Beiträge von Mark

    Gemäß Regel 12 muss es Gelb geben, wenn
    Rücksichtslosigkeit, Halten oder ein taktisches Foul zur Verhinderung eines aussichtsreichen Gegenangriffs vorliegt.


    Wenn der Felix ein Halten nicht gesehen und das Foul selbst nicht als rücksichtslos bewertet hat, geht es nur noch darum, ob das " in die Hacken Laufen" taktisch zur Unterbindung eines aussichtsreichen Gegenangriffs war.


    Was ich nicht weiß: muss bei einem taktischen Foul zwingend eine Absicht erkennbar sein oder reicht Fahrlässigkeit aus? Wenn zweites gilt, wäre das Wort "taktisch" in den Regeln überflüssig. Wenn ersteres gilt, muss Felix tatsächlich kein Gelb/ Rot zeigen. Und was ist der Unterschied zwischen Angriff und Gegenangriff ;) ?

    Ich glaube, dass er das Nichtabseits nicht gesehen hat, dafür war es zu knapp. Im Zweifel für den Angreifer war hier wohl er der Grund fürs Weiterspielen. Glück gehört manchmal auch dazu.


    Mich stören übrigens knappe Abseitsfehlentscheidungen pro Angriff weniger als umgekehrt, da die Abwehr immer noch eingreifen kann. Eine zurückgepfiffene Chance ist unwiederbringlich.

    "Fingerspitzengefühl" bedeutet streng genommen oft absichtliche Fehlentscheidung ;)


    Bei der Situation hätte sich doch die Frage nach Rot oder nicht Rot bzw. Notbremse oder nicht Notbremse gestellt. Wenn also doch keine klare Torchance verhindert wurde, dann mindestens ein sehr aussichtsreicher Angriff und das ist eben Gelb. Dass es dann aus einer aussichtsreichen Position durch die Spielstrafe zu einer klaren Torchance kommt, darf (noch) nicht das Kriterium für die erforderliche persönliche Strafe sein.


    Daher bleibe ich dabei: Mindestens Gelb

    In Ligen, wo es auch Gelbsperren gibt, hätte die Gelbe Karte schon Sinn. Daher würde ich dort die Gelbe Karte zwar nicht mehr zeigen, aber wie Nummer 4 schon schrieb, im Spielbericht das verwarnungswürdige Vergehen notieren. Wieso sollte das denn verfallen? Es hat ja nichts mit der Roten Karte zu tun und könnte nach der Rotsperre auch noch zu einer Gelbsperre führen.

    Aus juristischer Sicht sind die Argumente des RA logisch und nicht uninteressant. In wie weit das deutsche StGB auf die internationalen Fußballregeln Einfluss nehmen kann, müssen letztendlich Juristen klären.


    Neu ist mir auf jeden Fall, dass ein Spieler erst verwarnt werden muss, damit er weiß, dass das nächste Vergehen einen Feldverweis und damit ein Spiel Sperre bedeutet. Dies würde ja bedeuten, dass ein Spieler nacheinander solange Unsportlichlichkeiten begehen darf, bis der SR endlich dazugekommen ist ihn zu verwarnen, absurd.


    Auswechelspieler rennt auf das Spielfeld, foult einen Gegenspieler verwarnungswürdig, beschimpft ihn dann unsportlich, kritisiert dann noch den SR... Und bekommt dafür nur eine Gelbe Karte, weil er ja nicht wissen konnte, dass das nächste Vergehen einen Feldverweis bedeutet. :hammer:

    Von jemandem, der einen 6- oder 7-stelligen Betrag als Jahresgehalt bekommt, kann man erwarten, dass er die elementarsten, seit langem gültigen Regeln seines Berufes kennt, zumal diese Situationen im Regelheft sogar bebildert sind. Zudem gibt es noch jede Menge andere Jubelmöglichkeiten.

