Beiträge von KozKalanndok

    Wir wäre es mit folgendem:


    Aufwandsentschädigung für SR rauf auf 80 EUR.


    Für jede "Annehmlichkeit" dann 5 EUR ab (und ja, da ist neben dem eigentlich Selbstverständlichen auch ein bisschen Luxus aufgeführt).

    - Kabine

    - Abschließbar

    - Exklusiv nutzbar

    - Fenster

    - Fluchtausgang :)

    - Wertsachen-Safe (wie im Hotel...persönlicher Code)

    - Mehr als 5 m²

    - Dusche mit fließend Wasser

    - Nicht-gemeinschaftlich

    - Warm

    - Tisch

    - Stuhl

    - Getränke zur Halb- und Vollzeit

    - Exklusiver Parkplatz (vom Fluchtausgang erreichbar)


    Mit allen hier gelisteten Annehmlichkeiten würden dann noch 10 EUR übrigbleiben.

    Vereine, die bei der Ausstattung knausern, bezahlen halt mehr für den SR :)

    Also ich sehe da drei Möglichkeiten.


    1. Taktisches Anspielen, damit weiterspielen (und in der Folge Einwurf grün)

    2. Angriff, der konkret dem Gegner galt, das wäre dann eine Tätlichkeit und da gibt es (neben dem dF für Weiss) nur eine Farbe für.

    3. (das wurde noch nicht genannt) Gefährliches Spiel...den Ball beim Klärungsversuch dem Gegner versehentlich ins Gesicht schießen fällt da für mich auch noch da drunter. Das gäbe dann idF für Weiß.


    Eine Entscheidung, die nur mit Gelb auskommt (Gelb-Rot als Entscheidung gibt es einfach nicht. der Rotanteil dabei ist lediglich Konsequenz der 2. Verwarnung), vermag ich hier nicht zu erkennen.

    Der Pragmatismus war in derster Linie zur Verdeutlichung, dass dadurch Folgeprobleme entstehen werden.

    Doch brauchst Du, weil der Speiler wegen Regelö 11 ja sogar erlaubt das Spielfeld verlässt und es ja Regelkonform sogar wieder betreten darf ohne das der SR dafür explizit die erlaubnis gibt. (sofern er sich an Regel 11.4 hält)

    Die Abseitsregel gestattet es einem Angreifer das Spielfeld zu verlassen.

    Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, benötigt praktisch immer die Erlaubnis des SR dieses wieder zu betreten (außer er wird von einem spieltypischen Bewegungsablauf "rausgetragen", aber das liegt hier ja nicht vor).

    Die Abseitsregel gibt einen Hinweis darauf, ab wann ein Spieler von einer impliziten Erlaubnis ausgehen darf. Nämlich wenn sich der Ball in Richtung Mittellinie aus dem Strafraum bewegt. Das ist in Deinem Beispiel aber noch nicht geschehen.

    Damit ist die Erlaubnis zurückzukommen noch nicht erteilt (zumindest nicht implizit) und 3.8 ist einschlägig.


    Wenn Du ihn aber reingewunken hast, dann hast Du die Erlaubnis explizit erteilt und der Spieler darf komplett wieder mitspielen.

    Wenn der Stürmer nicht eingreift, würde ich ganz pragmatisch auch kein Fass aufmachen und sofern er keine Anstalten macht einzugreifen das ihm die implizite Erlaubnis zum Wiederbetreten zugestehen.

    Andererseits bringt das den SR aber in eine unschönes Dilemma, wenn der Torwart dann aktiv den Ball dem Rückkehrer vor die Füße wirft.

    Stürmer betritt Spielfeld und greift TW an. Torwart nimmt Ball in die Hand => dF wegen 3.8 und Gelb gegen Stürmer wegen 11.4

    Für diese Gelbe brauchst Du nicht 11.4 zu nehmen. 3.8 ist da genauso einschlägig.

    Wenn Du das Abseits (dem der Spieler ausweichen wolltest) nicht wieder heiß werden lässt, dann hast Du Dich wohl für "unerlaubtes Betreten" entschieden.

    Ein Spieler, der das Spielfeld verlässt, benötigt die Erlaubnis des SR das Spielfeld wieder zu betreten, auch im Fall der erlaubten Abseitsvermeidung.


    Das wäre dann wie Mark schon sagte ein Fall für 3.8. Unerlaubtes Wiederbetreten mit Eingrif, das gibt (sogar anders als ich vorhin gedacht hatte) sogar dF dort wo er eingreift und Gelb.


    Wenn Du dem Spieler aber die Erlaubnis gegeben hast das Spielfeld wieder zu betreten (die implizite Erlaubnis dazu hat er ja erst, wenn der Ball den Strafraum Richtung Mittellinie verlassen hat), dann darfst Du das noch nicht mal mehr zurückpfeifen.

    Die Verwarnung sehe ich hier gar nicht so klar wie Du.


    Entweder die Entscheidung fällt darauf, dass er durch das unerlaubte Wiederbetreten als auf der Grundlinie stehend zu werten ist und dadurch die Vorsituation zu einem strafbaren Abseits geworden ist, dann gibt es nur idF, aber ausdrücklich keine Verwarnung.


    Du kannst aber denke ich auch auf unerlaubtes Betreten des Spielfeldes entscheiden, dann gibt es auch idF, aber die Gelbe dazu.


    Der Knoten im Kopf kommt wohl daher, dass nach Regeltext eine eigentlich schon kalte und vergangene Abseitsposition plötzlich alleine durch das Anlaufen des Torwarts wieder rückwirkend heiß wird. Würde der Spieler nicht den Torwart anlaufen sondern sich in seine Reihen zurückziehen könnte man sogar noch von einer impliziten Erlaubnis das Spielfeld wieder zu betreten ausgehen.

