..und genau wegen SOWAS kommt dann der Kamerad u.U. in Bedrängnis, der sich eben NICHT mehr in der Lage sieht, das Spiel ordnungsgemäß fortzusetzen!!
Warum soll jemand deswegen in Bedrängnis kommen? Entweder man kann weiterpfeifen oder eben nicht.
Niemand hat das Recht einen Schiri zu schlagen. So etwas ist entwürdigend und wer dann weitermacht, der leistet den Kollegen einen Bärendienst. Es geht nicht um die Heftigkeit, sondern um den Schlag als solcher.
Nicht weil mich das jetzt umgebracht hätte, sondern weil so etwas nach meinem Empfinden gegen die Würde und gg meine Ehre geht. Niemand hat das Recht einen Schiri zu schlagen. So etwas ist entwürdigend und wer dann weitermacht, der leistet den Kollegen einen Bärendienst. Es geht nicht um die Heftigkeit, sondern um den Schlag als solcher.
Ich stelle nochmal die Frage. Was bitte, als eine Sanktion ist ein Spielabbruch sonst?
Wir sollten uns aber nicht (noch) wichtiger nehmen, als wir sind. Wenn ein Spieler den besten Gegenspieler oder den einzigen gelernten Torwart mit Absicht so tritt, dass er nicht mehr weiterspielen kann, gibt es ja auch "nur" rot und keinen Spielabbruch, obwohl der Einfluss aufs Spiel womöglich größer ist.
In vielen (allen?) Verbänden hat man uns Schiedsrichtern geholfen, indem man die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter als Abbruchgrund in die Spielordnung aufgenommen hat. Das war und ist gut so, weil sich Schiedsrichter dann nicht mehr für ihr Seelenleben bei Tätlichkeiten rechtfertigen müssen (deswegen ist Max' oben zitierter Einwand auch nicht valide).
Was damit nicht bezweckt war (aber von vielen, auch SR-Ausschüssen, so gesehen wird) ist ein Abbruch-Automatismus. Im Grunde ist nicht mal eine Art Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses gewollt gewesen, bei der man nach Gründen für eine Fortsetzung suchen müsste.
Wenn ein Schiedsrichter im Bericht schreibt (genau so passiert), der Spieler habe ihn mit mäßiger Intensität an die Schulter geboxt, er habe keine Schmerzen gehabt und alle anderen Mitspieler hätten den Angreifer sofort weggezogen und den SR beschützt, dann darf man doch schon fragen, warum das Spiel nicht fortgesetzt wurde? Wenn der Schiedsrichter nicht die klare "Anweisung" vom Ausschuss gehabt hätte, hätte er fortgesetzt.
Warum traut man Schiedsrichtern diese Entscheidung nicht zu? Und, wie gesagt, für die Abbruchentscheidung muss er sich nicht rechtfertigen. Aber für die Fortsetzung bitte auch nicht. Die Entscheidung hängt doch auch von vielen Faktoren ab, angefangen bei der Intensität der Tätlichkeit über die Gesamtsituation ("Größe des Dramas"), das Verhalten der anderen Spieler, das Maß allgemeiner Widersetzlichkeit usw.
Der sportliche Wettkampf ist der Gegenstand unseres Sports. Ihn abzubrechen, soll nur bei absoluter Notwendigkeit geschehen. Der Spielabbruch ist keine Sanktion, sondern einzig und allein Ergebnis der Nichtfortsetzbarkeit des Spiels. Eine Spielstrafe "Abbruch" sehen die Spielregeln nicht vor. Es geht einzig und allein darum: Können wir hier nicht weitermachen?
Das ist im Grunde bei allen Abbruchgründen gleich. Wenn es dunkel ist oder knöcheltiefe Pfützen auf dem Platz sind, kann man kein Fußball mehr spielen. Wenn eine Mannschaft den Platz verlässt auch nicht mehr. Und ebenso geht es halt nicht mehr weiter, wenn der Schiedsrichter sich nicht mehr in der Lage sieht, erforderlichenfalls in der letzten Minute der Nachspielzeit einen entscheidenden Strafstoß zu geben, weil er dann um seine Gesundheit fürchten müsste.
Der Schiedsrichter sanktioniert aber nicht. Wie gesagt, er entscheidet nur, dass das Spiel nicht regulär weiter durchgeführt werden kann. Ob daran eine Mannschaft ein sanktionswürdiges Verschulden trägt (weil die Fans Pyros auf den Platz gefeuert haben, weil absichtlich die Sicherung der Flutlichtanlage rausgedreht wurde oder eben der Schiri bedroht wurde) stellt nicht der Schiedsrichter fest, sondern das Sportgericht am grünen Tisch.
Und ja, es kommt eine Spielwertung und eine Geldstrafe für den Verein dazu. Deswegen wirkt der Spielabbruch nach Tätlichkeit letztlich wie eine Sanktion gegen die Mannschaft des schuldigen Spielers. Aber genau in den Fällen, in denen sich ein Abbruch nicht anbietet, ist das eigentlich auch nicht fair. Wie im (echten) Beispielfall oben: Wenn ein Einzelspieler leicht austickt und alle anderen sofort den SR schützen, dann hat der SR ja offensichtlich gerade nicht den Respekt der (verbleibenden) Spieler verloren. Wenn das Spiel sonst freundlich war, kann man es vielleicht auch fortsetzen. Und es auch bei der Sanktion gegen den Einzelspieler belassen, wenn Verein und Mannschaft denn nichts dafür können.
Nochmal: In allen mir bekannten Spielordnungen ist die Tätlichkeit gegen den SR als Abbruchgrund anerkannt. Das bedeutet, dass der Schiedsrichter nicht mehr gefragt wird, warum er denn dann nicht weitergemacht hat. Die Spielordnungen sehen gleichwohl nicht vor, dass das Spiel abgebrochen werden muss, auch wenn der Schiedsrichter keinen Grund zu der Annahme hat, dass das Spiel nicht mehr weiter durchführbar ist.
Für junge SR mag der Automatismus erstmal gut zu handhaben sein, weil sie auch noch nicht das Gefühl dafür haben, wie die Stimmung auf dem Platz wirklich ist und wie sie umschlagen kann. Erfahrene Schiedsrichter können sicherlich unter Umständen auch fortsetzen. Letztlich tun wir dem Schiedsrichterwesen mit Übersanktionierung und bedingungslosem Bestehen auf einer Sonderrolle bei Tätlichkeiten auch keinen Gefallen.