Beiträge von Mark

    SixthSCTF


    Vielen Dank für den langen Beitrag.


    Zu deinen Fragen: Keine der Antwortmöglichkeiten lässt sich direkt durch Regelzitate beantworten.


    Da aber eine eine Entscheidung getroffen werden muss, kann nur 2. richtig sein.


    Das Zitat kann man Regel 5.2 entnehmen und meine Begründung ganz oben auf der Seite nachlesen.

    Nemata


    Deine Antwort ist m. E. tatsächlich die streng nach Regeltext nächstliegende, führt jedoch ebenfalls streng nach Regeltext konsequenterweise zu dem Paradoxon, dass der Torhüter einen Handelfmeter verursachen kann und bei Torverhinderung dabei auch noch des Feldes verwiesen werden muss. Siehe Eingangsfrage bzw. stellen wir uns bei der Grafik in #38 vor, dass es sich um die Hand des TW handelt, der sich zwischen den Pfosten hinter der Torlinie befindet.


    Versuch nun nur anhand des Regeltextes das Paradoxon zu verhindern. M. E. geht das nur, indem man auf Regel 5.2 verweist: Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fußballs“.


    Der Sinn der Regeln und des Fußballs ist unter anderem zweifellos, dass der reguläre TW keinen Handelfmeter verursachen kann „Weiterspielen, weil der TW keinen Handelfmeter verursachen kann“ ist mir jedoch zu wenig als Begründung. Irgend einen idF zu konstruieren, entspricht hier ebenfalls nicht dem Sinn des Fußballs.


    Daher funktioniert das m. E. nur mit eben den Auslegungen: Ort des Vergehens/der Tat ist der Ballort und der Ball ist im Strafraum, wenn er die Linie nicht vollständig überschritten hat.


    Und jetzt versuch im Sinne der Regel 5.2 zu erläutern, weshalb diese sinnvolle Auslegungen dann nicht auch für die anderen drei Strafraumlinien sowie die Feldspieler gelten sollen.



    SixthSCTF


    Da du mich nicht markiert hast und ich nicht weiß, worauf du hinaus willst, werde ich zunächst auch nicht antworten, möchte aber trotzdem Folgendes anmerken:


    Deine Möglichkeit 2. ist nicht vollständig:


    2.1 Ball ist grundsätzlich im Strafraum


    2.2 Ball ist im Strafraum beim Abwehrspieler und außerhalb beim Torwart

    Wirts


    KozKalanndok verdreht keine Gegenargumente, sondern zeigt nur auf, dass das Regelwerk Lücken hat. Ein Teil der Teilnehmer inkl. mir hat Spaß daran, diese Diskussionen zu führen. Er würde wahrscheinlich auch anders entscheiden.


    Fakt ist tatsächlich, dass das Regelwerk den Ort des Vergehens beim Handspiel nicht exakt definiert. Ich kann dem Regelwerk auch nicht direkt entnehmen, dass der Ball als Ganzes im Strafraum ist, wenn er die Linie nur knapp berührt.


    Somit ist KozKalanndok Auslegung die formal richtige und die andere, die dem Sinn und Geist der Regeln entspricht.


    Wir kommen hier aber nur weiter, wenn es eine offizielle Klarstellung gibt. Die Argumente sind ausgetauscht.

    Das mit der Dusche ist klar und steht auch nicht zur Diskussion, genauso wenig, was wir in der Praxis „wahrnehmen“.


    Mir geht es um die formal richtige Antwort, z. B. auch bei einem eindeutigen Standbild für den VAR.


    Der Ball befindet sich meinetwegen jetzt unbestritten zu 95% innerhalb des Strafraums. Der Torhüter liegt mit dem kompletten Körper und den Armen bis auf drei Fingerkuppen innerhalb des Strafraums. Die komplette Hand berührt den Ball, wobei sich eben nur die drei Fingerkuppen klar außerhalb befinden.


    Jetzt will der Regelgeber wirklich den Freistoß haben? Das wäre die logische Konsequenz der Auslegung. Und genau das glaube ich nicht.


    Ich wollte eigentlich hierzu nicht mehr schreiben, aber dieses Beispiel ging mir noch durch den Kopf, das die Absurdität dieser Auslegung verdeutlicht.

    Und genau den zweiten Fall meine ich mit dieser Konsequenz. Niemals würden wir auf dF entscheiden und im schlimmsten Fall auch noch den TW zum Duschen schicken, weil sich ggf. dabei nur eine Fingerspitze + Ball außerhalb des Strafraums befinden.


    Wie gesagt, die offizielle Auslegung könnte so sein, nur ich glaube es nicht.

