Dann hätten wir also gleichzeitig eine Notbremse im Strafraum und eine Notbremse außerhalb.
Für das Verhängen von pesönlichen Strafen ist es nicht erforderlich, dass das Vergehen auch mit einer Spielstrafe belegt wurde (s. unter anderem Vorteilsregelung)
Damit gäbe es für die Notbremse im Strafraum dann den Strafststoß als Spielsanktion und für das andere Vergehen außerhalb eben den FaD.
Zumindest rein regeltechnisch sehe ich da keinen Grund warum man die Spielstrafe und die persönliche Strafe nicht voneinander entkoppelt sehen sollte und eben beide Vergehen jeweils mit der härtesten Sanktion bestraft. Mit der Rabattregel kollidiert das auch nicht, da es den FaD eben für ein anderes Vergehen gibt, für welches aber die Spielstrafe ausbleibt.
Ja, das fühlt sich falsch an, aber die Regeln geben das durchaus auch her.
Tatsächlich sehe ich das aber nicht als zwei Vergehen sondern nur eins mit zwei Kontaktpunkten wobei einer im Strafraum liegt, von daher wäre Gelb und Strafstoß richtig.
Eine Analogie zur Auflösung wäre möglicherweise folgender Fall:
Ein Verteidiger hält einen Angreifer über längere Zeit während eines aussichtsreichen Angriffs am Trikot fest, der Angreifer behält jedoch einen Vorteil aus dieser Situation.
Noch während der Verteidiger den Angreifer hält(!), tritt er dem Angreifer rücksichtslos in die Beine und der Angreiferkommt zu Fall.
Wie oft bekommt der Verteidiger Gelb?