Grundsätzlich ist ein Wechsel nur vollzogen, wenn der neue Spieler mit Zustimmung des SR das Spielfeld betreten hat (Ausnahme: Halbzeitpause. Hier gilt der Wechsel auch als vollzogen, wenn der SR nicht informiert wurde.).
1) Da der SR das Verlassen des Spielfeldes nicht mitbekommen hat, kann er keine Unsportlichkeit annehmen. Der Spieler könnte ja zur Behandlung runter gegangen sein. Also keine persönliche Strafe.
2) Ja und ja. Stell dir vor, der ausgewechselte Spieler hätte das Spielfeld gar nicht verlassen und die Mannschaft hätte zu zwölft gespielt. Dann darf sie ja auch nach der gelb-roten Karte zu elft weitermachen.