Beiträge von KozKalanndok

    Dazu vielleicht auch nochmal als Erinnerung:


    Ein AW-Spieler wird zum Spieler, wenn er das Spielfeld betritt.

    Das heisst wenn der Feldverweis in der Halbzeit gegen jemanden ausgesprochen wird, der zum Halbzeitpfiff nur Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler war, dann ist er meiner Meinung nach den gesamten Rest der Halbzeitpause ebenfalls nurAuswechselspieler oder ausgewechselter Spieler.

    Strittig wird das ganze erst wieder, wenn der Feldverweis nach dem Betreten des Spielfeldes, aber vor dem Anstoß zur zweiten Halbzeit passiert. Aber da wäre ich der Meinung, dass der AW-Spieler bereits zum Spieler geworden ist (er hätte beispielsweise den Anstoß ausführen dürfen, wäre er nicht des Feldes verwiesen worden).

    Und warum kann ich einem AW-Spieler keine Zeitstrafe geben?

    Weil gemäß Regelwerk Zeitstafen ausschließlich gegen Spieler ausgesprochen werden können (und zur Klarstellung: Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler sind gemäß Regelwerk keine Teilmenge der Spieler).


    Quellen:

    dt. Regelwerk, Glossar, Zeitstrafe, S. 125

    en. Regelwerk, Guidelines for temporary dismissals, S. 22

    en. Regelwerk, Glossary, temporary dismissal, S. 173

    So gesehen kann ein Team mit 16 Spielern spielen

    Das würde bedeuten, dass wenn ein Banksitzer, der aber schonmal im Spiel war, auf der Bank ein rotwürdiges Vergehen begeht, die Mannschaft um 1 reduziert werden muss. Das wäre die Folge davon, dass er nicht aufhört Spieler zu sein.

    Die Regel als solches ist aber eigentlich eindeutig. Mit erfolgter regelkonformer Einwechselung des Auswechselspielers hört der auszuwechselnde Spieler auf Spieler zu sein.

    Für den FaD muss man aber denke ich mal die historische Regelentwicklung betrachten.


    Auswechslungen gibt es erst seit 1965.

    Feldverweise bereits seit 1877.


    Der Feldverweis war damit zum Einen ein Mittel, mit dem tatsächlich die spielerische Chancengleichheit hergestellt wurde, wenn ein Spieler von A einen Spieler von B so schwer gefoult hat, dass dieser nicht mehr weiterspielen konnte. Zum Anderen gab es noch keine Wechsel. Also wer sich auf dem Platz nicht benehmen konnte musste halt raus und hat durch das schlechte Benehmen seiner Mannschaft geschadet, diese ihn ja nicht ersetzen durfte.




    Natürlich sind die feldverweiswürdigen Vergehen nach und nach erweitert worden, aber das ist nunmal der Ursprung dessen, dass der FaD nicht nur rein persönlich ist.

    Ne, anders:

    Die Strafzeit soll verlorene Zeit, für die auch die Spielzeit verlängert wird, auch in die Strafzeit einschließen.

    Der SR sollen (should) diese verlorene Zeit in die Strafzeit aufnehmen (include). Die verlorene Zeit ist eben gerade nicht bereits per Definition in der Strafzeit enthalten (das wäre included).

    Richtig. In dem Fall wäre Vorteil und Foul.

    Beides Gelb, aber beim Halten greift noch der Vorteilsrabatt.


    Wenn das Halten aber während des Fouls noch andauert, dann sind die Vergehen gleichzeitig und eben kein Vorteil.

    Aber eben zwei Vergehen, wo beide die gleiche Strafe bekommen und da greift dann wieder Gleichzeitigkeit und das härteste.

    Von daher wohl wirklich schlechtes Beispiel gewesen von meiner Seite.

    Dann hätten wir also gleichzeitig eine Notbremse im Strafraum und eine Notbremse außerhalb.


    Für das Verhängen von pesönlichen Strafen ist es nicht erforderlich, dass das Vergehen auch mit einer Spielstrafe belegt wurde (s. unter anderem Vorteilsregelung)


    Damit gäbe es für die Notbremse im Strafraum dann den Strafststoß als Spielsanktion und für das andere Vergehen außerhalb eben den FaD.

    Zumindest rein regeltechnisch sehe ich da keinen Grund warum man die Spielstrafe und die persönliche Strafe nicht voneinander entkoppelt sehen sollte und eben beide Vergehen jeweils mit der härtesten Sanktion bestraft. Mit der Rabattregel kollidiert das auch nicht, da es den FaD eben für ein anderes Vergehen gibt, für welches aber die Spielstrafe ausbleibt.

    Ja, das fühlt sich falsch an, aber die Regeln geben das durchaus auch her.


    Tatsächlich sehe ich das aber nicht als zwei Vergehen sondern nur eins mit zwei Kontaktpunkten wobei einer im Strafraum liegt, von daher wäre Gelb und Strafstoß richtig.


    Eine Analogie zur Auflösung wäre möglicherweise folgender Fall:

    Ein Verteidiger hält einen Angreifer über längere Zeit während eines aussichtsreichen Angriffs am Trikot fest, der Angreifer behält jedoch einen Vorteil aus dieser Situation.

