Beiträge von dennosius

    Das Cap ist halt ungewohnt, deswegen macht man sich damit hierzulande zum Affen. In den USA ist es erlaubt und dort habe ich es (bei tief stehender Sonne) sowohl als SR als auch als SRA ausprobiert, und es hilft tatsächlich. Werde es trotzdem hierzulande nicht tragen, da fehlt einfach die kulturelle Akzeptanz für ;)

    Ob der Ball im Viertelkreis kannst du auch nicht von der nahen Seite erkennen. Probier es aus, [...]


    Während du kontrollierst, ob der Ball richtig hingelegt wurde, schubst der Torwart den Stürmer so stark in den Rücken dass er hinfällt. Erst mit den lauten Rufen drehst du dich um. Was machst du dann? Tut mir leid, aber ich habe nichts gesehen.

    Ich brauche das nicht "ausprobieren", das mache ich (bei uns anweisungsgemäß) schon immer so und kann prächtig erkennen, ob der Ball richtig liegt. Jedenfalls besser als jeder andere auf dem Platz, das genügt ja. Und dafür brauche ich auch nur eine Sekunde.


    Wenn in der Sekunde (die ja weit vor Ausführung ist) irgendwer schubst, sehe ich das nicht - so, wie ich vermutlich ein bis zwei Drittel des Geschubses bei Eckbällen entweder nicht sehe oder nicht pfeife. Und wenn einer eine Tätlichkeit hinter dem Rücken eines Alleinpfeifers begehen will, hat er dazu vielfach bessere Gelegenheiten als den Eckball (egal, wo man steht).

    Ich finde, bei dem 4. Wechsel lassen sich beide Argumente hören. Wobei für mich die Variante mit dem zählenden Treffer überzeugender klingt, denn wenn ich den 4. Wechsel zulassen muss (nachdem ich erfolglos darauf hinzuwirken versucht habe, dass er nicht stattfindet - so ist die mir bekannte Anweisung), gibt es ja keinen Grund, den "Schwarzwechsel" zu versagen.


    Aber unabhängig davon interessiert mich die hier aufgeworfene Frage auch: Woher weiß ich denn, ob ein von mir irgendwann im Laufe der 2. Halbzeit festgestellter teilnehmender Auswechselspieler in der Halbzeit eingewechselt wurde?

    Bei Schiedsen ohne Assistenten hat die Position auf der Seite des Eckstoßes den Nachteil, dass ich halbwegs mit den Rücken zum Eckstoß ausführenden Spieler stehe.

    Na und? Sobald der sich einmal den Ball richtig hingelegt hat (und das kann man von der gegenüberliegenden Seite eben gar nicht mehr kontrollieren) ist der ja eigentlich auch nicht mehr interessant. Die Position ist einzig dann nicht besonders gut, wenn die Ecke kurz ausgeführt wird und der kurz angespielte Mitspieler dann in den Strafraum flankt. Dann kann man unmöglich die kurze Ausführung und das Geschehen im Strafraum (samt Abseits) gleichzeitig im Blick haben. Da diese Variante aber relativ selten ist, halte ich das für verschmerzbar.

    Es sind - natürlich - genau die Spiele, in denen sich ein Schiedsrichter auf Sperenzchen wie Spielbericht in der Halbzeitpause oder so eingelassen hat, die am Ende in einem Fiasko (z.B. einer wilden Prügelei) enden. Dann gibt es keinen Spielbericht, keiner kennt die schuldigen Spieler und der Schiedsrichter steht als Trottel da, weil er ohne Spielbericht angepfiffen hat. Und ja, das habe ich schon (als Sportrichter) erlebt.

    Wer trägt denn den Ascheplatz da ein? Auch der Verein? und Gehört der platz dann zu Verein in irgendeiner Weise?

    Ja, der Ascheplatz wird ja auf Antrag des Vereins vom Spielausschuss abgenommen und kommt so ins Spielstättenverzeichnis. Das ist eine einheitliche Sportanlage mit 3 Rasenplätzen und 1 Ascheplatz.


    Ich würde auf solchen Plätzen überhaupt kein Spiel anpfeifen wegen zu grosser Verletzungsgefahr.

    Auf Asche wird gespielt, das ist ein regulärer Spieluntergrund.


    Für mich bleibt hier ein Fragezeichen: Darf der Verein auf einen vorher nicht gemeldeten und ergo nicht abgenommenen Platz ausweichen?


