für Gelb fordern gibt es auch Gelb" kann der Spieler sich immer darauf zurückziehen, dass er nur ganz allgemein eine Regel angesprochen hätte. Wenn er schlau genug ist. ^^


    Aber nett wie ich bin, helfe ich den Spielern dann gerne aus der Grauzone heraus, in dem ich nochmal nachfrage: "Aha. Und weiter?" Wenn der Spieler dann wirklich schlau ist, antwortet er etwas wie: "Schon o.k. - nichts weiter." und lässt mich meine Arbeit machen. Oder er sagt etwas wie "Na dann muss DER doch jetzt Gelb bekommen." Mit dem Erfolg, dass, wenn ich meine Gelbe Karte dann tatsächlich heraushole, in seiner Mannschaft ein kollektives Aufstöhnen derart "Nein! Wie kann man nur so doof sein?" erfolgt... :muhaha:

    Also mir wurde ganz klar beigebracht, als Schiedsrichter keine Nachfragen zu stellen, um eine mögliche persönliche Strafe zu provozieren. Soll heißen: Entweder ich fand das, was er gesagt hat, verwarnungswürdig oder eben nicht. Aber ich soll nicht weiter bohren, damit ich endlich zweifelsfrei die Karte rausholen darf. Beispiel hierzu auch: Jemand sagt zu mir: "Sie Arschloch" aber sehr leise, so dass ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, ob er das jetzt wirklich gesagt hat, oder ich ihn nur falsch verstanden habe. Dann soll ich nicht auch noch hingehen und fragen: "Was haben Sie gesagt? Können Sie das bitte noch einmal wiederholen?" Hilft zwar nicht bei Manfreds Ausgangsfrage weiter, wollte ich aber bei diesem Kommentar mal erwähnt haben.

    In der Kreisliga werde ich mir sicherlich nicht das Leben schwer machen und gleichzeitig drei oder gar noch mehr Spieler derselben Mannschaft rauszuschicken und dann auch noch alle drei zu verwarnen.

    Aber wenn die Regel doch nun einmal so lautet...? Wir sind ja dafür da, die Regeln umzusetzen. Ich kann im Straßenverkehr ja auch nicht 60 km/h fahren wo 30 km/h erlaubt sind, weil ich der Meinung bin, dass es an der Stelle Schwachsinn ist. Zumindest darf ich mich nicht beschweren, dafür bestraft zu werden.

    Wenn es in einem Kreis/ Bezirk tatsächlich die Anweisung gibt, derartige Ausrüstungsmängel auch in den untersten Ligen konsequent zu unterbinden, dann muss einem SR das auch vor dem Spiel auffallen.

    Ich sage es mal so: Es gibt bei uns keine Anweisung diesbezüglich, dass ich drüber hinwegsehen darf und solange gelten für mich die offiziellen Fußballregeln. Und da ist es klar geregelt.
    In der Sache, dass es mir hätte vorher auffallen müssen, gebe ich dir vollkommen recht. Das war schlecht von mir. Da habe ich total gepennt bzw. war an dem Tag mit den Gedanken nicht ganz bei der Sache.


    Ich frage mich hier, was ist die Liga? War es ein Jugendspiel oder Erwachsene. Untere Klasse oder die höhere Region?

    Es war Kreisliga B Herren. Was ich allerdings für unerheblich halte, da die Regeln da bei uns keinen Unterschied machen, welche Liga es ist.