Beiträge von MrNice

    Sportgerichtsvorsitzender Dr. Rainer Koch hat im DSF das Urteil aufgedröselt.
    4 Wochen für die Tätlichkeit nach vorheriger an ihm begangener Unsportlichkeit.
    1 Woche mehr als Wiederholungstäter.
    Hätte man nicht die Unsporlichkeit angenommen, wären es 7 Wochen geworden.

    Zitat von Toboss;4894

    Eine sehr unglückliche Situation für alle Beteiligten, denn in der Tat haben alle Spieler das Spielen eingestellt.


    :confused: Schau Dir die Situation bitte noch einmal genau an, weit nach dem Pfiff laufen 2 Auer Spieler zum Torschützen, ein weiterer läuft in unverminderten Tempo in den Strafraum.
    Die Auer Spieler haben einfach mit einem Freistoßpfiff gerechnet. Bezeichnend hierfür das TW Keller keinen Pfiff hörte.

    KSG Ost - Oberbayern



    Hmmm... ich frage mich, wie das technisch eigentlich geht. Kann ja eigentlich nur ein SR-Ball ohne Gegenspieler gewesen sein, ansonsten wäre Absicht/Fahrlässigkeit wohl schwer nachweisbar.

    Dazu wohl passend:



    OSC Lille legt Protest ein


    Der OSC Lille legt Protest gegen die Wertung des Championsleague-Spiel gg. ManU ein. Grund ist der Siegtreffer der Engländer. Ryan Giggs schoß einen Freistoß ins Tor als die Franzosen noch mit dem Mauerstellen beschäftigt waren. Sie sind der Meinung, der Ball war vom SR gesperrt worden. Im Spiel bedrängten zunächst die Spieler von Lille den SR, dann forderte Ihr Trainer Puel seine Mannschaft auf, den Platz zu verlassen.


    Quelle: Der Tagesspiegel

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:


    Zitat

    SR Bohmann hätte die verbalen Entgleisungen des Betreuers - wie geschehen - in seinem Bericht zur Meldung bringen können.


    Heißt auf gut deutsch: Ein SR (in Bayern) darf den einzigen/letzten Betreuer nicht des Feldes verweisen, sondern kann nur eine Meldung machen. Nur bei massiven Beschipfungen und Drohungen kann er auf Spielabbruch entscheiden.


    Hierzu § 40 der Sp0 des BFV:


    Zitat

    (1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist. Eine ernsthafte Störung liegt immer dann vor, wenn
    a) wegen Eintritt von Dunkelheit oder Nebel die Sichtverhältnisse erheblich vermindert sind,
    b) der Platz unbespielbar wird,
    c) der Schiedsrichter, seine Assistenten oder Spieler tätlich angegriffen oder auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden oder
    d) aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern oder Zuschauern mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten sind.
    (2) Der Schiedsrichter kann auf Verlangen des Spielführers einer der beiden Mannschaften ein Spiel abbrechen, wenn diese weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet. In diesem Fall erhält der Gegner die Punkte.

    Ich habe noch ein Urteil hierzu gefunden:


    JSG Schwaben I:


    Zitat von tillongi;4463

    Es muss ein Betreuer/Trainer das sein! Es kann dann natürlich ein anwesendes Elternteil übernehmen! Sollten Spieler dabei sein die über 18 sind,brauch auch kein Betreuer anwesend sein!


    Das hat was mit Jugendschutz zu tun!


    Sollte kein Betreuer mehr anwesend sein, muss das Spiel abgebrochen werden!


    Hierzu ein Urteil des JSG Unterfranken II:


    Zitat von Falkao;4434


    Negativbeispiel : Bei einem Altliga-Spiel lag 5 Minuten vor geplanten Spielbeginn der Spielbericht immmer noch nicht vor. Als ich dann gewagt hatte,beim Heimverein nochmals nachzufragen durfte ich mir dann noch eine patzige Antwort anhören. Da hab ich dann auf Stur gestellt, gewartet bis der Spielbericht vorlag, 10 Minuten später angepfiffen und den Fall im Spielbericht vermerkt. Folge war eine Verwaltungs (-Geld) strafe für den Heimverein.


    Auch ich hatte so einen Fall. Auf meine Frage an die Gastmannschaft nach dem Spielbericht meinte der Betreuer nur: "Schiri, sie wissen doch, dass sie 45 Minuten warten müssen." (bis ich das Spiel absage) Leider dauerte auch die Kontrolle trotz Bemühen meinerseits nicht sehr lange, so daß das Spiel nur mit 10 Minuten Verspätung beginnen konnte. Hier unternimmt das Sportgericht leider nichts.

    Regel 13 - Anweisungen des DFB:


    Zitat

    2. Fordert die zum Freistoß berechtigte Mannschaft die Einhaltung der 9,15-m-Entfernung vom Ball, soll der Schiedsrichter die Entfernung feststellen, aber durch ein unmißverständliches Zeichen verhindern, dass der Freistoß vor der Freigabe des Balles ausgeführt wird. Wird der Freistoß trotzdem ausgeführt, so ist er zu wiederholen und der schuldige Spieler ist zu verwarnen.


    Vielleicht hat Kirch es unterlassen, den Ball unmißverständlich zu sperren. Dann wäre eine Wdh. korrekt und man dürfte den Spieler nicht verwarnen.

    Zitat von Thomas;4410

    Bin anderer Meinung! Wieso sollte im Jugendbereich ein Betreuer auf dem Platz sein? Aufsichtspflicht?
    Ich lass mich doch nicht 90 Minuten beleidigen, ohne etwas zu unternehmen, nur damit die Kinder eine Aufsichtsperson haben, die noch nichtmals ein Vorbild ist!?!?
    Außerdem sind dann wahrscheinlich genügend Eltern am Spielfeldrand, um ggf. etwas zu unternhmen, falls ein Spieler verletzt ist etc.


    Ein Betreuer muß in der Jugend die Aufsichtspflicht haben. Dies muß auch kein x-beliebiger Elternteil übernehmen. Von einem Jugendtrainer mußt Du Dir leider eine Menge gefallen lassen. Letzter Ausweg ist der Spielabbruch.


    Ein Sportgericht in Bayern entschied mal auf Wdh.-Spiel, da ein Sr eine Jugendmannschaft ohne Betreuer lies.

    Ich habe immer einen leere Spielberichtsbogen bei mir. Allerdings ist es mir noch nie als SR passiert, dass kein Spielberichtsbogen vorhanden war. Als Mannschaftsbetreuer schon. Ich habe mir dann vom Nachbarverein einen geliehen. Seitdem stecken bei uns in jeder Passmappe ein Bogen.


    Zur Ausgangsfrage: Eine Passkontrolle konntest Du ja eigentlich durchführen. Den Spielbericht hätte man auch bis zur Halbzeit ausfüllen lassen können. Dies hätte ich übrigens von den jeweiligen Mannschaften abhängig gemacht. Im übrigen soll in so einem Fall das Spiel in Bayern nicht ausfallen.


    In der SR-Gruppe hatten wir mal einen kuriosen Fall: Die Heimmannschaft hatte eine Kopie des Spielberichtsbogen, allerdings nur die Vorderseite. Der SR (Kreisliga) hat diesen notgedrungen akzeptiert und die Rückseite (alles seine Felder) in fortlaufender Form ausgefüllt. Er hat zumindest einen Rüffel für die Form bekommen.