Beiträge von Torsten

    Laut Bericht der ZEIT hat ja der DFB versucht, die entsprechenden Infos zurückzuhalten. Da kann Zwayer herzlich wenig für. Er ist ja nicht für die Pressearbeit des DFB zuständig.
    Verantwortlich sind also die damaligen DFB-Funktionäre.


    Wie ich die charakterlichen Eigenschaften unserer "Profi-Schiedsrichter" so einschätze, hat bestimmt ein neidischer "Kollege" diese "brandaktuelle" Story der ZEIT gesteckt, just als Zwayer drauf und dran war, die Nummer eins der Schiedsrichter zu werden. Denn sind wir mal ehrlich: Brych hat eine mittelmäßige WM gepfiffen. Stark ist schon lange schwach. Zwayer ist derzeit in Topform.


    Gut könnte ich mir auch einen Herbert Fandel hinter dieser Intrige vorstellen, nach dem Motto: Der Zwayer hebt uns sonst zu schnell ab...


    Natürlich alles nur Spekulation. Herrlich, diese Schiedsrichter-Familie.

    Der komplette Fußball, auch der oberklassige Amateurfußball ist mit Doping verseucht. Darüber wird nicht berichtet, weil zu viel Geld auf dem Spiel steht...



    Stattdessen werden alte Geschichten über angebliche Bestechung ausgegraben und das gemeine Volk ist empört. Nun ja.

    Ganz ruhig bleiben.


    Zwayer hat Geld angenommen, aber ihm konnte keine Fehlentscheidung nachgewiesen werden. Er ist also kein Betrüger und nicht bestechlich. Man kann sagen, er hat den guten Hoyzer einfach verarscht, in dem er das Geld angenommen hat und dann entgegen der Absprache ganz normal sein Spiel gemacht hat. Das ist nicht strafbar, sondern nur unsportlich - und dafür hat er eine angemessene sportrechtliche Strafe bekommen.

    Hier gehen Kraut und Rüben durcheinander.


    Die Polizei hat nicht auf den Zivilrechtsweg verwiesen, sondern auf den Privatklageweg gemäß §§ 374 ff. StPO. Bei bestimmten Straftaten wie Beleidigung, einfacher Körperverletzung etc. kann der Geschädigte auf diesen Privatklageweg verwiesen werden, wenn das öffentliche Interesse nicht besteht. Er ist dann quasi selber Staatsanwalt und kann selbst das Strafverfahren durchführen.


    https://www.justiz.nrw.de/Geri…ten/privatklage/index.php

    Ein des Innenraums verwiesener Trainer darf jedenfalls auch nicht nach Schlusspfiff den Platz betreten. Kommt der Trainer nach Schlusspfiff auf den Platz, um sich für die schlechte Leistung zu bedanken, trage ich also selbstverständlich als Missachtung des Innenraumverweises in den Spielbericht ein.


    (!)

    Es hätte auch kein anderes Urteil geben dürfen, da wir SR sonst alle Scheinselbständige wären - bekanntlich gibt es nur einen Auftraggeber mit einem faktischen Monopol. Unabhängig davon besteht aber Einkommensteuerpflicht, nach vorherrschender Meinung nach § 3 Nummer 26a EStG, wenn der dort normierte Freibetrag überschritten wird.

    Das Urteil bezieht sich nur auf Spitzenschiedsrichter der Bundesliga/FIFA-Liste. Diese agieren in der Regel als selbständige Unternehmer auf Rechnung und unterliegen daher der Umsatzsteuerpflicht. Ob sie daneben auch der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, war streitig, ist aber jetzt durch das Urteil entschieden.


    Für uns Amateurschiedsrichter ist dieses Urteil nicht relevant. Für uns handelt es sich bei Spesen um eine "nebenberufliche Einkünfte" im Sinne von § 3 Nr. 26 a EStG.

    Der Spieler könnte natürlich in Holland weiter Fußball spielen, die Sperre bezieht sich ja nur auf DFB-Spiele. Oder er spielt in der "bunten Liga".


    @ Mark: Manfred hat da völlig Recht. Der Spieler dürfte weiter Fußball spielen ohne Sportgerichtsbarkeit, das kann ihm ein ordentliches Gericht nicht verbieten. Daher ist auch eine sportgerichtliche Strafe notwendig.


    Das Problem an sich löst so eine Sperre natürlich nicht. Der Spieler wird wahrscheinlich in Zukunft seine Aggressionen an seiner Frau und seinen Kindern auslassen.



    Zitat

    Unsere Rechtsprechung lässt allerdings selbst Mörder irgend wann wieder laufen.

    Nicht unsere Rechtsprechung, sondern unser Grundgesetz. Wäre übrigens auch viel zu teuer und Steuergeldverschwendung, jemanden lebenslang einzusperren. Aber das nur am Rande.

