Beiträge von Nemata

    Wenn du als SR das Opfer der Beleidigung bist, ist es relativ leicht zu entscheiden:


    Wenn du dich beleidigt fühlst, gibt es Rot. Als Assistent entsprechend.


    Schwieriger ist es zu beurteilen, wenn die Spieler sich untereinander schräg anlabern.

    Das Regelwerk selbst führt Ausrüstungsgegenstände auf, die nicht in der Aufzählung enthalten sind, woraus ich schließe, dass die Aufzählung keineswegs abgeschlossen ist.


    Beispielsweise führt es aus, welche Farbe Unterziehhemden, -hosen oder Stutzenbänder haben müssen, ohne dass diese in der erlaubten oder vorgeschriebenen Ausrüstung aufgeführt wären.


    Ebenso wird beschrieben wie getragene Kopfbedeckungen, die explizit keine Torhütermützen sind, beschaffen sein müssen. Diese Ausführungen wären überflüssig, wenn zusätzliche Ausrüstung auf Schutzgegenstände, Brillen und Torhütermützen beschränkt wäre.

    Regel 8 besagt immerhin noch:


    "Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht und gemäß Spielregeln keine

    der obigen Spielfortsetzungen zur Anwendung kommt, wird das Spiel mit

    einem Schiedsrichterball fortgesetzt."


    Aber ich bin mir nicht sicher, ob das angewendet werden kann, denn das Vergehen liegt ja strenggenommen erst vor, als der Ball die Torlinie komplett überschritten hat.


    Andererseits gibt uns die Regel sogar einen gültigen Ort für den SR-Ball:


    "Der Schiedsrichterball erfolgt mit dem Torhüter des verteidigenden Teams in

    dessen Strafraum, wenn zum Zeitpunkt der Unterbrechung:

    der Ball im Strafraum war oder

    die letzte Ballberührung im Strafraum erfolgte"

    Da Frage geklärt: Nehmen wir mal an, dass wir der Klärungsversuch nicht stattgefunden hat,sondern dass der TW warum auch immer vom Ball überrascht wird und in letzter Sekunde mit der Hand vor der Linie rettet. Dann ist doch neuerdings ein FaD fällig oder habe ich es falsch gespeichert?

    Im Falle der Regelfrage ist es hier unerheblich, da der Ball direkt durch einen Einwurf auf das Tor zugeworfen wurde, und daher sowieso keine Torchance besteht (Da es höchstens Eckstoß geben kann).

    Weil Spieler der Gastmannschaft davon abgehalten wurden am Spiel teilzunehmen, ohne dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden die Quarantäne zu umgehen, beispielsweise Coronatests oder Verlegung des Spiels auf einen Ort außerhalb Brasiliens.


    Stell dir vor, nicht nur Großbritannien, sondern auch Argentinien oder Venezuela (der vorige Gegner Argentiniens) wären als Risikogebiet deklariert worden.


    Sicherlich hätte der argentinische Verband 11 (oder regeltechnisch 7) Argentinier zusammensuchen können, die trotzdem das Spiel hätten spielen können, weil sie sich beispielsweise sowieso in Brasilien aufgehalten haben. Nichtsdestotrotz ist es eine meiner Meinung nach (und das ist sicherlich im tatsächlichen Fall umstritten) unzumutbare Schwächung der Gastmannschaft, wenn sie nicht die Spieler einsetzen können, die sie wollen und die nach FIFA-Regularien spielberechtigt sind.

    Wenn der argentinischen Mannschaft die Gesetze bekannt waren, haben sie offenbar absichtlich dagegen verstoßen.


    Dafür müssen sie sich vor den entsprechenden brasilianischen Behörden rechtfertigen. Gleichzeitig kann man daraus aber auch ableiten, dass sie eben nicht "ohne Proteste" angetreten sind, denn immerhin haben sie ja gegen die Vorgaben verstoßen. Ich würde das als eine Art informellen Protest deuten.


    Dass Argentinien den Abbruch formal verschuldet hat, denke ich erst mal auch, da sie das Spielfeld verlassen haben. Allerdings waren meiner Meinung nach die Bedingungen für ein ordentliches Fußballspiel von Anfang an nicht gegeben, was von der FIFA auf jeden Fall in Betracht gezogen werden muss.

