Beiträge von ref05

    Zitat von A_Kappi;140682

    Da liegt m.E. nach der Hase im Pfeffer. Wenn Du 11 Spieler bringst, die eine Äußerung nicht wahrgenommen haben, beweißt das nicht, dass die Äußerung nicht gefallen ist. Zum Beweis müssten Spieler definitiv ausschließen können, dass diese Äußerung gefallen ist - und das kann wohl keiner. Die Motivation einer Aussage scheint auch nicht sonderlich hoch zu sein.


    Selbst die Zeugen des Vereins haben vor dem Sportgericht ausgesagt, dass Spieler des unbeteiligten Vereins in meiner unmittelbaren Nähe standen und die Beleidigung, die 15 bis 20 Meter laut Zeugenaussage gehört hätten müssen.
    Ergo müssen die Spieler des unbeteiligten Vereins die Beleidung problemlos bezeugen können, wenn es die Beleidigung wirklich gegeben hätte!

    Zitat von flitzpiepe;140625

    Auch verständlich, dass das Sportgericht dir vielleicht nicht sonderlich positiv gesinnt ist, wenn du ihnen erklären willst, wie sie ihren Job zu machen haben und zudem im Vorfeld Zeugen beeinflusst (Anruf beim anderen Verein,...)



    Ich habe weder dem Sportgericht erklären wollen wie sie ihren Job zu machen haben oder wen sie befragen müssen.
    Ich habe den Vertreter des Vereins V lediglich gefragt warum nicht versucht wurde Spieler des anderen Vereins zu befragen ob von denen die Aussage gehört wurde.
    Schließlich hat ein Spieler des Vereins V bestätigt, dass am angeblichen Tatort auch Spieler des anderen Vereins standen und die Beleidigung gehört hätten müssen.

    Hier der Urteilstext zur Anzeige:


    Urteil: ,
    > I.SR A, Verein XY wird gemäß §§ 47,48 Abs.
    > 1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von €
    > 30,00 unter Mithaftung Verein XY belegt.
    > II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt Betreuer SR
    > A unter Mithaftung Verein XY
    > Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
    > III. Stellungnahme lag vor.
    >
    > Begründung:
    > Das KSG ist nach der Anhörung in der mündlichen Verhandlung überzeugt,
    > dass der SR A während des KL-Spiels Verein V - Verein Z zu
    > dem Spieler B, der sich über eine Entscheidung bei ihm beschwert
    > hatte, den Ausdruck "Halt die Fresse" gebraucht hat.
    > Die Spieler C und D des Vereins Z haben relativ ruhig und
    > emotionslos diesen Ausdruck betätigt. Die Tatsache, dass die
    > vorangegangenen Umstände, die zum "Protest" ihres Mitspielers beim SR
    > geführt haben, von ihnen nicht identisch geschildert wurden, erhöht
    > sogar
    > die Glaubwürdigkeit ihrer Kernaussage, da jedenfalls offenkundig keine
    > Absprachen erfolgt sind.
    > Es liegt nicht fern jeglicher Lebenserfahrung, dass auch ein
    > Schiedsrichter, der - erfahrungsgemäß nicht zurückhaltend - von
    > Spielern
    > kritisiert wird, bei einer verba-len Reaktion darauf über den sportlich
    > gebotenen Rahmen hinausgeht.
    > Anders als der betroffene Schiedsrichter selbst, sieht das KSG die
    > Glaubwürdigkeit der Zeugen auch weder dadurch beeinträchtigt, dass die
    > Anzeige erst nach einigen Tagen der Überlegungszeit erfolgt ist, noch
    > dass
    > der direkt "angesprochene" Spieler nicht an der Verhandlung teilnahm oder
    > dass sich die Vereinsverantwortlichen der Verein Z nicht um Zeugen
    > des Verein V bemüht haben. All dies ist nachvollziehbar
    > erklärt
    > worden. Der Spieler B befindet sich unter der Woche zum Studium
    > in
    > W, seine Anreise stünde außer Verhältnis zum Sachverhalt. Der Verein
    > V ist an der Aufklärung nicht interessiert, was sich aus der
    > Tatsache ergibt, dass auch telefonische Versuche der Kontaktaufnahme
    > seitens des KSG erfolglos waren. Es ist zudem nicht Aufgabe eines
    > Anzeigeerstatters sondern des Sportgerichts, den Sachverhalt so weit wie
    > möglich festzustellen und mögliche Zeugen zu ermitteln.
    > Bei der Strafzumessung ist zu berücksichtigen, dass die Äußerung "in
    > der
    > Hitze des Gefechts" gemacht wurde und im untersten Bereich denkbarer
    > verbaler Entgleisun-gen liegt. Eine moderate Geldstrafe ist deswegen
    > ausreichend. Eine mildere Sankti-on erscheint aber schon deswegen nicht
    > möglich, weil keine auch nur ansatzweise Einsicht in ein Fehlverhalten
    > erkennbar wurde.