    Dieser Thread wird langsam lächerlich ob der unqualifizierten Beiträge einiger Schiedsrichter.


    Zitat

    Gerade im Sportschau-Bericht Augsburg - Werder: "Foul, aber Vorteil gepfiffen..."

    Der Reporter wollte wohl sagen, Vorteil "gegeben". Das ist kein Beispiel für Regelunkenntnis, sondern ein sprachlicher Fehler. Diesen Beitrag kannst du gerne im Thread "Richtiges Deutsch für Kommentatoren" unterbringen.


    Zitat

    Auch heute in Sky gehört beim Spiel S04 - SGE: "Er hält ihn zwar am Trikot, dafür muss man aber keine gelbe Karte geben."

    Was ist an dieser rhetorischen Frage regeltechnisch falsch? Wie Kaef sagte: Nicht jedes Halten zieht eine Verwarnung nach sich.


    Zitat

    Markus Merk hat sich gestern selbst übertroffen, als er bei Sky die Rote Karte gegen den Freiburger (Fallrückzieher am Mann, trifft ihn im Gesicht) damit begründete, dass es sich um "rücksichtsloses Spiel" und damit einen FaD handle...
    Mir ist mehr als nur die Kinnlade runtergekippt, das ist nicht nur ungenau, hier schmeißt ein Welt-SR mit klaren Worten aus dem Regelheft um sich und benutzt diese vollkommen falsch. Schlimm genug, dass die "normale" Fussballwelt rücksichtslos nun mit Rot verbindet, jeder Jung-SR, der das gesehen hat, wird sich das evtl. ebenso merken...

    Es ist nicht Merks Job als Journalist, den (unglücklichen) Wortlaut des Regelwerks wiederzugeben. Merk gebrauchte das Wort "rücksichtslos" hier offensichtlich im untechnischen, nicht im regeltechnischen Sinne.


    Der regeltechnisch richtige Ausruck "brutal" wäre rein sprachlich gesehen eine Übertreibung und daher für den Zuschauer verwirrend.
    Die Steigerung fahrlässig - rücksichtslos - brutal im Regelwerk ist unlogisch. Die ersten beiden Begriffe knüpfen an eine subjektive Einstellung des Spielers an, letzterer Begriff an einen objektiven Tatbestand.

    Der Kollege hätte gegen Regel 7 verstoßen. Man kann nicht einfach irgendwelche "Pausenzeiten" oder "Unterbrechungen" kreieren. Die unterlegen Mannschaft hätte Einspruch einlegen können. Insofern ist das Vorgehen der SRVGG - um einen Einspruch zu verhindern - verständlich.

    Wenn Deutschland ein armes Land wäre und deutsche Unterschichtler daher ins Land X auswandern würden, würden sie dort genau so strafrechtlich überdurchschnitllich in Erscheinung treten. Wir haben einfach Glück gehabt, auf dem richtigen Fleck Erde geboren worden zu sein. Ob ein Mensch jetzt weiß, braun, schwarz, grün oder lila ist, an Gott, Allah oder Paul Gascoigne glaubt, spielt für die Gewaltbereitschaft zunächst einmal genau 0 % eine Rolle.


    Zitat

    Ich würde dir daher empfehlen die einschlägigen Statistiken zu studieren, bevor du erneut wahrheitswidrig etwas postest.


    Ach, du hast eine Statistik, in der die Zugehörigkeit von Tätern zu sozialen Schichten berücksichtigt ist? Gratuliere, dann dürftest du der einzige Mensch auf diesem Planeten sein, der Einblick in eine solche Statistik hat.

    Leider etwas missverständlich. Bei dem Täter handelt es sich nämlich um den Angehörigen eines bestimmten Kulturkreises. Komischerweise hatte ich das bereits von Anfang an vermutet und lag wie immer richtig.

    Die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis ist nicht das entscheidende Merkmal, sondern die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht. In den unteren sozialen Schichten kommt es eher zu öffentlicher unkontrollierter Gewalt. Die Einwanderer aus der Türkei und den arabischen Staaten in den 60-er-Jahren waren nun einmal keine Ärzte, Lehrer oder Wirtschaftsberater, sondern Angehörige der Unterschicht, teilweise Analalphabeten und oft einfache Bauern. Von diesem Kulturkreis ist daher immer noch ein Großteil der Unterschicht zuzuordnen. Daher resultiert eine verzerrte Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Ja, Migranten begehen im Schnitt mehr Straftaten. Nein, das hat nichts mit der Kultur oder ihrer Abstammung zu tun, sondern liegt einfach daran, dass in Deutschland die meisten Migranten aus der Türkei/arabischen Staaten der Unterschicht angehören. Das Verhältnis von Unterschicht zu Mittelschicht ist bei den Migranten aus diesen Ländern also einfach anders als das Verhältnis von Unterschicht und Mittelschicht der deutschen Durchschnittsbevölkerung.


