Durch das 2:0 von Dortmund gestern bin ich über die Formulierung
"diesen daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er ihm eindeutig die Sicht versperrt"
gestolpert.
Im vorliegenden Fall versperrt der Angreifer die Sicht, was dazu führt, dass der Verteidiger den Ball ins eigene Tor spielt.
Streng nach Regeltext ist die zitierte Bedingung für aktives Eingreifen dann nicht erfüllt, weil der Verteidiger den Ball ja offensichtlich spielen konnte.
Das kann eigentlich nicht im Sinne der Regel sein, oder?
Es rettet in diesem Fall dann wohl
"eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen, eindeutig beeinflusst".
Hier ist "die Möglichkeit des Gegners, den Ball zu spielen" eine weichere Formulierung und könnte den Fall, dass der Gegner den Ball dadurch schlechter spielen kann beinhalten.
Problematisch bleiben aber Situationen, wo der Angreifer sich passiv verhält, aber die Sicht versperrt, und dann der Verteidiger aufgrund der Sichtbehinderung ein Eigentor erzielt.