    Auf nicht abgenommenen Plätzen darf überhaupt nicht gespielt werden, nicht mal Freundschaftsspiele.

    Also "bei uns" im NFV gilt auch: Kein Spielbericht, kein Anpfiff. Ich hatte die Situation gerade erst, als ich zum (Herren-) Spiel erschien: Die Polizei war noch da, Computer bei Einbruch entwendet und Büro verwüstet.


    Spielbericht schien nicht möglich, alte Papierformulare zum Ausweichen nicht vorhanden, mit Smartphone ging es angeblich nicht. Ich habe dann das Erstellen eines Spielformulars auf einem leeren Blatt Papier "angeordnet", dann hat sich aber doch noch jemand gefunden, der mit dem Smartphone umgehen konnte.


    Einen Ausdruck hatte ich davon immer noch nicht, aber nach dem Umständen erschien es mir im Sinne des Sports, mit meinem Smartphone die Vereinsfreigaben zu prüfen und die Passkontrolle durchzuführen. Ohne Freigabe (oder Papierformular) hätte ich aber nicht angepfiffen, und die papierlose Passkontrolle habe ich auch nur umständehalber durchgehen lassen.

    Dass mit jederzeitigem Wechsel auf Asche zu rechnen ist, steht in der Ausschreibung. Dann muss man eben zwei Paar Schuhe einpacken (oder Nockenschuhe, die gehen ja immer). Aber vom Belag mal ganz abgesehen, das ist ja nicht der Punkt.


    Zur Verdeutlichung nochmals vertieft:

    Die Spielordnung sieht lediglich die Abnahme des Platzes durch den Verband vor. Der landet dann im Spielstättenverzeichnis im DFBnet. Wenn man einen Platz dort raushaben will, muss man ihn abmelden, dann darf darauf nicht mehr gespielt werden.


    Zu Beginn einer Saison weist der Verein im DFBnet jeder seiner Mannschaften einen Platz aus dem Spielstättenverzeichnis zu (bzw. mehrere Mannschaften auf einem Platz). Es gibt dann im DFBnet auch eine Liste pro Verein, auf welchen Plätzen er Mannschaften gemeldet hat. Das hat eigentlich gar keine richtige sportrechtliche Grundlage, wird aber halt so gemacht.


    Der Verein soll auf einen im Spielstättenverzeichnis verzeichneten Platz nicht ausweichen müssen, wenn der Platz nicht als Standard-Spielstätte für eine (andere) Mannschaft des Vereins gemeldet ist. Aber wenn er mag, darf er ausweichen. Kein Ergebnis, das mich überzeugt.

    Ein spannendes Urteil des Obersten Verbandssportgerichts in Niedersachsen befasst sich mit der oben genannten Frage (also für SR mäßig interessant, aber mancher hier hat ja in Verein und Verband noch andere Funktionen).


    In dem Fall spielt der Verein auf einer kommunalen Anlage mit 3 Rasenplätzen und einem Ascheplatz. Alle 4 Plätze sind vom Verband abgenommen und im Spielstättenverzeichnis aufgenommen. Für das Spieljahr als Spielflächen für Mannschaften gemeldet sind aber nur die Rasenplätze.


    Der Verein hatte am langen Osterwochenende 2 Spiele abgesagt und eine Bestätigung der Kommune vorgelegt, wonach die Rasenplätze gesperrt waren. Der Verband bestrafte mit 2x3 Punkten Abzug, weil für den Ascheplatz eine Bestätigung nicht vorgelegt wurde und deswegen unabhängig von dessen Bespielbarkeit die Absage formal missbräuchlich war.


    Kreis- und Bezirkssportgericht hatten die Strafe reduziert, aber die Bestrafung im Grunde stehengelassen. Das Oberste Verbandssportgericht hat nun geurteilt, dass der Verein nur auf Plätze ausweichen muss, die auch in der Saison als Spielstätte einer Mannschaft gemeldet sind. Somit musste der Verein auf den Ascheplatz nicht ausweichen und auch keine Bestätigung vorlegen.


    Für mich keine besonders überzeugende Entscheidung, denn der Verein darf weiterhin auf den Ascheplatz ausweichen (der ist ja abgenommen) und kann sich nun aussuchen, ob bei Unbespielbarkeit der Rasenplätze seine Heimspiele stattfinden.