    @BRiT


    Die Situation mit der gelbroten Karte haben wir in unzähligen Regeltest gehabt. Es handelt sich nicht um eine Doppelbestrafung, da es zwei Vergehen waren, die nicht gleichzeitig stattgefunden haben wie im Gegensatz z.B. ein rücksichtsloses Foulspiel, das gleichzeitig taktisch war. Interessant wäre die Frage, ob die zwei gelben Karten korrekt gewesen wären, hätte der SR das Spiel sofort oder nach dem Trikot Ausziehen abgepfiffen.


    Das "reguläre" Tor bzw. das "Aufstützen" muss man tatsächlich nicht abpfeifen. In Echtzeit (ohne zu wissen, was gleich passiert) aus dem Sichtwinkel des SR muss es leider wie aufgestützt oder geschoben ausgesehen haben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Bremer den Ball dann auch versenkt hätte, da der Torhüter frühzeitig seine Abwehraktion abgebrochen hatte und wahrscheinlich zumindest hätte dem Winkel dann extrem gut verkürzen können.


    Zweifel habe ich auch am Handelfmeter. Aus meiner Sicht (natürlich nach zig Wiederholungen und Zeitlupen) war es weder absichtlich noch eine unnatürlich Handbewegung zur Vergrößerung des Körperfläche. Es sah halt in Echtzeit aus dem Blickwinkel des SR wie Absicht aus. Kein Vorwurf an den SR. Aber unter dem Strich dann eben "ausgleichende Gerechtigkeit ;)". Die anderen vermeintlichen Handspiele diese Spieltages wurden übrigens alle richtig mit Weiterspielen bewertet.

    Schmelzer hatte die Hand am Körper.


    Der Schutzarm vorm Gesicht hat i. d. R. keinen Körperkontakt und vergrößert die natürliche "Kopffläche". Meist ist die Bewegung auch noch zum Ball hin gerichtet, da die Hand ja vor dem Schuss am Säckchen war ;)

    @ BRT worin liegt der Unterschied zwischen einer "Mauer" und der in Schiedsrichterzeitung 4/ 2012 auf Seite 20/21 beschrieben Situation? Ich sehe da keinen. Die Hand ist jeweils vor dem Schuss am Körper angelegt.

    @ BRT Es kann doch nur zwei Möglichkeiten geben.


    Entweder, die/ der angelegte Hand/ Arm ist grundsätzlich erlaubt, weil keine aktive Bewegung zum Ball und Körperverbreitertung darstellt und eben diese Haltung die natürlichste ist, die es beim Fußball in diesen Situationen gibt.


    Oder, Handspiel ist grundsätzlich strafbar. Kein Spieler wird gezwungen sich frontal einem Schuss in dem Weg zu stellen bzw. eine Mauer bilden und er muss alles menschenmögliche tun, um einen Kontakt von Hand und Ball zu verhindern. Das Spiel heißt schließlich FUSSball ;)


    Ich bin Befürworter der ersten Möglichkeit und werde sicherlich nicht zwischen Mauer und anderen Situationen differenzieren. Wenn der Ball an die "Schutzhand" im Bereich der Familienplanung geht, habe ich es eben nicht wahrgenommen. Das Ziel des Spiel sollte das Tor und nicht des Gegners Hand sein.

    Ich komme zurück auf die "Schutzhand" in der Mauer als "Suspensorium", da es hier immer noch unterschiedliche Meinungen gibt.


    Klar ist, dass das Einhacken der Mauerspieler eine unnatürliche Handhaltung ist, die den Körper verbreitert und dementsprechend als strafbares Handspiel zu werten ist, wenn der Ball die Arme trifft. Diese Situation kommt auch gefühlt fast in jedem Regeltest vor.


    Bei der klassischen Hand am (eigenen ;) ) Säckchen handelt es sich m. E. um kein strafbares Handspiel, wenn der Ball dort die Hand trifft. In der Schiedsrichterzeitung 4/ 2012 ist auf Seite 20/21 ein "Handspiel" von Schmelzer beschrieben, das korrekterweise nicht abgepfiffen wurde, da keine aktive Bewegung zum Ball und keine Vergrößerung des Körpers statt gefunden hat. Nicht anders verhält es sich in der Mauer.

