Beiträge von Nemata

    Mir gefällt bei der Frage nicht, dass angedeutet wird, dass der Ball die Torlinie in vollem Umfang überschreitet, ohne dass explizit erwähnt wird, ob es so passiert oder nicht.


    Ich würde bei der Regelfrage auf Strafstoß, FAD entscheiden.

    Ich bin zwar kein Lehrwart und weiß auch nicht genau, wann die Änderung vorgenommen wurde, aber im Regelwerk 14/15 heißt es im entsprechenden Absatz:


    "Der Torhüter darf den Ball im eigenen Strafraum in folgenden Fällen nicht mit der Hand berühren:

    Er hat den Ball freigegeben, ohne dass dieser von einem anderen Spieler berührt wurde.

    [...]
    Als Ballbesitz durch den Torhüter gilt auch, wenn der Torhüter den Ball absichtlich von der Hand oder vom Arm abprallen lässt"


    In den aktuellen Regeln ist der letzte Satz nicht mehr vorhanden.

    Nun bin ich verwirrt.


    Die von Manfred zitierte Regelpassage stellt doch im Wortlaut eindeutig das Rückspiel unter Strafe.


    In der beschriebenen Situation nutzt sicher der Torwart einen Trick, aber doch nicht "um den Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter zu spielen".


    Ich würde mir da eine klarere Formulierung der Regeln wünschen.

    Das Problem, das ich sehe ist, dass der "Trick" aber nicht vom Verteidiger ausgeht. Ihn wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen ist nicht gerecht. Der Torwart überlegt sich ja wie er den Verteidiger anspielt. Hier wirft er den Ball einem Mitspieler auf Kopfhöhe zu.


    Der Verteidiger führt dann nur noch die taktisch stärkste Aktion (nämlich ein Kopfball zu einem Mitspieler) aus. Das ist in meinen Augen weder ein Trick noch unsportlich.

    Ich halte es für äußerst fragwürdig, wenn es als "Trick" bezeichnet wird, einen in Kopfhöhe ankommenden Ball tatsächlich zu köpfen. Das Regelwerk hat da meiner Meinung nach eine Lücke, die geschlossen werden sollte, anstatt irgendwie "passend gemacht" zu werden.

    Ich finde eine Unsportlichkeit schwierig zu begründen, da es ja immerhin auch sein KÖNNTE, dass der zweite Spieler die tatsächlich die Ecke ausführen möchte, aber die Regeln nicht kennt. Wahrscheinlich ist das sicherlich nicht, aber in den untereb Klassen hab ich schon einiges Unwahrscheinliches erlebt.

    Das ist sicherlich dein Ermessen als Schiedsrichter. Wie würdest du entscheiden, wenn der zweite Spieler nicht losdribbelt, sondern einfach wartet?


    Oder wenn ein Gegenspieler den Ball zuerst erreicht und die ausführende Mannschaft behauptet, der Spieler habe den Ball nur für seinen Mitspieler bereit legen wollen.


    Wer eine Täuschung anwendet, die geeignet ist den Schiedsrichter über einen wesentlichen Bestandteil des Spielzugs (Ball in / aus dem Spiel) zu täuschen, der muss damit rechnen, dass der Schiedsrichter getäuscht wird bzw. die Situation entsprechend WAHRNIMMT.


    Ich glaube, dass eine Wiederholung des entsprechenden Eckballs mit der Begründung man habe die ursprüngliche Berührung nicht auf Regelkonformität überprüfen können, oder ein IdF für die verteidigende Mannschaft (Doppelberührung) auf dem Platz gut vertretbar sind.

    Das ist eine komplizierte Frage. Im Regeltest würde ich entscheiden, dass der Ball schon im Spiel ist, sofern beschrieben wird, dass der erste Spieler ihn zunächst annimmt (Der Ball bewegt sich nicht mehr) und dann erneut spielt, sodass der Ball sich, wenn auch nur ganz wenig, erneut bewegt. Auf dem Feld erscheint mir das schwierig festzustellen, da man vor der Eckstoßausführung häufig auf Geplänkel im Strafraum achten muss.


