Beiträge von tarzun

    Regel 4 wurde im Bereich "Kopfbedeckungen" ergänzt. U.a. gilt für Kopfbedeckungen:


    "dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente)"


    Was ist Sinn und Hintergrund dieser Regelung? Damit dürften ja kaum Basecaps für nen Torhüter verboten worden sein.


    -kp

    Hallo,


    ich bin auf der Suche nach folgenden Dokumenten:


    - ein ehemaliger (spanischer?) SR, späterer FIFA-Funktionär und jetzt "Freiberufler" hat ein Folienset mit den Änderungen der Abseitsauslegung gemacht. Wer war das und wo ist diese Präsentation?
    - Von FIFA (oder UEFA?) gab es mal ein englischsprachiges Dokument, welches über Regelbuch und Auslegungen hinausging. Es hieß "F.A.Q." oder so und war sowas wie das "Schiedsrichter-Handbuch" des DFB, was man früher mal kaufen konnte. Ich find das auf fifa.com aber nicht mehr.


    Gibts das noch? Wenn ja: Wo?


    -kp

    Zitat von Manfred;162776

    Zudem muss sie im Rückstand sein ...


    Ich schrieb ja "(unterlegenen) Mannschaft" :)


    Zitat von Manfred;162776

    Die Strafe wird meines Wissens aber tatsächlich verhängt, sie soll verhindern, dass eine Mannschaft absichtlich (durch Vortäuschung von Verletzungen) unter die Mindestspielerzahl sinkt und sich so durch weniger Gegentore im Bereich der Tordifferenz indirekt doch wieder einen Vorteil verschaffen kann.


    Muss ich mal verfolgen, was hier bei uns da raus kommt, mein erster und einziger Spielabbruch (in, hey, immerhin jetzt fast 10 Jahren SR) war nämlich wegen sowas und erst vorige Woche. Ich glaubs aber nicht.


    Wir hatten in Leipzig mal nen ähnlichen Fall, wo der Trainer die (damaligen) Regelungen des Strafstoßschießens so anwandte, das sich der Torwart vor Runde 11 "verletzte" und so wieder der erste (und "beste) Schütze gegen den TW der Gegner antrat und man genau in der Runde das Strafstoßschießen auch gewann.


    Da hat man sich auch "einen Vorteil" verschafft, aber es kam dann nix, weil es halt regelkonform war. Und genauso würde ich erwarten, das eine Mannschaft straffrei ausgeht, wenn sie schlicht ihre "Rechte wahrnimmt".

    Zitat von Schiriassi;162739

    ... zumal ich diesen Satz auch nicht verstehe: Wenn eine Mannschaft einen Abbruch fordert (weil sie unter die Mindestanzahl Spieler gesunken ist), dann gibt es ja wohl eine Geldstrafe dafür!


    Warum sollte eine Mannschaft bestraft werden, wenn sie ihre regeltechnischen Rechte wahrnimmt? Das der SR das Spiel auf Wunsch der (unterlegenen) Mannschaft abbrechen *muss*, wenn diese unter die Mindestspielerzahl fällt und um den Abbruch bittet, steht ja so explizit in den Regeln.

    Mir ist die "moralische" Seite klar und auch ich trinke weder vorm Spiel noch danach wenn ich noch nicht umgezogen bin. Das man deswegen keine zwei Bier zum Schweinebraten vorm Spiel trinken sollte ist bekannt.


    Also: Wo genau ist festgelegt, das ein SR/Spieler/Funktionär/Beobachter nicht oder nur eine bestimmte Menge (welche?) Alkohol trinken darf?


    Die (mir bis dato bekannte) Antwort ist: Es gibt keine ("technische") Regelung. Weder für SR noch für Spieler noch für Funktionäre. Sie wäre auch nicht durchsetzbar, denn weder SR noch Funktionäre noch Spieler haben (legale) Mittel um eine solche Regelung zu kontrollieren.