    Zum Spielabbruch in Uelzen gibt es ein erstes Update - interessant vor allem die Äußerung des Teamoffiziellen zum Verhalten seiner Spieler


    https://www.az-online.de/sport…portgericht-10183318.html

    Wie unterschiedlich selbst innerhalb des NFV die Vorgehensweisen sind. Bei uns würde der Spielausschuss das Spiel gar nicht mehr anfassen und sowohl die Wertung als auch alle FaD vom Sportgericht verhandeln lassen. Auch wenn die SpO die Vorgehensweise in Uelzen wohl hergibt, weiß ich nicht, was es bringen soll, die nach einem Abbruch zu treffenden Entscheidungen auseinanderzufleddern.


    Edit: Hinsichtlich des Abbruchs als solchem werden sogar Wertung und Bestrafung auseinandergezogen. Das ergibt überhaupt keinen Sinn, weil das Sportgericht an den Verwaltungsentscheid über die Wertung bei seiner Entscheidung über die Bestrafung nicht gebunden ist. Es könnte also zu dem Schluss kommen, dass die Mannschaft, für die der Spielausschuss das Spiel gewertet hat, den Abbruch verschuldet hat und bestraft wird.

    Der Verein ist dafür verantwortlich, wer auf dem Platz steht, ob mit oder ohne Spielberechtigung. Auch einen Spieler auf falschen Pass, von dem man als SR weiß, dass er nicht spielberechtigt ist, muss man am Ende spielen lassen, wenn der Verein darauf besteht. Ich sehe nicht, warum sich etwas daran ändern soll, wenn der "falsche Pass" auch einer ist, der gar nicht spielberechtigt ist.


    Vom Spiel ausschließen können wir Spieler nur aufgrund einer persönlichen Strafe. Ob nun Ronaldos Behauptung (falls er das überhaupt selbst sagt), er sei Neymar, eine grobe Unsportlichkeit ist, könnte man überlegen, würde ich aber eher nicht so sehen.

    Lösung 2 ist schon ziemlich spitzfindig. Ich kann keinen Grund erkennen, warum man Torabwehraktionen nur vornehmen können soll, wenn der Treffer auch gezählt hätte? Der Begriff soll doch den Zweck und nicht (anders als die Frage, ob es für das Handspiel beim idF einen FaD gibt) den Effekt beschreiben. Und Zweck der Aktion ist, dass der Ball nicht Richtung Tor fliegt.


    Soll sonst auch keine Torabwehrreaktion vorliegen, wenn

    a) der Ball gegen den Pfosten gegangen wäre oder

    b) der Torwart den Ball (nur) abwehren kann, weil ihm ein Angreifer die Sicht nimmt?

    Hier sind eben genau andere Qualitäten gefragt,

    Ich bin ja der Meinung, solche Spiele gehören so oft und so lange abgebrochen und die Schuldigen bestraft, bis man wieder jeden qualifizierten Schiri zu jedem Spiel schicken kann. Vielleicht mit Ausnahmen in Einzelfällen (besondere Vorgeschichte), aber ein "Länderspiel" darf nicht pauschal dazu führen, dass die Hälfte der für die Klasse qualifizierten Schiris dort nicht hingeschickt werden sollten.

    Zu dem Thema ist ja schon so viel gesagt und geschrieben worden. Fest steht: "Absicht" (ein subjektives Tatbestandsmerkmal) lässt sich nicht sicher feststellen, weil man Menschen nicht hinter die Stirn gucken kann. Man muss also äußere, objektive Merkmale festlegen, an denen man die Absicht festmacht. Das Problem ist übrigens nicht fußballtypisch, sondern vor diesem Problem steht das gesamte Strafrecht.


    Das bedeutet im Ergebnis immer: Fehler lassen sich nicht ausschließen. Es kann sein, dass jemand Absicht hat, die objektiven Kriterien aber nicht einschlagen, dann hat derjenige Glück gehabt. Oder er hatte keine Absicht, erfüllt aber die objektiven Kriterien - Pech gehabt. Diese Fälle sollen möglichst selten sein, aber ausschließen kann man sie eben nicht.


