Beiträge von Mark

    4. Deine persönliche Schmerzgrenze muss nicht mit der des Verbandes identisch sein. Wenn das Sportgericht das Spiel neu ansetzt, dann ist das eben so.

    Und selbst dann hat es Wirkung, da eine Mannschaft wieder anreisen muss und die andere die Platzkosten zu tragen hat und es für beide ein verlorener Tag war. Wenn die Schmerzgrenze als Ehrenamtlicher erreicht ist, ist sie erreicht, insbesondere in den unteren Klassen, wo die Spesen nicht ansatzweise ein angemessenes „Schmerzensgeld“ darstellen.


    Je mehr Spiele abgebrochen werden, je mehr werden die Vereine für Respekt im Zuschauerbereich sorgen.

    Referee_Sebastian Vielen Dank für die Antwort. Zumindest gibt das Klarheit für den konkreten Fall. Leider fehlt eine Erklärung, weshalb es als „absichtliches Spielen“ im Sinne der in Regel 11.2 genannten Kriterien angesehen wird.


    Gut, der Spieler hatte die Möglichkeit den Ball zu klären, sodass eine Voraussetzung erfüllt ist. Schauen wir nun auf die Kriterien für die Kontrolle:


    1. Der Ball legte eine gewisse Distanz zurück, und der Spieler hatte klare Sicht auf den Ball.

    2. Der Ball bewegte sich nicht schnell.

    3. Der Ball ging in eine zu erwartende Richtung.

    4. Der Spieler hatte Zeit, seine Körperbewegungen zu koordinieren (d. h., es handelte sich nicht um instinktive Streck-, Sprung- oder sonstige Bewegungen mit begrenzter Ballberührung/-kontrolle).

    5. Ein Ball am Boden ist einfacher zu spielen als ein Ball in der Luft.


    1. maximal 0,5

    2. 0

    3. 1

    4. 0

    5. 1

    Ergibt bei mir 2,5 zu 2,5.


    Insofern ist die Antwort zumindest erklärbar.

    KozKalanndok Nochmal, wie bei vielen anderen Diskussionen dieser Art mit dir. Es ist keine „Strafnorm“, sondern eine Fußballregel, die überall auf der Welt gleich gilt, unabhängig wie im jeweiligen Staat tatsächlich echte Gesetzestexte üblicherweise ausgelegt werden. Und ja, die Formulierungen sind oft holprig, teilweise unglücklich übersetzt und bedürfen oft einer Auslegung.


    Hier verrennst du dich wieder einmal und raubst anderen Teilnehmern und Mitlesern die Zeit oder gar die Lust spannende Themen zu Ende zu lesen.


    Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob ein Ball weg Spielen im Zuge eines Zweikampfs als „absichtliches Spielen“ im Sinne der Regel 11 ausgelegt wird oder nicht.


    Ja, weil der Spieler offensichtlich im Sinne des Wortsinnes den Ball absolut absichtlich spielt. Er macht seine Aktion ja genau in dem Moment, wo er kurz Kontrolle hatte.


    Nein, weil das Spielen unter keiner definierten kontrollierten Voraussetzung erfolgt.

    Da steht aber mit keinem Wort, dass sich der Spieler bei unabsichtlichem Spiel des Verteidiges einen Vorteil verschafft. Da steht nur, wann er sich keinen Vorteil verschafft. Der Umkehrschluss ist aussagenlogisch hier unzulässig. Zumal die bloße Vorteilsverschaffung das Abseits noch nicht strafbar macht (s. vorheriger Absatz).

    Hier zitiere ich

    Dass die Regel hier - wie auch an anderen Stellen - sehr hölzern formuliert ist, ist ein anderes Thema.

    mit der Bitte, diesen Sachverhalt so hinzunehmen, zumal es so auch gelehrt wird.


    Und rein nach deiner Logik wäre dann der Tatbestand eines „nicht absichtlichen Spielens“ gar nicht geregelt. Was, wenn nicht im Sinne des Fußballs, ist die logische Schlussfolgerung, dass mit nicht „absichtlichem Spielen“ im Sinne dieser Regel ein „zurückprallen oder ablenken“ im Sinne dieser Regel gemeint ist?

    KozKalanndok Hier wurde schon mehrmals der dementsprechende Abschnitt aus 11.2 zitiert. Bitte lies ihn nochmals sorgfältig durch.


    Zunächst wird sinngemäß geregelt, dass ein „absichtliches Spielen“ des Verteidiger Abseits aufhebt. Ausnahme: Absichtliche Torverhinderungsaktion, Ausnahme der Ausnahme: absichtliches Handspiel (wird erst nachher beschrieben).


    Dann erfolgt die Definition von „absichtlichem Spielen“: Sinngemäß ein Spielen des Balles unter kontrollierten Vorraussetzungen, wie in der DFB-Anweisung beschrieben.

    Wie vermutet, ist die Situation eben doch nicht so klar. Ich versuche die Situation zu verallgemeinern und stelle klar, dass es keine Torverhinderungsaktion ist.


    Es geht im wesentlichen darum, dass der Ball zunächst von einem Angreifer 1 berührt wird (der sich den Ball selbst vorlegt) und zu diesem Zeitpunkt ein Angreifer 2 im Abseits steht, der dann den Ball von einem Abwehrspieler zugespielt bekommt.


    Das Zuspiel erfolgt hierbei in einer Zweikampfsituation und kann ein Spitzeln oder auch eine Grätsche sein. Der Ball ist hierbei auch vom Angreifer 1 in spielbarer Nähe.


    Für mich wäre das strafbar, da das Zuspiel aus keiner kontrollierten Voraussetzung kommt, auch wenn z. B. ein Hummels kontrollierte, chirurgische Grätschen beherrscht.


