Ich komme nochmal auf die Einwurf-Geschichte zurück.
In unserem neusten Lehrbrief, der zusätzlich zum LB des DFB an uns verteilt wird, findet sich folgender Passus:
Zitat:
"Drei Kreislehrwarte unseres Verbandes haben um Klärung der nachfolgenden Punkte gebeten. Die Antworten wurden mit Bundeslehrwart Eugen Strigel abgestimmt und von ihm bestätigt. Sie können daher als offiziell gelten.
...
1. Im neuen Regelheft 2009/10 fehlt bei der Regel XV die bisherige Anweisung Nr. 1 des DFB (vgl. Regelheft 2008/09, S. 106):
„Zur Ausführung eines Einwurfs darf ein Spieler höchstens einen Meter von der Seitenlinie entfernt stehen (anderenfalls Wiederholung durch die gleiche Mannschaft).“
Antwort: Die Spieler können jetzt weiter entfernt stehen." (Zitat Ende)
Was bedeutet das für uns?
Ein Einwurf von einer z.B. Laufbahn aus wird jetzt erlaubt sein.
In der Praxis entscheidet letztendlich der SR (mit seinem Ermessensspielraum), ob der Einwurf von der richtigen Stelle ausgeführt wurde.
Kommt er dabei zum Ergebnis, dass nicht, dann erhält der Gegner den Einwurf zugesprochen, ansonsten geht es weiter.
Der theoretische Fall, dass von der Strasse aus eingeworfen wird, ist zwar denkbar, wird es aber sicher nicht geben.
Meistens ist da noch ne Bande um den Fussballplatz rum und der Einwerfer muss erst mal darüber und dann wieder seine Position auf dem Platz finden.
Ausser er kann den Ball weiter werfen als kontrolliert zupassen
Aber da, wo eine z.B. Laufbahn ist, wird das sicher des öfteren passieren.