    Und dann müssen diese objektiven Kriterien - und das ist die Besonderheit des Fußballs - auch noch praktikabel sein. Und zwar so praktikabel, dass der Schiedsrichter aus dem Spiel heraus binnen einer halben Sekunde eine Entscheidung treffen kann. Dafür ist das Kriterium "Hand weit weg vom Körper" ziemlich gut geeignet. Sicher, man tut dann Manchem Unrecht, aber man kann eben dann Schwingen, Fliehkraft und sowas nicht (voll) berücksichtigen. Das ist dann eben so.

    Doch, gibt es, nur eben andere. Ich hatte neulich den Fall, wo dem Torwart wohl beim Fangen eingefallen ist, dass er auf Zeit spielen möchte. Er ließ jedenfalls den Ball fallen, nachdem er ihn weniger als eine halbe Sekunde gehalten hatte. So sah es jedenfalls für mich aus. Nach alter Regel war es egal, ob das nun ein Abklatschen (bzw. absichtlich erfolgloser Fangversuch) oder ein sehr kurzes Festhalten war. Ist es nun nicht mehr.

    Der erste Kontakt.... es kann nur einen Kontakt geben der aber länger dauert und es ist der Zeitpunkt der ersten Berührung gemeint?

    Ter TW nimmt dan Ball mit den Händen auf. Alles steht auf der Mittellinie, nur Ludwig Langsam nicht. Der kommt aus der gegnerischen Hälfte zurückgelaufen. Ludwig trottet bis an den eigenen Strafraum und der TW wirft ihm das Leder zu - ABSEITS!

    Hahaha, wie geil. Wenn Ludwig Langsam das in gut 6 Sekunden schafft, kann es dafür ja sogar idF auf der Torraumlinie geben, wenn der Keeper ihm den Ball im Fünfer vor die Füße legt. Aber es gibt ja für alles ein taktisches Gegenmittel, so genügt es ja, wenn der Torwart den Ball einmal prellt, um einen neuen Kontakt zu erzeugen, nachdem Ludwig Langsam in der eigenen Hälfte ist.


    Edit: Dein Freißstoß-Beispiel wird aber wohl nicht funktionieren, weil ein Kontakt, während der Ball nicht im Spiel ist, sicherlich nicht zählen kann. Das Beispiel geht freilich auch aus dem Spiel heraus, wenn der Ballführende nicht angegriffen wird, aber das ist dann eher akademisch.

    Ich will ja hier kein Seminar abhalten, aber das stimmt nicht, weil der Zivilrichter nicht an die Feststellungen des strafgerichtlichen Urteils gebunden ist. Er ist frei in seiner Beweiswürdigung und nur an die Feststellungen anderer zwischen den Parteien (inter partes) ergangener Urteile gebunden, wozu Strafurteile nicht gehören. Und tatsächlich gibt es Fälle wie diesen, in denen der Zivilrichter die Beweise anders würdigt als der Strafrichter (was z.T. auch an den unterschiedlichen Beweisregeln liegen kann). Andersrum braucht es für 823 II aber auch kein Strafurteil. Und warum Absatz 2 "weitaus schärfer" sein soll, erschließt sich mir auch nicht - für alle Vergehen gegen die in Absatz 1 genannten Rechtsgüter ist Absatz 1 so gut wie Absatz 2, die Rechtsfolge (Schadensersatz und dessen Umfang) ist exakt die gleiche, und mit Absatz 1 sind wohl auch alle fußballtypischen Rechtsverletzungen (insb. Körperverletzung und Sachbeschädigung) abgedeckt.


    Dass man mit einem Strafurteil erstmal gute Karten im Zivilprozess hat, steht außer Frage. Bei klarem Sachverhalt aber auch ohne.

    Wird bei einem Foul im Strafraum die Vorteilsregel angewendet, dann darf es keinen Strafstoß mehr geben (Auch wenn der Stürmer dann das leere Tor nicht trifft oder anderwärtig den Vorteil vergeigt).

    Die verschärfte Version hatten wir ja neulich erst diskutiert. Wirklich irre wird das, wenn der Schiedsrichter das Vergehen gar nicht wahrnimmt, danach aber Umstände eintreten, die objektiv einen Vorteil darstellen (klarer Torabschluss), ohne dass der Schiedsrichter den "gegeben" hat. Derzeit scheint es gewollt zu sein, auf Hinweis des VAR hin den Strafstoß zu geben und damit der angreifenden Mannschaft einen doppelten Vorteil zu verschaffen.