    Ob das im Sinne des Regelgebers hier auch mit gemeint ist, weiß ich leider nicht.

    Laut mehreren Presseberichten soll in der Premier League 2 eine neue Regel getestet werden (einfach zu googeln). Demnach darf der Torhüter den Ball maximal 8 Sekunden mit der Hand kontrollieren, nach 3 Sekunden soll heruntergezählt werden, als Strafe gibt es den Eckball.


    Meines Erachtens eine sinnvolle Lösung. 8 Sekunden sind in Ordnung, das Anzählen wird die Torhüter zum loslassen oder spielen animieren und aus einem selten vorkommenden Eckstoß ist das Risiko eines Tores auch nicht so groß.

    Nr.23 Ich habe hier regeltheoretisch keine Zweifel, siehe auch meine Antworten. Ich bin allerdings überzeugt, dass hier ein Großteil der Schiedsrichter weiterspielen lassen würden, da es ja kein Abpraller ist, sondern ein absichtliches Spielen dem Wortsinn nach.


    Der Angreifer spielt den Ball ja beim Dribbeln auch nicht wirklich ab, sondern legt ihn sich immer wieder nur auf kurze Distanz vor. Und jetzt kommt plötzlich ein Verteidiger, der den Ball nicht nur ablenkt, sondern bewusst zur Seite spielt. Ob das ein strafbares Abseits im Sinne des Regelgebers ist, weiß ich tatsächlich nicht.

    KozKalanndok Vergiss doch deine Torverhinderungsaktion, die lag bei D:NL auch nicht vor. Es geht ausschließlich darum, ob das Spielen des Verteidigers (bei D:NL sogar zwei Spieler) absichtliches Spielen im Sinne der Regel 11.2 ist.

    KozKalanndok Meines Erachten sind das zwei Paar Stiefel, denn bei der „Torverhinderungsaktion“ hast du das wichtige Wort „absichtlich“ unterschlagen. Das bedeutet nur, dass bei eine Torverhinderungsaktion auch das absichtliche Spielen keinen neue Spielsituation darstellt.

    KozKalanndok Du hast allerdings ein weiteres Kriterium vergessen: War es ein absichtliches Spielen gemäß Regel 11.2?


    * Ein absichtliches Spielen (Deliberate Play) (mit Ausnahme von absichtlichen Handspielen) liegt vor, wenn ein Spieler den Ball unter Kontrolle bringen könnte und die Möglichkeit hat:

    • den Ball einem Mitspieler zuzuspielen oder

    • in Ballbesitz zu gelangen oder

    • den Ball zu klären (z. B. mit dem Fuss oder dem Kopf).


    Er hat den Ball zweifellos irgendwie geklärt, aber konnte er dabei auch den Ball unter Kontrolle zu bringen?


    Ist es überhaupt möglich, im Zweikampf (egal ob als Tackling oder irgendein Gestocher), den Ball unter Kontrolle zu bringen?

    Aufgrund des nicht gegebenen Treffers bei D:NL habe ich mal wieder den Regeltext genauer gelesen. Dabei ist mir folgende Situation eingefallen:


    Der Angreifer mit der Nr. 9 dribbelt zügig Richtung gegnerisches Tor. Sein Mitspieler Nr. 10 läuft leicht versetzt neben ihm mit und ist dabei die ganze Zeit knapp im Abseits.


    Dem vorletzten Verteidiger gelingt es jetzt der Nr. 9 den Ball in einem korrekten Zweikampf kurz vor dem Strafraum von hinten wegzuspitzeln. Dabei rollt der Ball zur Nr. 10, die jetzt unbedrängt den Ball ins Tor schießt. Entscheidung?

    In beiden Fällen bin ich davon überzeugt, schlimmeres verhindert, und den Mannschaften einige persönliche Strafen erspart zu haben.

    Bei der Situation 1 sehe ich zumindest anhand der Schilderung auch eine Mitschuld bei dir. Der Verteidiger darf den Ball meines Erachtens kein zweites Mal ungestraft zurück legen, auch wenn er grundsätzlich Recht hat hinsichtlich des Ortes der Spielfortsetzung. Und wenn du den Ort klar kommuniziert hast, dann legt auch schon der Angreifer den Ball kein zweites Mal ungestraft nach vorne.


    Aber grundsätzlich war das Stopp-Konzept dann hier selbstverständlich absolut richtig, wobei ich dann auch den Verteidiger als Auslöser verwarnt hätte.

    Man sollte hier nicht mehr hinein interpretieren, als dort wirklich steht. Sobald der Schiedsrichter der Meinung ist, dass er eine potenziell spielentscheidende Entscheidung (Pfiff oder Weiterspielen, Rot oder nur Gelb) getroffen hat und sich Diskussionsbedarf ankündigt, dann wendet er die „Kapitänsregel“ in der nächsten Unterbrechung an. Die Unterbrechung kann auch unmittelbar wegen Meckerns erfolgen .

    Wieso sollte sie nicht greifen? Der Begriff „Entscheidung“ impliziert doch nicht automatisch, dass es sich nur um gepfiffene handeln muss. Natürlich muss man das Spiel vor der Erklärung unterbrechen, aber grundsätzlich haben selbstverständlich nicht gegebene Tore, Notbremsen oder Strafstöße spielentscheidenden Charakter.

    Leute, das ist wie beim Foulspiel. Nicht jedes Halten, Stoßen oder Bein Stellen, ist ein Halten, Stoßen oder Bein Stellen im Sinne der Regel, auch wenn es die Bilder objektiv als ein solches Belegen. ;)