    Das Urteil hat mich in höchstem Maße überrascht.
    Die Aussage des Sportrichters, der am Spiel beteiligte Verein V sei zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen, irritiert mich sehr, da ich persönlich beim Verein V angerufen habe und beim ersten Versuch den Spielleiter telefonisch erreicht habe.


    Ich kann das Urteil auf keinen Fall akzeptieren; meinen Obmann habe ich darüber informiert.
    Soll ich mich nun selbst um eine Stellungnahme des Vereins V bemühen?

    Hier ein erster Entwurf meiner Stellungnahme an das Sportgericht. Was meint ihr dazu?


    Stellungnahme


    zur Anzeige des Vereins x vom 14.05.2010 wegen angeblicher Spielerbeleidigung.



    Die in der Anzeige des Vereins X vorgebrachten Vorwürfe weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich bekräftige ausdrücklich, dass ich keinen Spieler beleidigt habe.
    Die Vorwürfe des Vereins X sind frei erfunden und sollen aus meiner Sicht alleine dazu dienen, meinem Ruf als Schiedsrichter nachhaltig zu schaden.
    Verwunderlich ist diesbezüglich, dass meine angebliche Beleidung lediglich vier Spieler des Vereins X bezeugen wollen, aber kein einziger Spieler von der anderen Mannschaft als Belastungszeuge aufgeboten werden kann. Zur Wahrheitsfindung würde ich an dieser Stelle anregen, bei der anderen Mannschaft nachzufragen, ob wenigstens einer von diesen elf Spielern eine Beleidigung von mir gegen einen Verein X-Spieler wahrnehmen konnte.
    Welch ein Zufall wäre es, wenn von neun Verein X- Spielern vier die Beleidigung gehört haben wollen, aber kein einziger von elf Spielern des anderen Vereins dies tut.
    Des Weiteren lässt mich das Datum der Anzeige des Vereins X (14.05.2010) zum Schluss kommen, dass die Anzeige eine Retourkutsche gegen mich auf Grund meiner Meldung vom 10.05.2010 sein soll. Schließlich wusste der Verein X bis zum Eintreffen meiner Meldung nicht, dass ich eine Meldung gegen den Spieler L. wegen Beleidigung schreiben werde. Auch habe ich in der Meldung klar dargelegt, dass der Spielabbruch von Seiten des Vereins X provoziert wurde, da dieser Verein einen Spielabbruch angestrebt hatte.
    Der Verein X hätte doch vor dem Eintreffen meiner Meldung die Anzeige gegen mich einreichen können, schließlich bezieht sich der Inhalt der Anzeige in keiner Weise auf den Inhalt meiner Meldung.
    Mit billigen Lügen versucht der Verein X den Ruf eines Schiedsrichters zu schädigen.
    Dies geschieht einzig und allein aus dem Grund, da sich der Verein X aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen von mir verpfiffen fühlt und nun versucht, gegen mich „nachzutreten.“



    Mit sportlichen Grüßen,

    Gestern hatte ich die Anzeige im Briefkasten. Folgender Wortlaut:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir erstatten hiermit Anzeige gegen Schiedsrichter A.B. wegen Beleidigung.
    Mitte der 2. Halbzeit – die genaue Spielminute haben wir leider nicht notiert – reklamierte
    unser Spieler J. H. in einer Spielruhe ein vermeintliches Handspiel. Daraufhin
    sagte SR A.B. zu ihm: „ Halt doch du die Fresse.“ Da J. H. nicht
    verwarnt wurde, gehen wir davon aus, dass er den SR in einem ruhigen und sachlichen
    Ton angesprochen hat und sehen somit keine Rechtfertigung für eine Affekthandlung.
    Als weiteren Ohrenzeugen können wir unsere Spieler T. P., O. H. und
    B. H. benennen, die sich in unmittelbarer Nähe des Geschehens aufhielten.
    Ein Spieler, der gleiches zum SR sagt, darf wohl mit einer längeren Sperre rechnen. Ein
    SR disqualifiziert sich mit Beleidigungen für sein Amt.


    Mit freundlichen Grüßen
    W. S.
    Abteilungsleiter



    Für Tipps von euch, wie ich dem Sportgericht glaubhaft versichern kann, dass diese Aussage von mir nicht gemacht war, bin ich euch sehr dankbar. Ich möchte schließlich nicht im Zweifel freigesprochen werden, sondern meine Unschuld beweisen.