    Das mit den Konzentrationsproblemen ist mir auch aufgefallen, manche meiner Entscheidungen kann ich im Nachhinein nicht wirklich erklären, Gott sei Dank keine entscheidenden.


    Ich stelle mal die These auf, dass ein Grund des Ausscheidens der vielen BuLi-Mannschaften die Hitze war. Auch bei mir hat der Meisterfavorit gegen eine auf dem Papier deutlich schwächere verloren. Und objektiv betrachtet lag es an der Konzentration "wir sind besser, also werden wir auch irgendwie gewinnen, auch wenn ich mich nicht 100 % bei der Hitze quäle" oder "schei...egal, hoffentlich ist die Qual bald zu Ende".

    Das Thema Kappe hatten wir schon irgendwo. Trotzdem gebe ich Nummer 4 recht. Mit Glatze ist der ganze Spaß nicht ungefährlich. Mir ging es trotz 1 cm Sonnencreme gestern nicht so gut.


    Wenn ich mir die Schiedsrichter z.B. beim Am. Football so anschaue, dann gibt es sehr wohl taugliche Kappen. (PS: die haben immer weiße Hosen und schwarzweißgestreifte Hemden und somit keine Probleme mit der richtigen Farbe ;) )


    Das Argument "wie sieht das denn aus" lass ich nicht gelten. Wir akzeptieren bei den Spielern ja auch Handschuhe, Czech-Helme, rosa Schuhe und neuerdings sogar Kopftücher.

    So, hab's hinter mir. Erster Spieltag KL A. Anpfiff 13:00 Uhr, 38 Grad auf Kunstrasen.
    Die Tartanbahn glühte.
    Jeweils eine Trinkpause nach 23 Min. War schon grenzgängig mit Ballnähe und Konzentration. Ich bin für Schiedsrichter-Kappen ;)

    Manfreds Variante ist nich schlecht. Ich würde es jedoch nicht zu kompliziert machen:


    Wenn Foul fahrlässig im Kampf um den Ball , dann gelb.


    Wenn Foul offensichtlich absichtlich oder rücksichtslos , dann rot.


    Ich könnte mich auch mit Strafstoß anfreunden, wenn Foul außerhalb 16er

    Meines Erachtens kann hier nur deutsches Strafrecht gelten, da die potentielle Straftat in Deutschland statt fand. Portugal hat allenfalls das Recht eine mögliche Strafe in Portugal selbst zu vollstrecken (siehe Europäischer Haftbefehl) falls der Übeltäter Portugiesischer Staatsbürger ist. Aber der ist doch Brasilianer?

    Um die Bengalos wirklich zu bekämpfen, müssen die identifizierten Übeltäter im Rahmen des Sprengstoffgesetzes hart bestraft werden. Da sind m. E. auch Freiheitsstrafen oder saftige Geldstrafen möglich. Stadionverbote sind lachhaft und nicht abschreckend.


    Darüber hinaus muss das Fernsehen Bengalos einfach strikt ignorieren. Wenn es keine Bilder mehr gibt, verlieren sie an Reiz.


    Vereine zu bestrafen ist unsinnig und trifft die Falschen, da es offensichtlich unter menschenwürdigen Umständen nicht möglich ist alle Zuschauer perfekt zu kontrollieren, es sei denn sie haben nachweislich geschlampt. Darüber hinaus haben die Strafen bisher nichts bewirkt. Den Chaoten ist es offensichtlich egal, ob "ihr" Verein darunter leidet und die wahren Fans haben offensichtlich nicht den Mut, die Chaoten daran zu hindern.


    Das Projekt von Gladbach wird die Chaoten auch nicht hindern, die Dummen werden nur die treuen Fans sein.