Ich würde hier gerne nochmal den exakten Wortlaut unseres Verbandes zum Thema "Regeländerung Abseits 2013/14", verfasst vom Verbandslehrwart, reinstellen; vielleicht bringt dieser neue Erkenntnisse...
Abseits
Eingriff:
Ins Spiel eingreifen heißt nach wie vor, dass ein Spieler den Ball berührt oder spielt, der zuletzt von einem Mitspieler berührt oder gespielt wurde.
Beeinflussung:
Nach der neuen Regelauslegung wird die Abseitsstellung eines Spielers strafbar, wenn dieser Spieler den Abwehrspieler angreift, bedrängt oder einen Zweikampf mit ihm bestreitet.
Es bleibt dabei, dass die Abseitsstellung eines Spielers auch dann strafbar ist, wenn er im unmittelbaren Sichtfeld des Torwarts steht.
Aus seiner Position einen Vorteil ziehen heißt, dass der Spieler aus seiner Abseitsstellung einen Ball spielt, der vom Pfosten, Querlatte oder einem gegnerischen Spieler zurück prallt oder zu ihm abgelenkt wird. In diesen Fällen ist der Spieler wegen seiner Abseitsstellung zu bestrafen.
Nicht strafbar ist die Abseitsstellung, wenn der Spieler den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt. Nur wenn die Absicht des Abwehrspielers, den Ball spielen zu wollen, eindeutig erkennbar ist, dann ist die Abseitsstellung nicht strafbar.
In Zweifelsfällen empfehlen wir, auf Abprallen bzw. Ablenken des Balles zu entscheiden und damit die Abseitsstellung zu bestrafen.
Näherer Erläuterung bedarf der Begriff einer „absichtlichen Abwehrreaktion“. Die Abseitsstellung ist dann strafbar, wenn ein Spieler den Ball aus einer Torabwehrreaktion eines Abwehrspielers erhält. Die Aktion des Abwehrspielers ist in diesem Fall vergleichbar mit der Abwehr eines Torwartes.
Als klassisches Beispiel könnte hier das weggrätschen des Balles genannt werden, der zum abseitsstehenden Spieler gelangt und ihn somit strafbar Abseits stellt.
(Etwaige Rechtschreib-/Grammatikfehler wurden so übernommen.)