"Hat Herthas Protest am Freitag doch noch Erfolg? Dr. Jan Räker, Sportrechts-Experte in der Kanzlei des Hamburger Medienanwalts Matthias Prinz, bewertet das Urteil des Sportgerichts und gibt Hertha BSC "alle Chancen" vor dem Bundesgericht, doch noch eine Neuansetzung des Relegationsspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) zu erreichen. Für den kicker wertet der frühere Justiziar des Hamburger SV die juristische Auseinandersetzung in neun Punkten."
Naja, ich weiß nicht, welche Qualität die Einschätzung dieses Sportrechtsexperten hat. Allerdings hätte er, bevor er die Frage eines Regelverstoßes diskutiert mal über § 17 Nr. 2 Ziff c RVO in Verbindung mit (und das ist wichtiger) § 18 Nr. 6 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DFB stolpern sollen. Demnach sind Entscheidungen über einen "Regelverstoß" der FIFA vorzulegen. Grund für diese etwas verschämte Regel des § 18 Nr. 6 RVO, war ein Phantomtor (nicht das von Helmer, ich kann mich aber nicht mehr erinneren, in welchem Spiel das war) im Bereich des DFB. Der DFB gab dem Protest des Vereins mit der Begründung statt, dass dem Schiedsrichter ein spielentscheidender Fehler unterlaufen sei und setzte das Spiel neu an.
Das wiederum rief die Fifa auf den Plan, die Fifa untersagte dieses Vorgehen (wie immer unter Androhung des Ausschlusses der Teilname an Europa-/Weltmeisterschaften) und stellte fest, dass _jede_ Entscheidung des Schiedsrichters eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung und grundsätzlich unanfechtbar ist. Natürlich ist das im Ergebnis eine höchst unbefriedigende Situation, denn das kann selbstverständlich zu völlig ungerechten Ergebnissen führen. Ein einfaches Beispiel mag das verdeutlichen:
Ein Schiedsrichter gibt nach einem Zweikampf im Mittelkreis Elfmeter für Mannschaft A. Nach der alten Regelung des § 17 Nr. 2 Ziff c RVO würde hier ein klarer Regelverstoß des SR vorliegen. Denn nach der (alten) Rechtsprechung des DFB-Bundesgerichts ist eine Entscheidung des SR dann noch kein Regelverstoß, "wenn die aus der Wahrnehmung des SR getroffene Entscheidung noch regelkonform erscheint". Das ist hier natürlich ganz offenkundig nicht der Fall, die Wahrnehmung (Foul im Mittelkreis) und Spielfortsetzung (Strafstoß) passen nicht zusammen, ohne dass das einer Erklärung bedürfte. Also wäre das Ergebnis: Regelverstoß und Neuansetzung.
Nach den Fifabestimmungen sieht dieses Beispiel nunmehr anders aus. Gibt der SR nach einem Zweikampf im Mittelkreis einen Elfmeter ist das eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung des SR. Nix mit Regelverstoß.
Weil der DFB damit wohl (verständlicherweise) höchst unglücklich war, weil das im Ergebnis zu vollkommen unerträglichen Ergebnissen führen kann, hat man sich seinerzeit nicht dazu entschließen können § 17 Nr. 2 Ziff c) aus der Rechts- und Verfahrensordnung zu streichen. Stattdessen hat man - verschämt - § 18 Nr. 6 RVO eingefügt, wonach eben eine solche Entscheidung der FIFA vorgelegt werden muss. Das ist aber natürlich nur ein Feigenblatt, weil dem DFB die neue rechtliche Situation natürlich nicht gefiel.
Grundsätzlich gilt aber der lakonische Kommentar des damaligen Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts Rainer Koch: "So etwas wie einen Regelverstoß gibt es nicht mehr". Ja, und ich bin mir bewusst, dass sich in den Landesverbänden kein Schwein darum kümmert
Warum ich das alles schreibe? Weil es mich irritiert, dass ein Sportrechtsexperte über einen Regelverstoß schwadroniert. Ich frage mich, ob er da mit seinen Kenntnissen auf der Höhe der Zeit ist. Die Entscheidung der Fifa über die Tatsachenentscheidung liegt bereits mehrere Jahre zurück und das sollte vllt. auch bei diesem Experten irgendwann mal angekommen sein.
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Naja, wenn sie nichts besseres zu tun haben. Sollten aber nur die Frist einhalten, sonst wird abgewiesen.
Natürlich wird der Rechtsanwalt die Frist einhalten. Fristüberwachung ist eine Kardnialpflicht des Rechtsanwalts. Er würde sich haftbar machen, wenn er die versäumt. Und bei der Frage Abstieg/Nichtabstieg könnte da im Versäumnisfall eine höchst unangenehm hohe Forderung auf ihn zukommen.