Also für den indirekten Freistoß sehe ich keine Regelgrundlage.
Du (Mark) hast ja in #8 zwei Ansätze genannt, aber
- "ein unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes mit dem „verlängerten Arm“" halte ich für extrem konstruiert
- und die Generalklausel „ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann“ ist mMn nicht anwendbar, weil das Spiel dafür in der Regel nicht unterbrochen wird.
Bzw. falls man dies als Unterbrechung wertet, dann wieder die neue Regel "Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers
inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt" den Vorrang hat.
Bzgl. der Anwendbarkeit dieses Satzes teile ich aber den Zweifel aus #13. Streng genommen, unterbricht der SR ja das Spiel nicht wegen des Vergehens. Und es könnte schon sein, dass der Regelgeber diesen Satz auch nur auf Fälle bezieht, bei denen der Ball im Spiel ist und bleibt. Das würde dann hier für Eckball sprechen.
Ich fände den SR-Ball hier im Sinne einer einheitlichen Auslegung (Vergehen gegen Drittpersonen geben immer SR-Ball) sogar logischer, aber eindeutig finde ich den Regeltext aus dem zuvor genannten Grund nicht.
Also in Kürze:
Wenn das Spiel wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> SR-Ball (neuer Satz in 12.4)
Wenn das Spiel nicht wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> Eckball (kein Teil von Regel 12 anwendbar)
Ob das Spiel wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> nicht klar anhand des Regeltexts, also entweder Auslegungssache (des Verbands) oder Interpretationssache (des SRs)