So, da haben wir also eine kunterbunte Meinungsvielfalt. Na dann will ich einmal meine Exegese dieser Situation präsentieren.
Wie gesagt, meiner Meinung nach gibt es zwei Möglichkeiten diese Situation zu lösen - Entweder ich behandle es als Foulspiel, oder als Tätlichkeit.
Ad 1) Tätlichkeit:
Festzuhalten ist, der betroffene Schiedsrichter hat die Situation als solche wahrgenommen. Wenn ich in dieser Situation eine Tätlichkeit sehe, ist Rot die einzige Möglichkeit. Bis hierhin also die Entscheidung des Schiedsrichters durchaus nachvollziehbar und schlüssig.
Die Frage die sich für uns ergibt ist also sind die Voraussetzungen für eine Tätlichkeit tatsächlich gegeben?
Hier ist wie schon erwähnt zweierlei nötig:
1) abseits des Balles
2) übermäßig hart
In unserem Fall liegt zumindest Beinstellen vor.
Ein absichtliches Beinstellen abseits des Balles ist jedenfalls übermäßig hart! (Niemand käme wahrscheinlich auf die Idee einen Spieler, der in einer Spielunterbrechungen seinem Gegner absichtlich ein Bein stellt, nicht vom Platz zu stellen).
Und damit kommen wir zum, meiner Meinung nach, Knackpunkt der Geschichte: Abseits des Balles.
In unserem Fall ist wohl davon auszugehen, dass der Spieler keineswegs den Ball spielen wollte, sondern vielmehr den Spieler. Diese Tatsache könnte wiederum auf eine Tätlichkeit hindeuten.
Dennoch muss festgestellt werden: Dieses Vergehen wird wohl eher in einem Zweikampf, also im Kampf um Raum in Ballnähe, geführt, als nicht. Der Spieler soll auch wohl eher vom Ball getrennt werden, als verletzt werden.
Wenn wir zu diesem Schluss kommen, können wir also eine Tätlichkeit wohl eher ausschließen. Dieser Meinung folgt wohl auch der Bundesliga-Strafsenat, der das Vergehen in ein Foulspiel umgedeutet hat.
Ad 2) Sollten wir hier jetzt von einem Foulspiel ausgehen, ist fraglich ob wir es als fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart definieren.
Ein Beinstellen an sich, ist wohl nicht übermäßig hart. Ein Tritt mit offener Sohle liegt nicht vor. Ein Schlag sehr wohl gegen das linke Schienbein. In Wiederholung 1 sieht man sehr gut, dass sich der gefoulte Spieler nach dem Schlag ans linke Schienbein selbst den rechten Fuß wegschlägt. In Anbetracht dessen, ist wahrscheinlich auch nicht von einem übermäßig hartem Einsteigen auszugehen. Es fehlt hier die geforderte Brutalität.
Damit bleibt noch rücksichtslos und fahrlässig.
Wenn man davon ausgeht, dass das Vergehen oder Foulspiel ein Beinstellen war, könnte man durchaus auch auf fahrlässiges Foul entscheiden, bei einem festgestellten Tritt wird es wohl rücksichtslos gewesen sein.
Dann noch zur letzten Komponente: Unsportlichkeit. Die Unsportlichkeit wird wohl sehr wahrscheinlich vorliegen, da der Spieler offensichtlich vom Ball getrennt werden soll.
To make a long story short: Wer hier eine Tätlichkeit entdeckt und diese als solche wahrnimmt, kann nur auf Rot entscheiden. Da der Schiedsrichter diese hier offensichtlich, wie auch im Spielbericht festgehalten, wahrgenommen hat, blieb ihm keine andere Möglichkeit. Seine Entscheidung demnach zumindest und auch durchaus nachvollziehbar, wenn auch wahrscheinlich nicht ganz richtig.
Wenn man hier auf Foulspiel entscheidet, wird wohl gelb, aufgrund der Unsportlichkeit, ausreichen.
Sehe ich die Szene in bloßer Realgeschwindigkeit in der Kameraperspektive der Zusammenfassung: Foul, dF. und man könnte eine Verwarnung geben (bin mir nichtmal sicher ob diese überhaupt zwingend ist, dh ob da überhaupt eine aussichtsreiche Chance verhindert wird).