    Diesbezüglich ergibt sich auch schon das nächste Problem: Bei diesen Zweikämpfen ist der Ball üblicherweise nicht im Spiel, sodass ich nicht auf Freistoß oder Strafstoß entscheiden kann. In dem von dir beschriebenen Fall ist der Ball aber im Spiel und wenn meine Entscheidung zu ungunsten der ausführenden Mannschaft fällt (und sie die Regeln kennt), wird mir jemand erzählen, dass der Ball schon gespielt wurde.


    Generell würde ich sagen, dass die ausführende Mannschaft Pech gehabt hat, wenn die Täuschung mich auch täuscht. Klingt zwar doof, aber gerade als Alleinpfeifer kann man die Eckstoßausführung über 5 cm manchmal einfach nicht erkennen.


    Dass der Spieler, der den Ball zum Eckfahne spielt ein ausgewechselter Spieler ist, scheint mir in dem Zusammenhang allerdings nicht relevant zu sein.

    Sehr häufig wird beim Halten ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, da Halten kein Foulspiel ist, das "aus Versehen" passiert. Liegt kein aussichtsreicher Angriff vor, hält der Verteidiger seinen Gegner eher nicht fest.


    Das führt dazu, dass Halten im Gegensatz zu beispielsweise Beinstellen prozentual sehr häufig mit einer Verwarnung geahndet wird.

    Strafstoß ist wohl die richtige Entscheidung, die Szene klingt aber auch äußerst unwahrscheinlich.


    Was mich bei dem Halbsatzatz "ein Spieler direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) ins gegnerische Tor trifft (gilt auch für den Torhüter)" vielmehr irritiert ist das nachgestellte "(gilt auch für den Torhüter)".


    Was hat man sich denn darunter vorzustellen? Der Torwart erzielt ein Tor beim Abwurf? Was wäre denn da die Spielfortsetzung? Strafstoß kann es da ja eigentlich nicht geben, es drängt sich aber auch keine andere Spielfortsetzung auf. :confused:

    Werden den im ÖPNV die Sitze nach jedem Fahrgast desinfiziert? Die Haltestange/Schlaufe? Wird da an jeder Haltestelle 10 Minuten durchgelüftet?

    Ich mag dieses Beispiel, weil es den Unterschied zwischen den Standpunkten verdeutlicht:


    Auf der einen Seite kann man sagen, dass ÖPNV wichtig für die Gesellschaft ist, und daher ein gewisses Maß von Funktionalität über komplette Sicherheit gestellt wird, wogegen Amateurfußball sicher weniger wichtig ist, und Einige hier deshalb höhere Standards für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs fordern.


    Auf der anderen Seite kann man sich denken, dass die Infektionsschutzmaßnahmen des ÖPNV sicherlich einigen Schutz bieten, da sonst strengere Bestimmungen hätten erlassen werden können, und deswegen auch für den Fußball relativ geringe Sicherheitsbestimmungen als ausreichend erachten.


    Letztlich muss jedoch jeder Schiedsrichter (und Spieler/Vereinsoffizieller) für sich entscheiden, ob die von den jeweiligen Verbänden ausgegebenen Bestimmungen ausreichend erscheinen, um das Mitwirken am Spielbetrieb zu erlauben.

    Kann mir das jemand auf juristischer Ebene erläutern?


    Einstellung des Verfahrens heißt, dass kein Urteil gesprochen wurde?


    In dem Artikel ist von "fahrlässigem Handeln" die Rede, was ja nicht die Bezeichnung für einen Straftatbestand ist. Ist der Artikel einfach ungenau?

    Spekulieren hilft natürlich nicht, aber da das Gericht eben keinen Vorsatz gesehen hat, sollten wir uns zumindest fragen dürfen, ob die Teilnahme an einem Fußballspiel nicht dazu führt, dass man sich mit dem Risiko einer Verletzung einverstanden erklärt, und ob eine Verletzung im Ohr durch die Pfeife des Schiedsrichters nicht dazu gehört.