    Geh einmal durch ein Istanbuler Geschäftsviertel. Du wirst dich wundern, dass sich dort nicht alle ständig gegenseitig auf das Maul hauen.
    Bitte beim nächsten Stammtisch also nicht wieder Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Bist du ein Funktionär oder warum so beratungsresistent?


    Begreifst du nicht, dass eine (angebliche) Zustimmung dennoch nicht jedweden massiven Eingriff rechtfertigt? Hast du schon einmal etwas davon gehört, dass AGB (also hier des DFBnet) wegen unangmessener Benachteiligung unwirksam sein können und daher eine Zustimmung unbeachtlich ist?


    Für mich ist die Diskussion beendet. Ich komme mir so vor wie auf dem Fußballplatz, wenn ein Spieler mir Abseits erklären will. :hammer:

    Ich wiederhole mich: Du bist als Schiedsrichter nicht Mitglied der "Schiedsrichtervereinigung". Hast du jemals ein Mitgliedsbeitrittsformular für die SR-Vereinigung ausgefüllt?


    Die Organisation "Schiedsrichtervereinigung" ist vermutlich noch nicht einmal ein "nicht eingetragener Verein" wie zum Beispiel viele Gewerkschaften, sondern einfach gar kein Verein, eine rein organisatorische Interessengemeinschaft, wenn man so will. Indiz: Der "Chef" deines Kreises heißt nicht "Vorsitzender", sondern "Obmann".


    Die einzige mittelbare Verknüpfung zu Statuten des Landesverbands/DFB ist also die Mitgliedschaft in einem Fußballverein.

    Zitat

    Du bist aber Mitglied der Kreis-Schiedsrichter-Vereinigung und diese gehört dem Hessischen Fußball-Verband an. Damit unterstehst du den Satzungen und Ordnungen des Verbandes.

    Zweimal Nein. Die Kreis-Schiedsrichter-Vereinigung sind gar keine echten Vereine (deshalb werden ja dauernd irgendwelche Fördervereine gegründet, um überhaupt "Beiträge" von Schiedsrichtern nehmen zu können). Noch nicht einmal die Kreise sind als Vereine organisiert, diese sind nur rechtlich unselbständige Teile des Landesverbands.


    Schau doch mal bei deinem Kreis oder deiner Schiedsrichtervereinigung auf der Hompegae ins Impressum. Da wird kein e.V. stehen, sondern irgendeine natürliche Person (z.B. Fritz Müller).

    Allerdings wäre es eine rechtlich höchst interessante Frage, ob ich mit einer Beitrittserklärung zu einem Verein - mehr tut man ja gewöhnlich nicht - auch implizit die Satzung des Verbandes anerkenne

    Danke, Manfred, du sprichst das Hauptargument an.


    Es ist vollkommen unstreitig, dass wir als Schiedsrichter NICHT Mitglieder des regionalen Fußballverbands (Hessen, Westfalen usw.) sind und schon gar nicht Mitglieder des DFB. Mitglieder des DFB sind nur die einzelnen Landesverbände (Wie viel Mitglieder hat der DFB? Nein, nicht 6.5oo.ooo, sondern nur 27, nämlich den Ligaverband, fünf Regionalverbände und 21 Landesverbände). Mitglieder der Regionalverbände sind die Landesverbände, Mitglieder der Landesverbände die einzelnen Fußballvereine. Mitglieder der Fußballvereine sind die Individualmitglieder (Sportler).


    Wir sind nur Mitglieder des Vereins, für den wir pfeifen. Ein Schiedsrichter, der für den SV Darmstadt 98 pfeift, ist also NICHT Mitglied des Hessischen Fußballverbands und NICHT Mitglied des DFB. Daher kann eine Satzung des Verbands oder des DFB uns gegenüber auch keine individuellen Einschnitte in Datenschutz regeln.

    Ich glaube schon, dass Verbandssatzungen wasserdicht sind. Satzungen müssen ja auch dem Amtsgericht vorgelegt werden. Ganz so einfach geht das alles nicht.

    Das ist falsch. Das Amtsgericht prüft nur, ob die formalen Voraussetzungen für eine Gründung vorliegen, ob der Verein also eine Satzung hat, genügend Mitglieder vorliegen und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird. Der Inhalt der Satzung wird nicht - schon gar nicht auf die Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht - geprüft.


    Wenigstens macht der DFB hier da mal etwas. Bei uns beim ÖFB ist einfach alles öffentlich. Sogar meine Tel.-Nummer und genaue Adresse ist auf der Webseite des Schiedsrichterkollegium öffentlich einsehbar. Lt. Verband muss das so sein damit der Heimverein mich bei einer Spielabsage kontaktieren bzw. die Fahrtkosten berechnen kann (was ich ja eigentlich selber mache).