    Viele Grüße!

    Manfred:
    Ich glaube du hast mich falsch verstanden: ich bin nicht strafrechtlich angezeigt worden, jedoch hat der Verein an das Sportgericht eine Darstellung über die angebliche "Spielerbeleidigung" geschrieben. Laut Auskunft meines Obmanns folgt nun eine Anzeige gegen mich und eine Sportgerichtsverhandlung.
    Wie kann ich das Sportgericht davon überzeugen, dass diese Beleidigung niemals stattgefunden hat? Kann ich möglicherweise die Vertreter der anderen Mannschaft als Zeugen fragen, dass diese die angebliche Beleidigung nicht wahrgenommen hat?

    Natürlich kann mir der Verein nicht nachweisen, dass seine Anschuldigungen stimmen und von dem her bin ich mir auch sicher, dass ich sportgerichtlich nicht bestraft werde.
    Trotzdem: Es geht um meinen Ruf! Bei so einer Geschichte bleibt immer etwas hängen, es wird immer bekannt bleiben, dass ich der Schiedsrichter bin, gegen den wegen Spielerbeleidigung ermittelt wurde und der nur freigesprochen wurde, weil Aussage gegen Aussage stand.
    Mit meinem Obmann habe ich heute schon telefoniert, der meinte wir sollen abwarten und erstmal gucken bis die Anzeige bei mir eintrifft.
    Ich weiß nicht ob ich einen Anwalt einschalten soll, was könnte das helfen, beweisen kann ich ja auch nicht dass ich die Beleidigung nicht getätigt habe. Außerdem bin ich nicht rechtsschutzversichert.
    Ich habe mir eventuell überlegt, ob ich in der Presse, wo zu lesen war, dass ich einen Spieler beleidigt habe, eine Gegendarstellung verfassen soll. Was meint ihr?

    Liebe Kollegen,


    nachdem ich vor einiger Zeit auf dieses interessante Forum gestoßen bin und seitdem "mitgelesen" habe, möchte ich mich auf Grund meines Spiels vom vergangenen Wochenende an euch wenden.


    In einem Herrenspiel musste ich schon bis Mitte der 1. Halbzeit zwei Gelb-Rote Karte wegen unsportlichen Verhaltens (Ballwegschlagen, Reklamieren) gegen die Gästemannschaft erteilen. Diese Mannschaft lag dann auch bis zur Halbzeit aussichtslos zurück und fühlte sich durch mich "verpfiffen".
    Anfang der 2. Halbzeit forderte mich der Gästetrainer auf, das Spiel abzubrechen. Ich entgegnete ihm, dass ich das nicht könnte, da noch mehr als sechs Spieler seiner Mannschaft auf dem Platz stehen würden. Darauf meldeten sich 3 Spieler der Gästemannschaft nacheinander ab und sie verließen das Spielfeld. Daraufhin forderte mich der Gästekapitän auf, ich solle das Spiel abbrechen. Ich machte ihm deutlich, dass ich das Spiel nur sehr ungern abbrechen würde und machte ihn auf auf drohende Geldstrafen durch das Sportgericht in diesen Fällen aufmerksam. Trotzdem verlangte er weiterhin den Spielabbruch, dem ich dann auch schließlich entsprach und ließ ihn dafür auf dem Spielbericht unterschreiben.
    Durch Kollegen habe ich mitbekommen, dass mich dieser Verein beim Sportgericht anzeigen will, da ich einen Spieler der Mannschaft beleidigt haben soll. Dies wurde sogar in einem Spielbericht in der Presse seitens des Vereins so dargelegt.
    Ich habe in diesem Spiel nie einen Spieler beleidigt!
    Ich halte diese Anzeige gegen Beleidigung gegen mich für eine unverschämte Frechheit, da sie jeglicher Wahrheit entbehrt. Meiner Meinung nach versucht dieser Verein mir einfach etwas anzuhängen und seine Überparteilichkeit anzuzweifeln. Der Grund hierfür liegt wohl in der zu erwartenden hohen Geldstrafe für den Verein wegen des Spielabbruchs.
    Doch wie kann ich mich gegen so eine Anzeige wehren? Sicherlich kann ich eine Gegendarstellung schreiben, doch dann steht Aussage gegen Aussage.
    Der Vorwurf der Beleidigung würde nach wie vor im Raum stehen, schließlich kann ein Außenstehender nicht nachvollziehen, ob er stimmt oder nicht.....
    Wie kann denn das Sportgericht in solchen Fällen vorgehen?



    Ich danke euch für Eure Meinungen und Tipps.