Beiträge von Stefan

    Wir reden beim Torwart, der den Ball ins gegnerische Tor faustet aber nicht mehr über "unmittelbar nach einem Handkontakt"-Tatbestand sondern über den "direkt ins gegnerische Tor"-Tatbestand. Und das hat im Sinn des Fußbals eine andere Bedeutung als "unmittelbar" (ansonsten hätte der Regelgeber ja nicht unterschiedliche Begriffe zu verwenden brauchen).

    Wenn der TW den Ball direkt ins gegnerische Tor faustet, gibt es Abstoß. Vergleiche Marks Anmerkungen zum Prischen oder Schmettern. ;)


    Und zu den Fragen von Nr.23: Natürlich kommt man irgendwann in den Bereich des Ermessens, wie bei so vielen anderen Situationen während eines Fußballspiels auch.

    Mark, das wird kurz- bis mittelfristig auch auf uns im FLVW verpflichtend zukommen, ist seit 2-3 Jahren bei jeder VKSA-Tagung Thema und in einigen Kreisen ist es bereits eingeführt. Und es muss sich bei den zu betrachtenden Situationen nicht nur um das Leiten von Jugendspielen handeln. Persönlich kann ich genug Situationen aufzählen, in denen ich mit Jugendlichen allein in der Kabine war, z.B. minderjährige SRA oder Betreuungen von Anwärtern.


    Im übrigen bekommt nicht der ganze KSA das erweiterte Führungszeugnis zu sehen, sondern eine beauftragte Person. Dass muss selbst kein SR sein, sondern kann z.B. auch ein Rechtsanwalt sein. Diese Person würde sich nur bei relevanten Inhalten beim KSA melden.

    Spielunterbrechung. (Für Vorteil sehe ich in der Fragestellung keinen Anhaltspunkt.)

    Abwarten, ob der Spieler zurückkehren kann. (Für eine Behandlung sehe ich in der Fragestellung keinen Anhaltspunkt. Ich würde aber auch bei erforderlicher Behandlung genauso entscheiden.)

    Spielfortsetzung mit dir. Freistoß nur bei Erreichen der Mindestanzahl. (Herzustellen entweder durch Rückkehr des Spielers oder durch Auswechslung.)

    Sonst Spielabbruch.

    Der Geist sagt dazu, dass das Tor anzuerkennen ist. Wenn nicht unmittelbare Torgefahr besteht, sollte man das Spiel unterbrechen und nach dem TW schauen. Dies ist aber laut Fragestellung nicht gegeben ("wenige Augenblicke später"). Der TW muss zur nächsten Spielfortsetzung einsatzbereit sein. In der Unterbrechung kann ggf. eine Behandlung oder auch ein TW-Wechsel erfolgen.


    Antwort: Tor, Anstoß

    Laut Regelwerk kann sie das tun, wie sie möchte.

    Da man ja auch Vorbild für die Spieler sein sollte, bietet sich die Vorgehensweise an, die auch bei Spielern zulässig wäre: lange Unterziehhose in der Hauptfarbe der Hose oder des untersten Teils der Hose und eine Kopfbedeckung in schwarz oder der Hauptfarbe des Trikots, die nicht am Trikot befestigt ist und keine abstehenden Teile besitzt.

    Schuhe sind laut Regelwerk explizit vorgeschrieben. Ein und denselben Ausrüstungsgegenstand je nach Form der Schnürung als gefährlich zu bewerten oder nicht, halte ich für reine Interpretation.

    Ich denke, Manfred hat es ganz gut beschrieben. Formal ist das unerlaubte Betreten des Spielfeldes auch in einer Spielruhe verboten. Beim Torjubel kann man sicher den gesunden Menschenverstand walten lassen. In dem von Nr.23 geteilten Video kann ich allerdings - wie ja auch die Kommentatoren - gut verstehen, dass der Kollege hierin keinen "angemessenen" Torjubel mehr erkannt hat.

    Genau, 1 ist klar, wie SixthSCTF ja geschrieben hat.


    2 halte ich auch noch für relativ einfach. In diesem Fall schicke ich den behandelten Spieler eben noch vor der Ausführung vom Spielfeld.


    3 sehe ich wie Manfred. Fraglich ist, ob der behandelte Spieler jetzt noch das Spielfeld verlassen muss. In der Praxis würde ich ihn drauf lassen, da ich ihn ja eh nach Strafstoßausführung im laufenden Spiel, spätestens allerdings in der folgenden Spielunterbrechung wieder herein gewunken hätte.

    Danke euch für die sehr interessante Diskussion. Mit der Auslegung des IFAB kann ich leben, auch wenn wir über Sinn und Geist der Handspielregel sicher auch ganz grundsätzlich streiten könnten...


    Die Verwarnung erschließt sich mir schon. Ihr habt doch zuvor bereits mit dem per Handspiel abgewehrten direkt auf das Tor geschossenen ind. Freistoß argumentiert. Hier gibts doch auch Gelb (zumindest ist das anerkannte Lehrmeinung und aus einschlägigen Regelfragen bekannt), auch wenn kein Tor verhindert werden kann.

    Grundsätzlich ist ein Wechsel nur vollzogen, wenn der neue Spieler mit Zustimmung des SR das Spielfeld betreten hat (Ausnahme: Halbzeitpause. Hier gilt der Wechsel auch als vollzogen, wenn der SR nicht informiert wurde.).


    1) Da der SR das Verlassen des Spielfeldes nicht mitbekommen hat, kann er keine Unsportlichkeit annehmen. Der Spieler könnte ja zur Behandlung runter gegangen sein. Also keine persönliche Strafe.


    2) Ja und ja. Stell dir vor, der ausgewechselte Spieler hätte das Spielfeld gar nicht verlassen und die Mannschaft hätte zu zwölft gespielt. Dann darf sie ja auch nach der gelb-roten Karte zu elft weitermachen.

    Wie lautet die Spielfortsetzung? - SR-Ball

    Wo findet die Spielfortsetzung statt? - Am Ort der letzten Berührung des Balles durch einen Spieler, einen Spieloffiziellen oder eine Drittperson (Ausnahme: Strafraum)

    Wer genau führt die Spielfortsetzung aus? - Der SR