Beiträge von Mark

    Den meisten sollte das wegen Handspiels nicht gegebene Tor von Darmstadt gegen Bremen bekannt sein. Die Entscheidung möchte ich zunächst auch gar nicht in Frage stellen. Trotzdem stellen sich für mich ein paar Fragen nach dem Betrachten der Wiederholung. Immerhin liegen zwischen dem grundsätzlich regelkonformen Ballkontakt mit der Hand und dem anschließenden Torschuss noch ca. 20 m.


    Was bedeutet unmittelbar bzw. wann ist unmittelbar vorbei? Ein Abschlag aus der Hand zählt ja.


    Wie müssen sich die Angreifer hier zukünftig taktisch richtig verhalten, damit ein Treffer zählt? Noch mehrere Sekunden warten, mehrere Meter im Kreis dribbeln, warten auf einen Mitspieler oder warten auf einen Abwehrspieler um noch einen Zweikampf zu führen, …?

    Was mich beim Profifußball dermaßen stört, ist, dass in Strafraumnähe die Möglichkeit der schnellen Spielfortsetzung schon direkt vom Schiedsrichter unterbunden wird, indem er sofort die „Radierschaumdose“ zückt.


    Jetzt meine Fragen:


    Wenn der Schiedsrichter zunächst nur den Ort der Spielfortsetzung markiert, aber die Angreifer noch gar keine Feststellung des korrekten Mauerabstandes gefordert haben, spricht doch nichts gegen die schnelle Spielfortsetzung? Oder gibt es irgendwo eine Anweisung, dass mit Zücken der Spraydose für die Spielfortsetzung zwingend der Pfiff erforderlich ist?

    Schauen wir doch zunächst ins Regelwerk 12.1:


    Ein direkter Freistoss wird gegeben, wenn ein Spieler eines der folgenden Vergehen gegenüber einem Gegner nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder übermässig hart begeht:

    -Tackling mit dem Fuss (Tackling) oder Angriff mit einem anderen Körperteil (Angriff)

    • „Fahrlässig“ bedeutet, dass ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in einen Zweikampf geht. Es ist keine Disziplinarmassnahme erforderlich.


    Die Regeln sehen weder zwingend einen Kontakt noch den getroffenen Ball als Kriterium für Foul bzw. nicht Foul.


    Hummels geht mit offener Sohle in den Zweikampf (reicht theoretisch schon) und trifft (durch Können oder Zufall) mit der Sohle nicht dem Gegenspieler jedoch leicht den Ball. Anschließend räumt er mit dem anderen, zum Glück angezogen, Bein/Fuß den Gegenspieler um. Für mich sind alle Vorraussetzungen für ein fahrlässiges Foulspiel erfüllt.


    Wenn er klar vorher am Ball ist, ohne dass der Angreifer aus Angst vor einer Verletzung zurückziehen muss, und dann über Hummels Beine stolpert, wäre ich für „kein Foul“.


    Auf alle Fälle war es zumindest so „grau“, dass keine Feldentscheidung durch den VAR hätte zu einem Review führen dürfen. Ansonsten können wir zukünftig eine „Jury“ einführen, die bei strittigen Situationen entscheidet.


    Aber schon der Amateure wegen, sollten solche Tacklings grundsätzlich strafbar sein.

    Nochmal, bevor es wirr wird, in anderen Worten, auch wenn der Regeltext andere Auslegungen ermöglicht:


    Der Torhüter bekommt den Ball von dem Spieler bzw. mit dem Körperteil zugespielt, von dem der letzte Ballkontakt ausging. Und dieser Spieler war auch der letzte, der vor dem Torhüter den Ballbesitz hatte.


    Wie für irgendwelche Statistiken offizielle Torschützen definiert werden, ist nicht Bestandteil der Regeln. Die einzige Baustelle gibt es m. E. nur beim „unmittelbar ins Tor treffen nach einem Hand-/Armkontakt“ beim Handspielvergehen.

    Beim Rückpass ist die Regel eindeutig. Die Regel ist einfach und klar, und es steht dort weder, dass eine Ballberührung vom Gegner noch eine Berührung mit Kopf oder Knie das Verbot aufheben, einfach weil das durch die eindeutigen Kriterien ja klar ist.

    Da die offiziellen Auslegungen hier eindeutig sind, müssen wir keine Wortklauberei betreiben. Sobald ein anderer Spieler oder ein anderes Körperteil den Ball berührt haben, liegt kein Zuspiel mit dem Fuß mehr vor. Maßgeblich ist nicht die Initialberührung des Mitspielers sondern der letzte Kontakt bevor der Ball vom Torhüter berührt wird (Ausnahmen erfolgloser Klärungsversuch mit dem Fuß).