    Wenn ich mal den advocatus diaboli spielen darf: Wo steht geschrieben (Regeln, Satzungen, Ordnungen) das ein SR nicht "betrunken" sein darf? Welche Promillegrenze gilt für einen SR? Wie kann diese überprüft werden? Welche Sanktionen gibt es? Erweiterung der Fragestellung: Welche Promillegrenzwerte sind von Spielern und von Funktionären zu beachten?

    Von http://www.roter-stern-leipzig.de/news499.html. Unten auf der Seite gibts noch ne Linksammlung, unter http://www.lfforum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=14&t=3254&start=0 die Diskussion im lokalen Forum mit mehr Infos.


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    Pressemitteilung vom 24.10.2009
    Roter Stern Leipzig ´99 e.V.


    Beim Auswärtsspiel des Roten Stern Leipzig (RSL) am 24.10.2009 beim FSV Brandis kam es zu einem gewalttätigen Angriff von ca. 50 Personen gegenüber den Spielern, Verantwortlichen und Fans des RSL. Die Angreifer sind dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen.


    Auf Nachfrage schilderten Verantwortliche des FSV Brandis und eingesetzte Polizisten, dass sie bereits im Vorfeld Erkenntnisse hatten, dass Nazis zum Spiel anreisen wollten. Dennoch konnten die Vereinsordner und die wenigen anwesenden Polizisten nicht die Sicherheit gewährleisten. Im Vorfeld der Partie stattgefundene Gespräche zwischen dem FSV Brandis und der Polizei führten nicht zu einer Aufstockung der Einsatzkräfte.


    Kurz vor Spielbeginn wurden Fans des RSL durch Lautsprecherdurchsagen gebeten, eine Seite des Sportplatzes zu räumen, weil „die Dummen noch kommen“. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass ein Brandiser Ordner der angreifenden Personengruppe einen separaten Eingang öffnete, sich daraufhin vermummte und an den Auseinandersetzungen auf Seiten der Nazis teilnahm.


    Nach dem unkontrollierten Betreten des Sportplatzes bewaffneten sich die Angreifenden mit Eisenstangen, Steinen und Holzlatten, die auf dem Sportplatz deponiert waren. Dieser Umstand lässt auf einen geplanten Angriff schließen.


    Für eine vorzeitige Planung der Aktion spricht zusätzlich die Teilnahme von einschlägig bekannten Neonazi-Aktivisten. Die politische Motivation des Angriffes ist durch die Rufe der Angreifer „Scheiß Zecken“ und „Scheiß Rote“ belegt.


    Mit Anpfiff des Spiels warfen die zum Teil vermummten Personen pyrotechnische Erzeugnisse, Steine und zusätzlich eine Flasche, die mutmaßlich mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllt war, in die Reihen der RSL-ZuschauerInnen.


    Daraufhin kam es zu Jagdszenen, sofort wurden wahllos die Fans des Roten Sterns mit den bereitgestellten Gegenständen angegriffen. Die Fans wichen zurück, wurden aber durch die baulichen Gegebenheiten des Sportplatzes in die Enge gedrängt. Man musste sich bis zum Eintreffen der Polizei selbst schützen und erwehrte sich den Angriffen. Im Zuge der Angriffe wurden drei Personen schwer, und weitere Personen verletzt. Zur Zeit werden die Schwerverletzten in Krankenhäusern behandelt.


    Durch den Neonaziangriff wurde die Partie nach zwei Minuten abgebrochen.


    Trotz der Erkenntnisse waren unverständlicher Weise nur wenige Polizeibeamte vor Ort. Erst nach einer halben Stunde kamen weitere Beamte zum Ort des Geschehens.


    Die angreifenden Neonazis zogen sich nach ihrem Angriff in den Ort zurück. Bereits bei Ankunft in Brandis konnten mehrere Neonazis vor einem Lokal auf dem Marktplatz ausgemacht werden.