    Hmm...bei 5 Auswechslungen sind aber eigentlich die Wechselfenster fest im Regeltext verankert und sind nicht Teil der Dinge, die wettbewerbsspezifisch überhaupt geändert werden dürfen (Seite 2). Wodurch werden die denn genau aufgehoben?


    Ich kann mir eher vorstellen, dass da auf Verbandsebene noch gar nicht realisiert wurde, dass bei 5 Wechseln mit Rückwechsel eigentlich Wechselfenster zu beachten sind.


    Edit:

    Da stand Mist. s. #8

    Es gilt auch für die Amateure, wenn die Wettbewerbsbestimmungen 5 Auswechslungen vorsehen. Ob das in Deinem Wettbewerb der Fall ist, musst Du selbst wissen.


    Interessanterweise:

    Wenn nur 4 Auswechslungen vorgesehen sind, dann darf man die alle einzeln machen. Die Sonderregel mit den 3 Auswechselfenstern greift nämlich nur bei genau 5 erlaubten Auswechslungen.

    Bei der von Dir zitierten Regel geht es nicht um die Anzahl der Auswechslungen.


    Da geht es um die Anzahl der Auswechselfenster.

    Das bedeutet, wenn in den Wettbewerbsbestimmungen 5 Auswechslungen erlaubt sind, dann darf man diese nur in drei Spielunterbrechungen machen. Es müssen also mindestens 2 Doppelwechsel sein. Dazu kommt aber noch die Halbzeitpause als ein viertes mögliches Wechselfenster.


    Die konkrete Anzahl der Auswechslungen wird praktisch immer vom Wettbewerbsveranstalter bestimmt.


    Wobei der deutsche Text sich da so holprig liest, dass man besser den englischen Text heranziehen sollte. Dort ist klarer und sinnhafter beschrieben, wer was wann in Bezug auf die Anzahl der Auswechslungen zu bestimmen hat. Und vor allem kommt dort die alte Regel mit der Zahl drei nicht mehr vor. Keine Ahnung, wo die Übersetzer des deutschen Regelbuchs sich das wieder hergekokst haben...

    weil sich beispielsweise die Tordifferenz nicht zusätzlich verschlechtert

    ...

    über Auf- oder Abstieg entscheiden

    Das sind wir dann aber wieder außerhalb der Spielregeln mitten in den Wettbewerbsbestimmungen.

    Was auch nicht vergessen werden sollte: Die Fußballregeln kennen keine Anwendung der Vorteilsregelung bei der Nachspielzeit. Das ist "nur" eine reine verbandsspezifische (DFB) Sonderlocke.

    Gemäß dem puren verbandsbereinigten Regelwerk ist die vergeudete Zeit genauso wie die verlorene nachzuspielen.


    Das Dilemma kommt nur durch den "wir wolln's aber anders"-DFB.

    Ich denke der regeltechnische Kniff ist folgender:


    Wir haben einen Pool verlorene Zeit, einen Pool vergeudete Zeit A und einen Pool vergeudete Zeit B.


    Wenn es jetzt zum Ende der 90. Minute geht, müssen wir eine verbindliche Entscheidung treffen, wie lange mindestens nachgespielt wird.

    Das ist dann eigentlich nur die verlorene Zeit und mehr nicht. Wenn dann am Ende der verlorenen Zeit noch vergeudete Zeit eines Teams übrig ist, wird diese ohne weitere Anzeige unter Anwendung der Vorteilsregelung nachgespielt.

    Da ist dann aber die Frage, was ein Vorteil ist.

    Ist es schon ein Vorteil, einen Rückstand in ein Unentschieden zu wandeln?

    Angenommen in der Nachspielzeit (verloren) dreht Mannschaft A das Spiel so dass sie in Führung liegen...muss dann die vergeudete Zeit von B nachgespielt werden? Oder werden die vergeudeten Zeiten von A und B gegeneinander aufgerechnet?

    Wegen 12.1

    Da sich meine Antwort auf den von Manfred angesprochenen Sonderfall bezieht im Spoiler:

    Rein nach Regeltext dürfte der Torwart das, weil der Ball in spielbarer Distanz ist. Sobald er ihn aber berührt, wäre das wohl eine DOGSO.


    Nach Sinn und Geist der Regel kann man das aber durchaus auch so auslegen, dass um den Ball blocken zu dürfen, dieser auch regelkonform spielbar sein muss. Mit der Interpretation würde es sich um ein unerlaubtes Behindern handeln, was mit idF für den Angreifer zu ahnden wäre. Da dem Angreifer dadurch eine klare Torchance verhindert wird, müsste es einen Feldverweis gegen den Torwart geben.

    SixthSCTF So wäre das ja auch in Ordnung, auch wenn es so nur 89m länge sind, Kreisklasse B, geschenkt...

    Wenn Du den rechten Winkel aber unten rechts ansetzt, bekommst Du tatsächlich 90m lang und 58m breit hin.

    Kreiden reicht aber in beiden Fällen nicht.


    Aber so wie er jetzt ist sind wir uns doch einig, dass das kein Fußballplatz mehr sein sollte, oder?

    Dann hast Du ein anderes Google Maps als ich.

    Ich messe da exakt die geschilderten Werte.

    (mal ganz abgesehen davon, dass das dort schon mit bloßem Auge erkennbar ist)

    Am Sportpl. · 35282 Rauschenberg
    35282 Rauschenberg
    www.google.com


    Da aber tatsächlich die 90m-Seitenlinie im Südosten an einem ziemlich rechten Winkel anliegt, könnte man den Platz tatsächlich durch Veretzung der westlichen Torverankerungen rechteckig und in Mindestgröße hinbekommen.