    KozKalanndok


    Hier noch ein Beispiel, dass bei deiner Auslegung nicht so einfach zu lösen bzw ist:


    Der Ball liegt zur Hälfte auf der Strafraumlinie und ein Abwehrspieler hält ihn mit der flachen Hand fest, wobei ein Teil der Handfläche den Ball innerhalb des Strafraums berührt und der andere außerhalb. Entscheidung, wenn es sich um


    a) einen Verteidiger oder


    b) den TW handelt.

    Ich will ja nicht gänzlich ausschließen, dass die Regelhüter diese Situation auch offiziell so auslegen werden, da sie nicht grundsätzlich falsch ist und seit der Regeländerung bezüglich Vergehen außerhalb des Spielfeldes sämtliche abstruse Spielfortsetzungen sowieso entfallen.


    Wichtig ist, dass es offiziell eindeutig geregelt wird. Spätestens wenn der VAR einmal zwischen Freistoß und Straftstoß oder zwischen Weiterspielen und Feldverweis + Freistoß gegen den TW entscheiden muss, werden wir es wissen.;)


    Ich glaube, dass wir in der Diskussion nicht mehr weiterkommen, bis jemand eine offizielle Quelle benennt.

    Einfaches Beispiel: Der Ball liegt während des laufenden Spiels bewegungslos auf dem Spielfeld und wird von einem Verteidiger mit der Hand seitlich leicht berührt, ohne dass er wegrollt.


    Wieso sollte sich die Position des Balles für den fälligen Freistoß nun um ggf. bis zu 22 cm (fast den Durchmesser) in Richtung des Berührungspunkts ändern?


    Wollen wir jetzt anfangen zu definieren, welcher exakte Punkt des Balles bei der Spielfortsetzung mit der exakten Koordinate des Tatorts übereinstimmen muss?

    KozKalanndok


    Wir haben es nun alle verstanden, dass der reine Regeltext hier nicht eindeutig ist und wir auf eine Auslegung angewiesen sind, die dem Sinn und Geist des Spiels entspricht. Und das ist bei unerlaubten Ballberührung wie Handspiel, dass der Ort des Vergehens der Ort des Balles und nicht der ungünstigste Kontaktpunkt ist.


    Ein Handspiel ist für mich auch kein Kontaktvergehen, sondern ein eigenständiges. Unter Kontaktvergehen verstehe ich ausschließlich faktische oder versuchte Vergehen gegen Personen.

    KozKalanndok Du wirst im offiziellen Regelwerk keine befriedigende exakte Antwort finden. Schon vor zehn Jahren hat man sich darüber den Kopf zerbrochen https://www.fussballregeln.inf…etzung-nachgedacht16.html


    Dem Geist der Regel entspricht nunmal am ehesten die Auslegung, dass beim Handspiel der Ort des Vergehens die Position des Balles ist und nicht der Punkt des Kontakts, da das sonst zu den abstrusesten Spielfortsetzungen geführt hätte und auch noch führen kann.


    Bei deiner Eingangssituation „TW klärt einen Ball, der die Torlinie noch nicht vollständig überschritten hat, hinter der Linie mit der Hand“ gebe es nach deiner Auslegung für den Ort des Vergehens eben keine sinnvolle Lösung nach dem Geist der Regel:


    - Der TW ist nicht im Strafrau und darf somit den Ball nicht mehr mit der Hand berühren. Also wäre es Handspiel außerhalb des Spielfeldes. Der nächste Ort des Vergehens ist die Torlinie innerhalb des Strafraums und somit der Strafstoß die logische Spielfortsetzung. Abstruser geht es nicht.


    - Für den idF gibt es keinerlei Regelgrundlage, da das „Handspielvergehen“ ja nicht im eigenen Strafraum stattfindet.


    - Bliebe noch der SR-Ball. Den SR-Ball bekommt dann der TW, da die Ausführung im Strafraum ist. Das ist ebenfalls Unsinn.


    Damit ist Weiterspielen die sinnvollste Lösung mit der oben genannten Auslegung als Begründung anstelle des Ausschlussverfahrens anderer Spielfortsetzungen. ;)

    Ich glaube, ihr habt einen Knoten im Kopf bezüglich „Ort des Vergehens“, wenn die Berührung des Balles das Vergehen ist.


    Entscheidend ist, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Kontaktes befindet. Und wenn er eine Linie berührt, befindet er sich in dem Raum, den die Linie begrenzt.


    Das lässt sich aus den Regeln 1.2, 9.1 und 10.1 ableiten.

    In der Praxis habe ich eine Unterbrechung von ca. 45 bis 60 Minuten tatsächlich lösen müssen. Ein Spieler hatte sich nämlich nach ca. 30 Minuten so unglücklich das Knie verdreht, dass sich keiner getraut hat ihn zu bewegen. Das Warten auf den Krankenwagen + anschließend nochmal den Notarzt hat dann eben solange gedauert und es gab auch keine Probleme mit nachfolgendem Spielen:


    Als es nach mehr als 30 Minuten Unterbrechung absehbar war, dass es es noch länger dauert, habe ich offiziell zur Halbzeitpause gepfiffen, um die restliche Wartezeit zu überbrücken. Nach Abtransport des Verletzten wurde die erste Halbzeit zu Ende gespielt und es wurden dann die Seiten gewechselt. In der zweiten Halbzeit gab es natürlich noch zusätzlich eine „Trinkpause“.