    Wir gehen davon aus, dass die Polizei die zahlreichen Hinweise über den Aufenthaltsort der Angreifer im Nachgang der Geschehnisse zum Anlass genommen hat, um die Identitäten festzustellen. Weiterhin erhoffen wir uns, dass - wie auf Nachfrage bestätigt-, die Vereinsverantwortlichen von Brandis, die ihnen bekannten Personen aus der angreifenden Gruppe identifizieren. Wir fragen uns, warum weder Polizei noch der platzbauende Verein für die Sicherheit während der Partie Sorge tragen konnten.


    Roter Stern Leipzig ´99 e.V.
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    chaotix. Regeltechnisch muss sich auch ein verletzter Spieler zur Behandlung abmelden. Ein Spieler der unerlaubt runter geht, nen Schluck aus der Pulle nimmt und ebenso unerlaubt wieder ins Spiel kommt muss regeltechnisch Gelb und dann Gelb-Rot sehen. In real kriegt kein Spieler deswegen den Platzverweis.


    Regeltechnisch müssen sich auch die TW-Trikots untereinander und von den SR-Klamotten unterscheiden (man also 5 verschiedene Farben aufm Feld haben). Es macht auch bloß keiner, auch nicht in der BL, selbst der Seeadler sagt wohl "Anweisung gibts, wird aber nicht mehr soo beachtet".


    Nur interessiert das (mich :) ) hier nicht. Es geht *nicht* darum, wie man es letztlich auf dem Platz regelt. Mir gehts wirklich rein um die "Buchstaben des Gesetzes". Und da bin ich mir eben nicht sicher, denn die Regeln (grob überflogen) sprechen halt nur vom Verlassen/Betreten, aber nicht von so nem "Boxenstopp"...


    Edith: Zu langsam. Danke für A_Kappi und Manfred für die plausiblen Begründungen. Ein Trost für den SR, dern wenngleich unglücklich, wenigstens regelkonform gehandelt hat.

    Zitat von gebi;96131

    Ich denke, den Spielern ist theoretisch klar, dass eine Behandlung nur ausserhalb des Spielfeldes stattfinden kann - vor allem wenn das Spiel nicht unterbrochen ist.


    Eben. Der Spieler hatte einen "Pferdekuss" abbekommen und sich (stehend) an der Seitenlinie mit etwas Eiswasser behandeln lassen. Da der Spieler *wußte*, dass er sich nach Verlassen [1] anmelden müsste und blieb deswegen auf dem Feld. Äquivalent zum kurzen "Trinkstopp" an der Seitenlinie, der mW [2] nicht strafbar ist. Das Spiel lief und in der nächsten Unterbrechung gabs den Karton.


    Ich habe dem Kollektiv gesagt, daß ein "proaktives" Eingreifen des SRA in Form einer Anmerkung "Behandeln Sie den Spieler bitte außerhalb des Feldes und melden sich vor Wiedereintritt an" alle Irritationen (die GK war die erste in einem bis dahin sehr fairen Spiel) vermeiden hätte. Alternativ hätte der SR (der die Szene rechtzeitig wahrnahm) kurz entsprechend rausrufen können. Zumindest wäre dann die GK moralisch "berechtigter" gewesen.


    Das haben die Brüder nun aber nicht gemacht und ich [3] steh jetzt vor der Frage ob die GK (wenngleich der Situationsverlauf/Zeitpunkt/Vergabe etc. unglücklich) wenigstens regeltechnisch richtig/vertretbar/korrekt war. Wo in den Regeln finde ich, dass die VW bei einer solchen "Behandlung" *auf* dem Feld berechtigt ist? Es geht mir auch nicht darum ob und wie man das "eigentlich" oder wie ein Herr Dr. Fleischer das regelt, mich interessiert die rein regeltechnische Lösung.


    lg,
    Klaus


    [1] Setzen wir das (ggf. stillschweigende) Einverständnis des SR mal voraus und sparen uns so die Diskussion um Gelb/Gelb-Rot.


