Das Tor aus dem Abwurf ist ein ganz speziell normierter Tatbestand in Regel 10.1 und damit kein Handspielvergehen sondern etwas, was man salopp als technisches Vergehen (wie beispielsweise Abseits) beschreiben kann.
12.1 regelt keine indirekten sondern nur direkte Freistöße. Ok...versteckt im Absatz auf Seite 74. Da muss man aber mal fragen, was denn eine unerlaubte Handberührung des Torwarts sein soll, wenn ihm doch zuvor für alle Handspielvergehen im eigenen Strafraum straffreiheit zugesichert wurde...
Die 6-Sekunden-Regel und die Rückpassregel sind in 12.2 normiert und sind keine Handspielvergehen sondern auch "technische Vergehen" (extrem situative Normen, die beschreiben wie ein Ball nicht gespielt werden darf). Das würde ich dann unter "unerlaubte Handkontakte" verstehen, aber das gehört eigentlich nicht in 12.1.
Was an der Beschreibung des Handspielvergehens in 12.1 tatsächlich irritierend (und sehr wahrscheinlich auch nicht wirklich so gewollt ist):
Es wird zwar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hand-Tor-Regeln auch dann ein Handspielvergehen sind, wenn sie der Torwart begeht.
Zuvor wurde jedoch definiert, dass Handspielvergehen im eigenen Strafraum für den Torwart eben nicht strafbar sind. Demnach sind die Klammerzusätze eigentlich überflüssig.
Der Grund, warum ich das so sehe ist folgender:
Nur mal angenommen der Klammerzusatz würde bedeuten, dass die so qualifizierten Handspielvergehen auch für den Torwart strafbar sein sollten.
Dann hätten wir eine direkte Kollision von Regel 12.1, die dafür einen Strafstoß sehen will, aber dagegenstehend Regel 10.1, die ausdrücklich den Abstoß vorschreibt. Die Anwendung dieser Regeln schließt sich aber gegenseitig aus.
Gedankliche trenne ich schon länger beim Torwart das tatbestandlichen Handspielvergehen (was man beim Torwart bei jeder Parade eigentlich bejahen muss) und die Strafvorschrift (der Torwart wird für das Handspielvergehen bei seiner Parade nicht bestraft). So komme ich eben zu dem Schluss, dass der Torwart das eben darf, der Feldspieler aber nicht.
Das ist hier die Auslegung, die meiner Meinung nach den Wünschen des Regelgebers am nächsten kommt.
Natürlich unterschlage ich da die ausdrückliche Erwähnung, dass es "auch für den Torwart" gelten soll (irgendeinen Grund muss es ja gehabt haben, dass diese Klarstellung da drin steht), aber ablauftechnisch ergibt sie keinen Sinn. Außerhalb des Strafraums gilt der Torwart ohnehin als normaler Spieler (und ist bei den anderen Qualifikationen für Handspielvergehen auch nicht explizit erwähnt), aber andererseits erwähnt der Klammerzusatz auch nicht ausdrücklich, dass der Torwart auch im eigenen Strafraum damit gemeint ist.
Der Klammerzusatz bei den Hand-Tor-Regeln schafft da wohl mehr Verwirrung als Klarheit.
Selbst wenn man den Klammerzusatz so interpretiert, dass damit dem Torwart, der den Ball ins gegnerische Tor wirft, da ein eigentlich straffreies Handspiel zu einer "unerlaubte Ballberührung mit der Hand gem. S. 74" gemacht werden soll, besteht immer noch das Problem nach welcher Regel dann zu handeln ist. Ist es 10.1, die einen Abstoß verlangt? Oder ist es 12.1, die einen idF dafür sehen will? Oder muss man da vielleicht sogar abbrechen, weil zwei sich gegenseitig ausschließende Tatbestandsfolgen definiert sind und damit keine geregelte Spielfortsetzung mehr möglich ist?
Referenz für die Seitenzahlen: https://www.dfb.de/fileadmin/_…2300707_PL_Broschuere.pdf