    Für die erste Halbzeit habe ich offiziell 15 Minuten Nachspielzeit eingetragen und bei Bemerkungen den Sachverhalt genauer beschrieben. Ich habe auch in der 45. Minute den Spielern mitgeteilt, dass nach der Unterbrechung noch 15 Minuten offiziell nachgespielt werden.


    Zur Eingangsfrage:


    Nach längerem Überlegen, sehe ich bei der „Regelfrage“, die besser zu formulieren wäre, schon einen Sinn: Ist die offizielle Nachspielzeit die Zeit, die wir in der 45. Minute anzeigen oder die Zeit, die tatsächlich zwischen der 45. Minute und dem Pausenpfiff verstreicht?

    Streng genommen darf die angezeigte Nachspielzeit dann aber auch nur maximal 44 Minuten betragen, da diese Zeit ja mindestens nachgespielt werden muss. Sie kann dann sicherlich noch verlängert werden, dass man auf 45 Minuten Gesamtspielzeit kommt, wenn das Spiel unmittelbar nach dem Anpfiff mindestens 44 Minuten unterbrochen wird. ;)


    Es ist natürlich reine Theorie, aber wann würde der Schiedsrichter die Nachspielzeit dann ansagen? In der 45. bzw. 90. Spielminute oder erst kurz vor dem Pfiff/SRB zur Wiederaufnahme des Spiels?

    Ich finde die Frage klar. Die Antwort ist: So viele Minuten wie verlorene und ggf. vergeudete Zeit angefallen sind.


    Ab wann ein Spiel im Einzelfall abgebrochen werden muss, ist bei einer solchen Frage nicht das Thema und kann sicherlich im Rahmen einer Facharbeit erörtert werden.


    Spannender ist für mich die Frage, nach welchen Kriterien man in der ersten Halbzeit vergeudete Zeit nicht nachspielen lässt, da man zu diesem Zeitpunkt noch garnicht weiß, wer sie am Ende benötigt.😉

    Die Saison gehört grundsätzlich abgebrochen und auch die neue so angesetzt, dass sie frühestens drei Monate nach der Wiedererlaubnis beginnt.


    Ich glaube, dass nach Ende vieler Maßnahmen, die meisten zunächst andere Pläne für die Gestaltung der Wochenenden und Feierabende haben werden, als regelmäßig der Sportplatz.


    Die Ligen müssen dann auch auf viele kleinere Staffeln verteilt werden, um die Anzahl der Spiele zu reduzieren.

    Manfred Dem offiziellen Regelwerk kann ich keinen Winkel (4/20 Uhr oder ähnliches) entnehmen. Grafisch dargestellt ist nur die Grenze zwischen Schulter und Oberarm.


    Die „Uhrzeit“ ist meines Wissens nur ein inoffizieller Anhaltspunkt beim in den Schuss stellen. Ansonsten sind alle Handhaltungen außer über der Schulter Einzelfallbetrachtungen.

    Sehen ich nicht so. Grundsätzlich unzulässig ist nur Hand/Arm über Schulter und selbst das ist nicht strafbar, wenn sich der Spieler selbst abschießt.


    Alle anderen nicht eng anliegenden Arm/Hand-Haltungen müssen im Einzelfall beurteilt werden. Vergrößert der Spieler die Körperfläche absichtlich oder nimmt er zumindest ein Handspiel in Kauf?


    Oder streckt er den Arme weit weg, wie geschildert, um eben gerade nicht den Ball zu berühren? Das wäre keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche sondern sogar eine „natürliche Armhaltung“ zur Verkleinerung der Körperfläche.


    Natürlich muss dann der versprungene Ball derart offenkundig unberechenbar die Richtung ändern, dass ein Wegziehen des Armes nicht mehr möglich ist. Die meisten würden natürlich subjektiv auf strafbares Handspiel entscheiden, dann ist allerdings die Rote Karte hier zwingend.

    Der 2. Fall ist für mich, so wie geschildert, gar kein strafbares Handspiel. Der Spieler vergrößert seinen Körper bezüglich der ursprünglich potentiellen Flugbahn des Balles durch die Handhaltung eben nicht unnatürlich, sondern verkleinert sie sogar. Er will den Ballkontakt ja vermeiden und konnte nicht mit der plötzlichen Flugbahnänderung rechnen.


    Nur die Handhaltung über der Schulter wäre hier grundsätzlich strafbar.


    Wenn du allerdings auf strafbares Handspiel entscheidest, ist rot alternativlos.