    [2] Nicht-Eingreifen ins unmittelbare Spielgeschehen und die Verwendung zugelassener Trinkgefäße mal vorausgesetzt


    [3] Ja, ich war als Beobachter vor Ort und ja, ich bin mir bei dieser Regelauslegungssache unsicher, weswegen ich hier die "Hosen runterlasse" :)

    Ein Spieler wird vor der Trainerbank an der Seitenauslinie im Feld behandelt (Eisspray). Die Behandlung dauert ca. 30 Sekunden. Nach Ende der Behandlung macht der Spieler "erste Schritte" und wird unmittelbar danach vom SR verwarnt. Der Spieler befand sich zu keinem Zeitpunkt, auch nicht teilweise, ausserhalb des Feldes. Frage: Verwarnung regelkonform oder nicht?


    Abwandlung/Ergänzung: Der SR ist der Meinung, daß der Spieler außerhalb behandelt wurde. Eine Zustimmung zum Verlassen des Spielfeldes gab es nicht [1]. Fehlt unter dieser Vorrausetzung eine zweite Verwarnung fürs unerlaubte Verlassen? Hätten SR und SRA (der SRA reagierte gar nicht) die Situation anders oder gar besser lösen können?


    Mich interessiert primär, ob regeltechnisch eine Verwarnung für eine Verletzungsbehandlung *auf* dem Feld korrekt ist/sein kann.


    Danke,
    Klaus


    [1] Da der Spieler ja im Feld blieb sah er es als nicht notwendig an, sich abzumelden.

    Zitat von Kai;82073

    Mag sein dass das nur wenig Zeit in Anspruch nimmt aber einem liegendem Spieler :gelbe_karte: zeigen würde ich nicht. Ich bin daher für B.


    Nein, der Verletzte soll gar nicht verwarnt werden, sondern der, der ihn gefoult hat.


    Daniel: Bist Du Arzt oder Rettungsassistent (höhö) und erkennst immer und sofort und korrekt die Schwere einer eventuellen Verletzung? Ich bin der Meinung, daß diese "Zwangspause" durch "Bleiben Sie bitte in meiner Nähe" und "Möchten Sie eine Behandlung" dafür sorgt, daß die Gemüter bißchen abkühlen.


    Naja, letztlich interessiert mich, ob es da von Beobachterseite bei Euch eventuell Tendenzen/Richtungen zu a) oder B9 gibt?

    A_Kappi: Ketzerisch gefragt: Also ist für Dich die Vergabe einer persönlichen Strafe wichtiger als die Gesundheit des Spielers?
    Daniel: Rudelbildung *nach* der Vergabe der Karte ist komplett unwahrscheinlich? "Ey, wieso denn Rot"/"Ey, wieso nur Gelb?"


    Ich bin auch ganz klar für b). Warum? Nachdem Pfiff ist die "Zeit des SR". Wir haben bis zur Wiederaufnahme des Spiels (deren Zeitpunkt wir festlegen) quasi unendlich Zeit für alles Notwendige. Da ich aber für die persönliche Strafe nun alle Zeit der Welt habe, die mir also nicht "wegrennt", halte ich es für besser den Gefoulten behandeln zu lassen. Und wenn der nur bisserl Eisspray drauf kriegt.


    Eine eventuell notwendige Außenwirkung erreicht man auch durch die kurze, deutliche Ansprache des Sünders, selbst wenn nicht halte ich es für wichtiger eine (eventuelle) Verletzung behandeln zu lassen. Das (geringe) Restrisiko, daß mir mal ein Spieler an ner verschluckten Zunge verstirbt, während ich die Rückennummer des Verwarnten notiere ist mir eine sofortige Karte nicht wert. Gesundheit der Spieler > all.


    Jetzt mal vom "Gefühlten Verhalten" abgesehen: Hat jemand Zugang zu Informationen, die das "offiziell" behandeln?

    Es hat ein Foulspiel stattgefunden. Der Gefoulte liegt am Boden und hält sich das Schienbein. Der SR hält eine persönliche Strafe für erforderlich. Welches Verhalten ist jetzt "besser":


    a) Persönliche Strafe unmittelbar aussprechen, danach den Gefoulten befragen ob eine Verletzungebehandlung gewünscht wird


    b) Dem "Sünder" bedeuten in SR-Nähe zu bleiben, sich sofort um den Verletzten zu kümmern und danach die persönliche Strafe aussprechen.