    Bis wann ist es denn ein sportlicher Grund? Wenn sich die halbe Mannschaft eine Lebensmittevergiftung einfängt und alle kurz nach Anpfiff ausgewechselt werden müssen hätten wir doch im Prinzip das gleiche Problem.


    Es geht hier im Prinzip darum, wer den nicht sportlichen Grund zu vertreten hat.


    Wenn eine Mannschaft Spieler mitbringt, die potentiell verletzt oder krank sind, hat sie das selbst zu vertreten.


    Wenn die Heimmannschaft das Spiel an einem Ort und Zeitpunkt durchführen lässt, an dem Spielern der Gastmannschaft das Teilnehmen am Spiel unter den gesetzlichen Bestimmungen nicht zuzumuten ist (und ich würde eine 2wöchige Quarantäne während eines Wettbewerbs der 3 Spiele in einer Woche vorsieht als unzumutbar bezeichnen), hat die gastgebende Mannschaft meiner Meinung nach den Grund zu vertreten.

    Quarantänegesetze sind Seuchenschutzgesetzte, die ein Land für ALLE erlässt und nicht nur für Sportler. Sportler stehen nicht "über" dem Gesetz. Das Gesetz kann man hinterfragen aber es ist nicht Unfair.

    Selbstverständlich ist das Gesetz an sich nicht "unfair".


    Die Tatsache, dass der gastgebende Verband ein Spiel zu einem Zeitpunkt und an einem Ort austragen lässt, zu denen der Gastverband seine Spieler teilweise nicht mitnehmen kann, schon.


    Wenn die geltenden Gesetze eines Landes ein faires Fußballspiel nicht zulassen, muss zur Not das Heimrecht abgegeben oder in einem neutralen Land gespielt werden.


    Die Lösung, dass die Gastmannschaft ohne Verschulden (Hier müsste man noch klären, inwieweit es vertretbar gewesen wäre die Quarantänebestimmungen einzuhalten) auf ihre Spieler verzichten muss, ist für mich nicht fair.

    Wenn ein Land Gesetze erlässt, die es Sportlern fremder Nationalmannschaften explizit oder implizit verbietet oder erheblich erschwert an einem Spiel im besagten Land teilzunehmen, dann kann meiner Meinung nach die FIFA das nicht einfach hinnehmen.


    Natürlich wäre es besser gewesen, alle hätten sich von vornherein an die Gesetze gehalten und das Spiel gegebenenfalls verlegt. Aber man stelle sich vor die Quarantänepflicht betrüge bei allen ausländischen Bürgen jeweils 2 Wochen, dann könnte nie ein Spiel stattfinden und das müsste meiner Meinung nach dem jeweils gastgebenden Verband angelastet werden, obwohl die sich natürlich nicht über die Gesetze des Landes hinwegsetzen dürfen.


    Wenn in einem Land aufgrund der nationalen Gesetzgebung keine Länderspiele zu fairen Bedingungen möglich sind, kann der entsprechende Verband eben keine Länderspiele durchführen.

    Für meine Begriffe ist es für die Beurteilung ob eine klare Torchance verhindert wurde wesentlich, sich anzusehen, was passiert wäre, wenn...


    Wenn beispielsweise der Ball nicht ins Tor hätte gehen können, weil er klar vorbeigeschossen wurde, wurde keine klare Torchance verhindert.


    Wenn der Ball vermutlich nicht ins Tor gegangen wäre, weil er dem regelwidrig spielenden Spieler ins Gesicht geflogen wäre, finde ich es durchaus berechtigt, nicht von der Verhinderung einer klaren Torchance auszugehen.

    Nach meiner Sicht ist das Handspiel dort, wo der Kontakt stattfindet.


    Meine Begründung ist, dass schließlich dort das Vergehen stattfindet. Eine Stelle aus dem Regelwerk kann ich nicht zitieren, immerhin hat das Fehlen einer derartigen Stelle diese Diskussion erst verursacht.


    Was wäre, wenn an der Stelle statt eines Handspiels ein Beinstellen passiert wäre (angenommen, die Stelle wäre Teil des Spielfelds)? Würde man dann Strafstoß geben? Oder DF an der Stelle? Im Fall des Freistoßes würde der Ball über die Strafraumgrenze ragen, was den Ort des DFs in den Strafraum verlegen würde. (Zumindest deute ich u.a. die Posts #2 und #34 so)


    Im Strafraumwiederum dürften wir gar keinen DF geben.


    Diese ganze Thematik weist eine große Regellücke auf.