Zumal der Regelgeber den Torwart bei dieser Regel ausdrücklich mitgemeint hat, ansonsten hätte er sich die Erwähnung ja wohl sparen können.
Es ist ziemlich müßig, wenn Du auf Argumente nicht eingehst, Deine falsche Interpretation dann aber ungeachtet wiederholst.
Ja, Du hast Recht: Im Fall dieser expliziten Regelung geht Sixth's Beitrag an der Sache vorbei. Hier geht es also gar nicht um die Handspielregel im eigentlichen Sinn (nur absichtliches Handspiel ist verboten, mitsamt dem ganzen Auslegungs-Klimbim), sondern um eine Regelung, die separat beachtet werden muss.
Berührt der Torschütze unmittelbar vor Torerzielung den Ball mit der Hand, zählt das Tor nicht und es gibt dF für die gegnerische Mannschaft. Das gilt auch für den Torwart (ja, hat wohl niemand erwartet, dass es hier für den Torwart eine Ausnahme gibt, kann man aber ja mal erwähnen).
Es ist aber mehrfach klargestellt worden, dass ein Handspiel in der eigenen Spielhälfte nicht mehr "unmittelbar" im Sinne der Regeln ist.
Berührt der Torhüter den Ball also im eigenen Strafraum mit der Hand, bevor er ihn auf den Boden legt und ins gegnerische Tor schießt, ist das notwendige Kriterium der Unmittelbarkeit nicht gegeben, das Tor zählt. Die von Dir vielzitierte Ergänzung, dass die Regel ohne Beschränkung der Allgemeinheit auch für den Torhüter gilt, ist dabei überhaupt kein Widerspruch! Nur eine ausformulierte Selbstverständlichkeit, die man nicht zwingend hätte aufnehmen müssen.