    Dass man es so macht, dass man nur mit einem Online-Fussball-System Login das ganze sehen könnte, kommen sie nicht drauf.

    Nur weil alle das mit sich machen lassen, ändert sich nichts. Denkst du, der Verband macht etwas von sich aus? Spätestens wenn einer dagegen klagt, wird es geändert. Das Problem dabei ist vielleicht, dass kein Schiedsrichter der erste "Nestbeschmutzer" sein will. Falschverstandene Loyalität gegenüber dem Verband ist eine Charaktereigenschaft vieler Schiedsrichter


    Dass bei Fußballverbänden nur Vollpfosten sitzen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, dürfte doch klar sein.

    Hier gehen Kraut und Rüben durcheinander!!!


    Die Anfrage von KidRonnie hatte einen Sachverhalt zum Gegenstand, in dem eine "Notbremse" vorlag, also einem Tatbestand, bei dem eine Bestrafung nicht wegen einer bestimmten Spielweise, sondern aufgrund einer bestimmten Situation (klare Torchance) zu bewerten ist. Hier gibt es im Nachhinein "gelb" (Herabstufung von "rot" auf "gelb" bei Vorteil). Das ist nicht zu verwechseln mit einem taktischen Halten im Mittelfeld, das mit "gelb" zu ahnden gewesen wäre und bei dem dann nachträglich wegen des Nichteintritts des taktischen Vorteils auf "gelb" verzichtet werden kann (Herabstufung von "gelb" auf "gar keine persönliche Strafe" bei Vorteil).


    Eine weitere Differenzierung ist notwendig bei Vergehen, die unabhängig von einer bestimmten Spielsituation bereits per se "rot" oder "gelb" nach sich ziehen (Beispiel: Grobes Foulspiel [immer "rot", auch nachträglich nach einem Vorteil] bzw. beispielsweise einem unsportlichen Irritieren im Mittelfeld - "HAB ICH" - [immer "gelb", auch nachträglich nach einem Vorteil]). Bei diesen Vergehen gibt es also nach einem Vorteil keine Herabstufung von oben nach unten, sondern es verbleibt genau bei der Strafe, die auch angezeigt wäre, wenn sofort unterbrochen worden wäre.

    Ihr müsst schon genau lesen. Wenn ein Vorteil gewährt wird, ist es irrelevant, ob der Spieler diesen nutzt. Entscheidend ist nur, ob der Vorteil gewährt wurde (= Vorteil eingetreten) oder nicht. Wenn der Vorteil eingetreten ist (wir also auf weiterspielen entschieden haben), erfolgt in dem Falle 1 oben (bestimmte Spielsituation) eine "Herabstufung". "Herabstufung" ist kein offizieller Begriff aus dem Regelwerk, sondern eine systematische Interpretation des an dieser Stelle unsystematischen Regelwerks meinerseits.


    Merke: "Vorteil eingetreten" heißt nur, dass der Spieler die Möglichkeit hatte, diesen Vorteil zu nutzen, nicht dass tatsächlich ein bestimmter Erfolg (Tor) eintritt. Vielleicht resultiert hieraus ein Missverständnis.

    Hier gehen Kraut und Rüben durcheinander!!!


    Die Anfrage von KidRonnie hatte einen Sachverhalt zum Gegenstand, in dem eine "Notbremse" vorlag, also einem Tatbestand, bei dem eine Bestrafung nicht wegen einer bestimmten Spielweise, sondern aufgrund einer bestimmten Situation (klare Torchance) zu bewerten ist. Hier gibt es im Nachhinein "gelb" (Herabstufung von "rot" auf "gelb" bei Vorteil). Das ist nicht zu verwechseln mit einem taktischen Halten im Mittelfeld, das mit "gelb" zu ahnden gewesen wäre und bei dem dann nachträglich wegen des Nichteintritts des taktischen Vorteils auf "gelb" verzichtet werden kann (Herabstufung von "gelb" auf "gar keine persönliche Strafe" bei Vorteil).


    Eine weitere Differenzierung ist notwendig bei Vergehen, die unabhängig von einer bestimmten Spielsituation bereits per se "rot" oder "gelb" nach sich ziehen (Beispiel: Grobes Foulspiel [immer "rot", auch nachträglich nach einem Vorteil] bzw. beispielsweise einem unsportlichen Irritieren im Mittelfeld - "HAB ICH" - [immer "gelb", auch nachträglich nach einem Vorteil]). Bei diesen Vergehen gibt es also nach einem Vorteil keine Herabstufung von oben nach unten, sondern es verbleibt genau bei der Strafe, die auch angezeigt wäre, wenn sofort unterbrochen worden wäre.