    Ich halte eine von beiden im Prinzip in jedem Fall für besser, sag aber erstmal nicht welche das ist :) Welches Verhalten (gibt es andere Möglichkeiten?) findet Ihr geeigenter?

    almiko: Wenn das SpG *Dir* als SR ohne weitere Rückfrage nicht glaubt (wobei ich die genannte Einlassung des Täters für prinzipiell glaubwürdig halte, dafür spricht das "Stellen" nach Spielschluß), dann wäre die Aufgabe Deines SR-Ausschusses, das Urteil durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Dieser hat seine SR zu schützen/zu unterstützen und dazu gehört auch, daß er gegen Urteile vorgeht, bei denen einem SR nicht (genügend) Glauben geschenkt wurde.


    Zumindest in unserem Verband gibt es diese Möglichkeit, daß die Organe (SR-Ausschuss, Spielausschuss) vor dem Verbandsgericht Urteile des Sportgerichts "angreifen" können. Vor einer solchen Maßnahme solltest Du allerdings überlegen ob die Stellungnahme des Spielers aus Deiner Erinnerung heraus zumindest grundsätzlich plausibel ist, da so etwas leicht "Wellen schlägt" (was jetzt nicht unbedingt schlecht sein muss), also ob er Recht haben *könnte*.


    Ob der Spieler sich nun "nur" mißverständlich geäußert hat (dann übrigens mE nur der Freispruch angemessen!) oder ob hier jemand nicht den "Arsch in der Hose hat", einen Spieler *richtig* zu verknacken (denn das wäre die andere Alternative) kann von uns natürlich nicht beurteilt werden. Entweder Mißverständnis, dann Freispruch. Oder er hats wirklich so gesagt/gemeint, dann gehört er lange aus dem Verkehr gezogen. Ein "Mittelding" ist da aus meiner persönlichen Sicht nicht drin.

    *kopfschüttel* Gibt es in anderen Verbänden tatsächlich Anweisungen, bestimmte Äußerungen dem Wortlaut nach zu ahnden? Der Torwart (und jeder andere Spieler) darf prinzipiell *ALLES* Rufen, solange er damit deutlich seinen Mitspieler meint und keinen Gegener (unsportlich) täuscht/irritiert o.ä. Alles andere dürfte Sinn und Geist der Regeln widersprechen.

    Mit Verlaub: Es ist doch ganz einfach[tm]: Ist das Rufen unsportlich oder ist es das nicht? Der Wortlaut selber ist für diese Entscheidung völlig "unerheblich". Regelungen/Anweisungen, die bestimmte, konkrete Wortlaute reglementieren/bestrafen wollen halte ich für verfehlt.


    Aus der Antwort auf obige Frage ergibt sich die regeltschnische Konsequenz. Nicht unsportlich: Weiterspielen. Unsportlich: Spielunterbrechung (Vorteil beachten), idF und Verwarnung gegen den Rufer. Fertig. Der SR hat hier ledglich in der Bewertung des Rufes noch einen "Wahrnehmungsspielraum".

    Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der SR im Übrigen eine Tatsachenentscheidung, siehe Regel 7, Anweisungen des DFB, Punkt 9, im aktuellen Regelheft auf Seite 63 ganz unten.

    "Wehret den Anfängen". Auch wenn hier manchem eine Fortsetzung möglich und die "Strafe" im Vergleich zum Vergehen unangemessen hoch erscheint sehe ich hier auch kaum Alternativen zum Abbruch. Erst recht weil der SR hier seine SRA schützen muss.


    Der SR ist hat physisch tabu zu sein, in allen Belangen. Fertig. Das muß in die Köpfe der Spieler rein. Und wenn das heißt, daß man wegen "so nem bißchen Wasser" ein Spiel abbricht, dann ist das eben so.