Im Grunde geht es hier um die Frage, wann bei einem Verstoß gegen die Ausführungsbestimmungen einer Spielfortsetzung der Ball im Spiel ist und wann nicht und wie er ggf. sanktioniert wird.
Offenbar reicht es aus, wenn beim Einwurf der Ball ins Spielfeld geworfen wurde, ohne vorher den Boden zu berühren. Bei Stößen müsste dementsprechend nur der Ball mit dem Fuß gespielt werden und sich eindeutig bewegen.
Die jeweilige Regel schreibt dann vor, was bei einem Regelverstoß die Folge ist bzw. ob die Ausführung wiederholt wird und durch wen. Würde die Wiederholung nicht geregelt sein, wäre die Spielfortsetzung theoretisch immer ein indirekter Freistoß.
Und Regel 5.3 lässt bei einem Vergehen den Vorteil für das Team, das nicht gegen die Regeln verstoßen hat zu, ohne ihn nur auf Vergehen während des laufenden Spiels zu beschränken. Somit kann bei Ausführungsvergehen auch die Vorteilsregelung angewandt werden.
Wenn jetzt allerdings ein Einwurf gekickt oder ein Stoß mit dem Knie ausgeführt wird, dann wurde die Spielfortsetzung formal gar nicht ausgeführt und kann dementsprechend auch nicht wiederholt werden, sondern nur der Versuch. Ein indirekter Freistoß oder Vorteil ist dann natürlich ebenfalls nicht möglich, da in diesen Fällen der Ball zwischenzeitlich auch nicht im Spiel war.
Daher kann ein Strafstoßvergehen durch den Schützen auch nicht mit idF geahndet werden, solange er den Ball nicht mit dem Fuß gespielt hat. Und andersrum ist der idF auch logisch, wenn der Strafstoß mit dem Fuß nach hinten gespielt wird.
Interessant ist die Frage, ob bei einem nicht korrekt platzierten Ball bei einem z. B. Freistoß auf Vorteil entschieden werden kann, wenn dieser mit dem Fuß direkt zu einem Gegenspieler gespielt wird, der den korrekten Abstand eingehalten hat.