    Noch während der Verteidiger den Angreifer hält(!), tritt er dem Angreifer rücksichtslos in die Beine und der Angreiferkommt zu Fall.

    Wie oft bekommt der Verteidiger Gelb?

    uns als Schiris wie Matze / KozKalanndok / Mark + x erwähnt haben nicht so wirklich weiter

    Ich sollte fairerweise erwähnen, dass ich seit etwa 20 Jahren kein Schiedsrichter mehr bin.

    Daher kommt auch mein Fokus in erster Linie auf den Wortlaut der Regeln und deren Zusammenhänge und weniger die pragmatische Umsetzung auf dem Platz.


    Insofern bin ich auch Mark für seinen Seitenhieb gerade nicht böse sondern eher sogar dankbar. Ich hätte da viel eher vielleicht mal drauf hinweisen sollen.

    Natürlich sehe ich, dass der BEV es wünscht (und möglicherweise sogar glaubt es geregelt zu haben) was mit einem Spieler unter Zeitstrafe beim Elfmeterschießen passiert.


    Ganz unabhängig davon, ob der BEV diese Regelmodifikation durchführen durfte oder nicht, gehe ich einfach mal davon aus, dass das seine Richtigkeit hätte.

    Dann fehlt aber immer noch der Punkt, dass eben der Punkt was mit einem Spieler beim Elfmeterschießen auch geregelt ist.

    Und ein Verband, der Regeln modifiziert, sollte das meiner Meinung auch in seinen Spielordnungen tun und nicht in einer redaktionell aufgearbeiteten Sekundärquelle (nichts anderes ist ein solcher Artikel, zumal er noch nichtmal die Primärquellen auch nur ansatzweise erwähnt geschweige denn darauf verweist), die von sich behauptet die Spielordnung zusammenzufassen.

    So sehe ich hier bestenfalls den Wunsch (oder gar nur den Glauben) des BEV das geregelt zu haben. Aber ohne Regelung in der Spielordnung ist es eben nicht geregelt.

    Wenn Du sagst, dass die Leitlinien bindend sind und gleichzeitig sagst, dass eine Zeitstrafe kein Ersatz für eine Gelbe Karte ist

    Moment...da hast Du was misverstanden.


    Das IFAB sieht die Zeitstrafe als einen Ersatz für eine Verwarnung an.

    Die deutschen Verbände sehen die Zeitstrafe jedoch entgegen der Leitlinie als weitere Maßnahme an und das halte ich für regelwidrig.



    Hier die Umsetzung in Bayern. Dort dürfen diese Spieler beim Elfmeterschießen ausdrücklich nicht mitspielen. Eben weil es dort so geregelt ist.

    Im Übrigen habe ich gerade mal in die Spielordnungen reingeguckt...

    Wie mit den FaZ und Elfmeterschießen umzugehen ist, ist dort überhaupt nicht geregelt.

    Dein Zitat ist aber leider nicht bindend, weil die IFAB zur Zeitstrafe NUR eine Leitlinie (Kann-Bestimmung) hat und keine bindende Regel dazu aufgestellt hat

    Die bindende Regel dazu findest Du auf Seite 21. Dort wird definiert, dass es als Modifikation freigestellt ist Zeitstrafen zu verwenden, mehr aber auch nicht.

    Bei der Ausgestaltung dieser Zeitstrafen sollen sich die Verbände (national. kontinental oder eben die FIFA, aber die weiter darunter liegenden Regionalverbände) jedoch eine Durchführungsbestimmung anhand dieser Leitlinien erstellen (Seite 22).

    Eine Abweichung davon wäre eine andere Modifikation (S. 21), die wiederum der Bewilligung durch das IFAB unterliegen würde.


    Eine Zeitstrafe, wie sie aktuell in den Verbänden gelebt wird, ist von vorneherein schonmal kein "temporary dismissal" im Sinne der Fußballregeln (und allein schon dadurch bewilligungspflichtig), weil es eben nicht als Ersatz für eine gelbe Karte (s. Seite 22 Mitte wo definiert wird, was ein "temporary dismissal" ist) sondern als etwas davon Unabhängiges zu betrachten ist.

    mit dieser "Ermessensentscheidung" eine Spielerin vom Elfmeterschießen ausschließen kann

    Das ist doch einer der Punkte bei Zeitstrafen, die unzweifelhaft im Regelbuch geklärt sind...s. was ich in #22 gepostet habe.

    Wenn der Verband Fußball spielen lässt, dann darf derjenige, der mit Zeitstrafe draußen sitzt, im Elfmeterschießen mitmachen.

    Wenn im Verband aber nur etwas gespielt wird, was dem Fußball zum verwechseln ähnlich ist, aber kein Fußball im Sinne des IFAB ist, dann gilt natürlich was anderes...

    Das ist doch für den SR ganz einfach: Wenn der FaZ nicht abgelaufen ist darf der Spieler am Elfmeterschießen nicht teilnehmen und der Gegner muss reduzieren.

    Und warum steht in den offizielen Regeln zu Zeitstrafen genau das Gegenteil?


    S. 23 der Laws of the Game, unten letzter Satz: