Beiträge von Nr.23

    Danke für eure Antworten.


    Mir kommt es halt etwas komisch vor, vom Platz aus die Gelbe Karte z.B. einem Mannschaftsverantwortlichen (laut SB) zu zeigen, der in einer Zuschauergruppe steht und durch Meckern negativ aufgefallen ist.

    Aber dann ist das Aussprechen über den Spielführer vielleicht eine gute Alternative.

    Außerdem hätte ein Platzverweis dann keine unmittelbaren Konsequenzen, außer dass der Offizielle seine Funktion für das Spiel verliert. Aber den Innenraum kann er ja nicht verlassen, wenn er sich gar nicht in ihm aufhält.

    Situation:

    a) Ein Spieler hält sich (mit Erlaubnis des SR) während des laufenden Spiels (warum auch immer) außerhalb des Innenraums (also z.B. auf der Tribüne) auf und protestiert von dort übermäßig gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung.

    b) Ein Teamoffizieller, der auf dem Spielbericht steht, hält sich während des laufenden Spiels außerhalb des Innenraums (also z.B. auf der Tribüne) auf und protestiert von dort übermäßig gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung.


    Ist es zulässig, dafür eine Gelbe Karte zu zeigen?

    Oder wird die Person dann wie ein "normaler" Zuschauer behandelt?

    [Antwort vor dem Beitrag von zettelbox erstellt]


    Hallo :)

    Der Versuch einer Tätlichkeit ist ein Rotvergehen. Schon immer gewesen.

    Der Wasserflaschenwurf gegen irgendjemanden ist auch ein Rotvergehen, also ist auch der vVrsuch einer Tätlichkeit ein Rotvergehen.

    Das habe ich ja auch nicht bestritten.


    Und der Rest ist - wie du auch schreibst - deine Auslegung, die auch solange in Ordnung ist, bis es dazu klarere Anweisungen gibt.

    Meiner Auffassung nach ist die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes aber eher kein Versuch, übermäßig hart oder brutal gegen den SR vorzugehen (wenn sonst nichts weiter vorfällt).

    Wenn man es aber als Tätlichkeit wertet, sollte man eigentlich auch keinen Unterschied machen, ob sich der Spieler dem SR, einem Gegner oder einem Mitspieler so (außerhalb von normalen Spielsituationen) nähert.

    Auch das ist in der Tat im Regelwerk nicht direkt geregelt.

    Von den feldverweiswürdigen Vergehen kommt hier wohl nur die Tätlichkeit in Frage, die aber als "übermäßig hartes oder brutales Vorgehen" definiert ist.

    Diesen Begriff sollte man wohl so interpretieren, dass auch das Werfen einer Flasche "ann' kopp" dazugehört.


    Der Punkt ist aber, dass es mMn nicht zweckmäßig ist, das "massive Protestieren" zu Corana-Zeiten über den Begriff der Körperverletzung als feldverweiswürdig zu bewerten, wenn eben diese "Körperverletzung" nicht im Regelwerk erwähnt ist.

    Stattdessen sollte man Argumente finden, warum dort eine Tätlichkeit vorliegt, also eben ein "übermäßig hartes oder brutales Vorgehen", wenn man eine Rote Karte begründen will. Und das finde ich zumindest nicht eindeutig.


    Von Seiten der DFB-Schiedsrichter wurde übrigens mitgeteilt, dass sie für Hygiene-Verstöße (z.B. übertriebener Torjubel) keine Disziplinarmaßnahmen ergreifen werden.

    Verlassen der technischen Zone...

    Naja, aber hat der Fitnesstrainer nicht die implizite Erlaubnis, die technische Zone zu verlassen, um das Warmmachen der Ersatzspieler zu betreuen?

    Er hält sich dann zumindest bereits in der Zeit vor dem Betreten des Feldes nicht in der technischen Zone auf.


    Die Situation zur Erinnerung:

    "Die Auswechselspieler des FC Sankt Millerntor wärmen sich neben dem Tor ihrer Mannschaft auf und werden dabei von ihrem Fitnesstrainer instruiert. Als der Ball nach einem erfolglosen Torschuss der Stellinger in die Richtung dieser Gruppe rollt, läuft der Fitnesstrainer dem Ball entgegen und spielt ihn noch zwei Meter innerhalb des Strafraums mit dem Fuß zu seinem Torwart. "


    Ich habe noch kurz überlegt, ob der Aufwärmbereich zur technischen Zone gehört, aber das ist nicht so, denn:

    "Die technische Zone sollte sich auf jeder Seite höchstens 1 m über den

    Sitzbereich hinaus und höchstens 1 m an die Seitenlinie heran erstrecken."

    Für die Rote Karte braucht man gar keine Handlungempfehlungen o.ä., das steht direkt im Regeltext:

    "Des Feldes verwiesen wird ein Teamoffizieller u. a. bei folgenden Vergehen:

    • Verzögerung der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team (z. B. durch
    Nichtfreigabe des Balls, Wegspielen des Balls, Behinderung der Bewegung
    eines Spielers)"


    Schwieriger finde ich die Begründung für die Gelbe Karte für den Fitnesstrainer, der den Platz betritt um den Ball zum Torwart zurückzuspielen. Meiner Ansicht nach trifft dort keiner der Punkte für eine Verwarnung zu.

    Es ist entweder

    "Betreten des Spielfelds, um das Spiel, einen Gegner oder einen Spieloffiziellen zu beeinflussen" - und somit Rot

    oder

    "Betreten des Spielfelds in respektvoller/nicht konfrontativer Art und Weise" - und somit eine Ermahnung


    Übersehe ich hier etwas?

    Hier ein Kommentar pro Fortsetzung der Bundesliga


    Insbesondere

    Zitat

    Nüchtern betrachtet ist die Gefahr, dass bei einem Geisterspiel eine Infektionskette in Gang gesetzt werden könnte, nahe bei null. Gerade dank der geplanten engmaschigen Tests. Das hat Prof. Barbara Gärtner, Fachärztin für Infektionsepidemiologie, als Mitglied der DFL-Taskforce nachvollziehbar dargelegt.

    finde ich interessant und widerspricht der Idee, dass die Beteiligten dann "eingesperrt" werden müssen.

    Dadurch, dass vor den Spielen alle getestet werden und ggfs. vom Spiel ausgeschlossen werden, kann auch keiner während des Spiels infiziert werden.

    Für mich wäre vor allem die Voraussetzung, dass die sonstigen Einschränkungen in meinem Leben weitestgehend aufgehoben sind. Also dass soziale Kontakte wieder im normalen Maße (vielleicht noch ohne Großveranstaltungen) möglich sind (z.B. Besuch von älteren Familienmitgliedern) und das Berufsleben wieder normalisiert ist (kein Homeoffice, Dienstreisen erlaubt).

    Ich würde nämlich nicht einsehen, mich anderswo einzuschränken, um Ansteckungsrisiken zu minimieren, aber mich dann auf dem Sportplatz doch einer Gefahr auszusetzen.

    In deiner Skala also aa)+

    Die weiteren Punkte wäre insofern nur indirekt relevant, wenn sie die Einschränkungen im Alltag beeinflussen.


    Zusätzliche Bedingungen würde ich nicht fordern, aber mich natürlich daran halten, wenn diese vorgeschrieben werden.

    Dann ist aber vermutlich die Ballberührung mit der Hand erlaubt gewesen und der folgende Satz ist nicht relevant:

    "Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt."


    Bei der Doppelberührung kommt dieser Satz allerdings zum Tragen, so dass die Regeln jetzt entsprechend angepasst wurden, um für Klarheit zu sorgen.


    (Wobei: Wenn der Ball als absichtlicher Rückpass kommt und der TW ihn absichtlich dem Gegner ins Gesicht faustet, spricht dieser Teil der Regeln weiterhin für "keine Disziplinarmaßnahme" und indirekter Freistoß...)

    Nur iFs, denn die neue Ausnahme gilt nur für Doppelberührungen.

    Ansonsten gilt weiterhin "Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt."

    Handball ist aber ein gutes Stichwort. Dort sind die Pfosten meiner Erfahrung nach meistens eckig.

    Und beim Kleinfeld- oder Hallenfußball werden gelegentlich auch Handballtore genutzt - dadurch gibt es dann schon auch Fußballspiele mit eckigen Pfosten.

    SixthSCTF: Weil das für Feldspieler mit der Anpassung in Regel 12 ohnehin schon gilt (s.u.). Nur für den Torwart war es im vorherigen Absatz explizit ausgeschlossen.


    Zu Regel 1:

    Bisherige Regel: "Torpfosten und Querlatte müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch und ungefährlich sein."

    Also waren eckige Pfosten bisher bereits erlaubt.

    Und ja, jetzt darf die Latte eine andere Form als die Pfosten haben.


    Zum vielversprechenden Angriff:

    Aus "ein Foulspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, ..."

    wird "irgendein anderes Vergehen begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, ..."


    Erklärung:

    Ein vielversprechender Angriff kann durch ein Vergehen, das kein Foul darstellt (z.B. "illegales" zweites Spielen des Balles nach einer Spielfortsetzung), gestoppt oder behindert werden, so dass der Wortlaut nun alle derartigen Vergehen mit Ausnahme des Handspiels, das im vorhergehenden Aufzählungspunkt behandelt wird, umfasst.


    Zu Regel 14:

    Die Begründung für den Verzicht auf die GK ist, dass der Torwart sich beim vorzeitigen Verlassen der Linie nicht wirklich unsportlich sondern eher ungeschickt verhält.

    Und beim gleichzeitigen Vergehen wird argumentiert, dass z.B. ein illegales Antäuschen des Schützen den Torwart dazu bringt, die Linie vorzeitig zu verlassen. Deshalb will man in so einem Fall nur noch den Schützen bestrafen.

    Deine Anmerkung dazu bleibt natürlich valide.

    Der bisherige Text

    "Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt."


    wird um folgendes ergänzt (eigene Übersetzung):

    "Wenn das Vergehen jedoch ist, den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal zu spielen (mit oder ohne Hand/Arm). bevor er einen anderen Spieler berührt, muss der Torhüter bestraft werden, wenn das Vergehen einen vielversprechenden Angriff stoppt oder einem Gegner oder der gegnerischen Mannschaft ein Tor oder eine offensichtliche Torchance vorenthält."


    Erklärung:

    Wenn ein Torhüter den Ball bei einer Spielfortsetzung absichtlich ein zweites Mal spielt (bevor er einen anderen Spieler berührt hat) und einen vielversprechenden Angriff beendet oder ein Tor oder eine offensichtliche Torchance verhindert, sollte der Torhüter verwarnt oder des Feldes verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn die zweite Berührung mit der Hand/dem Arm erfolgte, da es sich bei dem Vergehen nicht um "Handspiel", sondern um ein "illegales" Zweitspiel handelt.

    Folgende Regeländerungen hat das IFAB für die nächste Saison vorgesehen:

    Wen das nicht interessiert, bevor der DFB oder sein Lehrwart ihn darüber informiert, mag den Thread gerne ignorieren. :)


    Regel 1:

    Die Torpfosten und die Querlatte können eine Kombination aus den vier Grundformen sein


    Regel 10:

    Gelbe Karten und Ermahnungen werden nicht ins "Elfmeterschießen" übertragen.


    Regel 11:

    Absichtliches Handspiel eines Abwehrspielers gilt als "absichtliches Spielen" für Abseits.


    Regel 12:

    • Ein Torhüter kann eine GK erhalten oder des Feldes verwiesen werden (RK), wenn er den Ball ein zweites Mal nach einer Spielfortsetzung (z.B. Abstoß, Freistoß usw.) "unrechtmässig" berührt, auch wenn die Berührung mit der Hand/dem Arm erfolgt
    • Jedes Vergehen (nicht nur ein Foul), das "einen vielversprechenden Angriff behindert oder stoppt", sollte zu einer GK führen.
    • Ein Spieler, der die vorgeschriebene Distanz von 4m bei einem Schiedsrichterball nicht einhält, erhält eine GK
    • Wenn der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt oder einen "schnellen" Freistoß für ein Vergehen zulässt, das "einen vielversprechenden Angriff behindert oder gestoppt" hat, wird die GK nicht gegeben

    Regel 14:

    • Ein Vergehen des Torhüters wird nicht bestraft, wenn ein Strafstoß das Tor verfehlt oder vom Tor abprallt (ohne Berührung durch den Torwart), es sei denn, das Vergehen wirkte sich eindeutig auf den Schützen aus
    • Der Torhüter wird für den ersten Verstoß ermahnt; für jeden weiteren Verstoß wird er mit einer GK verwarnt.
    • Der Schütze wird bestraft, wenn Torhüter und Schütze genau zur gleichen Zeit gegen die Regeln verstoßen.

    Zudem eine Klarstellung:

    Wenn der Torhüter bei einem Abstoß oder Freistoß den Ball nach oben "lupft" und ein Mitspieler den Ball mit dem Kopf / der Brust zurückspielt, damit der Torhüter ihn fangen kann, wird die Ausführung wiederholt; es gibt keine Disziplinarstrafe (es sei denn, dies geschieht ständig).

    Da die Meinungslage zu 5 ja ziemlich eindeutig zu sein scheint, liege ich dort wahrscheinlich einfach falsch.

    Wobei Beleidigungen ja auch immer eine Sache der subjektiven Wahrnehmung sind.

    Ich würde mich z.B. durch ein "Verpiss dich" mehr angegriffen/beleidigt fühlen, als durch ein "Bist du schwul?"


    Und warum "Halt den Mund" schlimmer als "Verpiss dich" sein soll, erschließt sich mir auch noch nicht.

    Ebenso warum die ohne Interpretation eindeutigste Beleidigung "Du Fettsack" von manchen als nicht so schlimm angesehen wird.