Zunächst möchte ich mich für die semantische und syntaktische Analyse und Korrektur meines Beitrags #35 bedanken. Mir fällt dazu nur ein: „Wer unbedingt etwas falsch verstehen will, dem wird das auch gelingen“.
Deine Zynik ist bemerkenswert.
Was das Näherrücken meines Beitrages zu „Stammtischparolen“ angeht, so habe ich als echtes Argument nur meine selbstgemachten Erfahrungen in meinem Verband angeführt und habe die Vermutung geäußert, daß es Statistiken darüber geben müsste, die meine Erfahrungen stützen. Über wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken können nur die Sportgerichte verfügen.
Nein, du hast gesagt, dass es diese sicher gibt. Du hast nicht vermutet, dass es sie gibt. Das ist schlicht so nicht korrekt. Zudem kann es auch Statistiken geben, die deine „Vermutung“ widerlegen. Diese Statistiken habe ich dir aufgeführt.
Körnerbrötchen, Du wirfst mir vor, ich hätte keine wissenschaftliche fundierte und in diesem Fall relevante Statistiken vorgelegt. Das meine „Stammtischparole“ einer „einfachen und kurzen wissenschaftlichen Analyse oder selbst einem kurzem aktiven, vorurteilsfreiem Nachdenken nicht standhält“, ist wiederum eine Vermutung von Dir, die Du auch nicht mit relevanten Fakten gestützt hast.
Doch, das habe ich. Ich habe dir die Quellen genannt, aus denen hervorgeht, dass Gewalttäter (und genau von diesen sprechen wir hier) nur selten (ca. 10%) Wiederholungstäter sind und ich kann jetzt von mir aus sogar noch hinzufügen, dass andere, harmlosere Delikte eine höhere Wiederholungstäterschaft aufweisen. Du brauchst in den Quellen nur nachzuschlagen. Falls du keinen Zugriff darauf hast, kann ich gerne behilflich sein.
Du behauptest, daß meine Vermutung „totaler Quatsch sei“. Dem kann ich nur meine Erfahrung als Schiedsrichterobmann meines Vereins entgegensetzen. Ich habe etliche Schiedsrichter in allen Altersklassen verloren, die nach tätlichen Angriffen aufgehört oder so einen seelischen „Knacks“ bekommen haben, daß sie selbst noch nach längerer Zeit damit zu kämpfen hatten. In allen Fällen waren die Täter KEINE Ersttäter!
Schön, dass du dich für die Schiedsrichter deines Vereins einsetzt, das ist stets ein Lob wert. Ich kann aus Einzelerfahrungen (auch wenn mehrere Vorfälle sich ergeben haben sollten, spricht man bei einer solchen Zahl dennoch davon) nicht auf eine allgemein gültige Regel schließen.
Ich habe auch die Reaktionen solcher Täter nach den Verhandlungen gesehen. Zum Teil waren sie stolz auf das, was sie gemacht hatten, kamen breit grinsend und lachend aus den Verhandlungen und machten sich über das Strafmaß lustig.
Das ist in der Tat eine Traurigkeit, die unseren Spruchkammern anhaftet: Sie werden oftmals nicht ernst genommen.
Jeder Autofahrer, der betrunken Auto fährt oder einen Fahrradfahrer aus dem Sattel holt oder andere schwere Vergehen im Straßenverkehr begeht, bekommt seinen Führerschein abgenommen und bekommt ihn erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und einer Nachschulung wieder.
Ich habe nichts dagegen einen solchen Täter erst nach einer „Behandlung“ wieder auf den Platz zu lassen. Das habe ich in meinem letzten Posting aber auch sehr deutlich dargestellt, dass es darum gar nicht ging.
Nochmal: Wer derartig brutal, intensiv und rücksichtlos vorgeht wie in diesem vorliegenden Fall, hat ein grundlegendes, tiefsitzendes Problem, was sich nach 4 Jahren Herumsitzen mit Sicherheit nicht einfach in Luft aufgelöst hat
Mag sein, dennoch zeigen die Studien recht deutlich, dass er dadurch wahrscheinlich dennoch nicht zum Wiederholungstäter wird.
Wenn wir schon bei der Sprache und dem Gebrauch von Formeln sind: Tatsächlich bedeutet „lebenslänglich“ nur in den „unzivilisierten“ USA genau das, was das Wort in seiner eigentlichen Bedeutung hergibt.
Soweit ich weiß, zieht der Begriff „lebenslänglich“ in unserem „zivilisierten“ Land einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach sich. Ist es jetzt da verwunderlich, daß es einen Aufschrei gibt, wenn man nach 4 Jahren mit einer mehr als skurrilen und verwaschenen Erklärung von Seiten des Verbandes von einer „lebenslänglichen“ Strafe abrückt?
Der Herr hätte vor einem weltlichen Gericht aber auch kein lebenslänglich bekommen. Hier ist ein Vergleich auf Grund der nicht hergestellten Beziehung der Strafen (Gefängnis != Verbot Fußballspielen im DFB) wohl eher schwierig.