OK, danke für die Quellenangabe.
Mit der Formulierung widerspricht das aber doch wirklich dem Regeltext, wenn dort explizit steht "vergrößert mit der Armhaltung unnatürlich seine Körperfläche, da die Bewegung des Arms weder eine Folge der Körperbewegung ist, noch durch diese gerechtfertigt werden kann".
Und in den Regel steht:
"Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
[...]
- den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann [...]"
Timey: Weißt du vielleicht, warum man dort so eine Auslegung lehrt bzw. was der Hintergrund hinter dieser Lösung ist?
Mark: Schon klar. Aber "den Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert" ändert nichts an meiner Argumentation. Und dein zweiter Punkt macht Sinn - aber in den Regeln finde ich das nicht wieder.
PS: Mir geht es nicht ums Rechthaben oder um den Punkt. Ich möchte es nur verstehen.