    Manfred Meines Wissens reicht die Berührung aus. Sowohl als, dass ein Rückpass kein Rückpass mehr ist, als auch, dass sie als Ballbesitz gilt. Der reine Regeltext gibt es nicht her.


    Der Begriff „Ballbesitz“ ist im Fußball im Gegensatz zum Am. Football nicht definiert. Es muss daher auch keine Ballkontrolle im Sinne der Abseitsregel vorliegen.

    Nr.23 Entscheidend ist zunächst, wo der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung war. Befindet sich der Ball in einem Strafraum, geht es immer dort mit dessen Torhüter weiter. Wobei meines Erachtens nicht der Zeitpunkt des Pfiffs maßgeblich ist, sondern der Zeitpunkt des Ereignisses, das für die Unterbrechung ursächlich war.


    Und bei einem falsch beurteilten Abseitsvergehen ist der Zeitpunkt der Unterbrechung der Zeitpunkt als der Schiedsrichter ein vermeintliches Eingreifen wahrgenommen hat. Das kann man natürlich salomonisch so begründen, dass es unmittelbar bevor der Ball im Strafraum war, stattgefunden hat.

    Zunächst einmal geht es um die korrekte Regelanwendung. Was du im Einzelfall fälschlicherweise wahrnimmst ist ein anderes Thema. Und ein Abseitsvergehen erfordert nunmal nicht zwingend einen Ballkontakt.


    War dein wahrgenommenes Abseitsvergehen zum Zeitpunkt als auch der Ball im Strafraum war, gibt es den idF mit dem Torhüter, auch wenn der letzte Ballkontakt außerhalb war.

    KozKalanndok Das aktuelle Regelwerk inklusive der Leitlinien für Zeitstrafen ist bekannt. Die Frage ist, was zukünftig geregelt sein soll. Die einzige Änderungen wird sicherlich nicht nur die blaue Karte anstelle von fünf Fingern sein, die man bisher ein- bzw. zweimal gezeigt hat um einen 5 bzw. 10 Minuten FaZ anzuzeigen.

    Da jetzt offiziell verkündet wurde, dass es eine blaue Karte als Zeichen für eine (eigentlich grundsätzlich schon immer existierende) Zeitstrafe geben soll, sind die Reaktionen von Zustimmung, Lachen bis zur Verärgerung sehr groß. Im Endeffekt wissen wir eigentlich nich nichts konkretes, außer dass es die Zeitstrafe anscheinend nur für bestimmte Vergehen (bestimmte taktische Fouls, abfälliges Meckern) geben soll.


    Im Endeffekt finde ich es sinnvoll, wenn es vom IFAB klare Vorgaben und nicht nur unverbindliche Leitlinien für Zeitstrafen gibt, die dann über gleich gelten müssen.


    Ich bin auch eher Befürworter einen Spieler für bestimmte Unsportlichkeit sofort abzukühlen, als ihm erst noch eine dritte Chance zu geben. Die blaue Karte muss aber klar definiert werden, sodass es bitte keinen „grünen“ Bereich geben darf, der dem Schiedsrichter zwei Möglichkeiten gibt.

    dyddy Danke für den Hinweis auf die PSA-VO und Schienbeinschoner-DIN. Leider regeln diese nur die Verwendbarkeit eines Schoners, der auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht wird. Ein selbst gebauter bzw. z. B. in den USA oder in Russland gekaufter Schoner ist davon nicht betroffen.


    Ähnlich wie bei Bauprodukten müsste jedoch in nationalen Bestimmten auch die Anwendbarkeit geregelt sein. Dafür wären z. B. die Regeln oder Durchführungsbestimmungen der Verbände zuständig, die auf diese Norm verweisen. 8) 8o

    Auflösung:


    Das IFAB sieht den Zeitraum zwischen Schlusspfiff und Münzwurf schon als Teil des Elfmeterschießens.


    Daher wird die gelbe Karte aus dem Spiel nicht mit ins Elfmeterschießen übertragen und der Spieler wird wegen der ersten Unsportlichkeit während des Elfmeterschießens nur verwarnt und darf teilnehmen.


    Und leider steht in der Frage ursprünglich nicht, dass das Spiel unentschieden endete. Ich bitte im Verzeihung.

    Das Entscheidungsschießen beginnt mit dme ersten Münzwurf

    Der Münzwurf wird aber in Regel 10.3 im Abschnitt „Vor dem Elfmeterschiessen“ beschrieben. Unabhängig davon, ob das Elfmeterschießen erst mit der Freigabe des ersten Schusse oder dem ersten Münzwurf beginnt, gibt es möglicherweise tatsächlich einen Zeitraum zwischen dem Spielende und dem Beginn des Elfmeterschießens, aber ist der für die Beantwortung der Regelfrage überhaupt relevant?


    Es gibt hierzu tatsächlich eine offizielle Klarstellung des IFAB.