Beiträge von schirifan

    Auf jeden Fall unstreitig sind die zitierten 14 Fahnen und Hilfsfahnen (ggf. Hütchen) zur Kennzeichnung der Spielfeldbegrenzungen. Bei den Linien wird es etwas schwieriger. Die Regel 1 selbst sagt dazu nichts aus. Aus der Formulierung der Anweisung 5 des DFB zu Regel 1 ("Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, ...") könnte man schließen, dass bei schneebedeckten Spielfeldern Linien verzichtbar sind. Im konkreten Fall kommt es wohl auf die entsprechenden Bestimmungen der Landesverbände an.


    Für Westdeutschland (WFLV) heißt es dazu in § 21 Abs. 3 der Spielordnung: "Bei schneebedecktem Boden sind, falls eine Markierung des Spielfeldes nicht mehr möglich ist, die vorgeschriebenen Abgrenzungslinien durch Stangen ... zu bezeichnen." Das muss so ausgelegt werden, dass Linien bei schneebedeckten Spielfeldern in der Tat verzichtbar sind und nur noch die (Hilfs-)Fahnen Orientierung bieten.


    Das scheint mir aber Theorie zu sein. In der Praxis habe ich es eigentlich immer erlebt, dass die Vereine sich bemühen, die Begrenzungslinien irgendwie sichtbar zu machen. Letztlich bleibt dann immer noch die Entscheidung des Schiedsrichters, ob er eine geordnete Durchführung des Spiels für möglich hält.

    Der Auffassung, dass ein strafbares Abseits vorliegt, schließe ich mich an. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der 2. Werder-Spieler bereits in Abseitsstellung befand, als der Ball von dem 1. Werder-Spieler berührt wurde. Die Abseitsstellung wird jetzt aktiv, da er "aus seiner Position einen Vorteil zieht".
    Konsequenz: indirekter Freistoß. :ironie: Und nach dem Spiel 25 verschiedene TV-Zeitlupen mit mindestens 7 verschiedenen Reporter-Meinungen und nimmer endende Diskussionen :D

    Ja, die italienischen Kollegen sind schon bekannt für ihre Sensibilität gegenüber Kritik. Aber hier:
    :rote_karte: ist beim Beklatschen einer SR-Entscheidung auf jeden Fall zu hart. :gelbe_karte: wäre die richtige Entscheidung gewesen. Vorausgesetzt natürlich, es war nicht noch etwas anderes im Spiel, was die Videobilder nicht zeigen.
    Nicht zur Nachahmung empfohlen.

    Zwei Bemerkungen zu der geschilderten Situation:
    1. Beim Spielen des Balles mit dem Fuß in Brusthöhe und einem Gegner in der Nähe, der sich auch um den Ball bemüht, sollte man auch über "gefährliches Spiel" (ebenfalls mit der Folge: indirekter Freistoß) nachdenken. Ich gehe aber mal davon aus, dass der Abstand hier noch so groß war, dass das nicht in Frage kommt.
    2. Deine Schilderung des Sachverhalts lässt vermuten, dass der Spieler zwar den Ball spielen wollte, ihm das hier aber eher "zufällig" gelungen ist. Dann ist es völlig korrekt, weiterspielen zu lassen. Es kommt aber wirklich sehr auf die konkrete Szene an, da gebe ich den Anderen Recht. Wichtig ist aber: Deine subjektive Sicht als Schiedsrichter ist maßgebend. Also wenn es für dich kein absichtliches Zuspiel war, dann war es keins.

    Danke, Linus. Du nimmst mir die Worte aus der Tastatur :D


    Ich kann das Wort "Jugendwahn" nicht mehr hören. Nicht nur auf DFB-Ebene, sondern auf allen Ebenen gehört dieses Wort zum ständigen Repertoire derer, die aus Alters- und/oder Leistungsgründen ihre Stellung als "Platzhirsche" in höheren Ligen gefährdet sehen oder verloren haben.


    Und wenn dann nichts mehr hilft, dann beschwört man die Gefahr des Verheizens herauf. Dazu sollte man sich merken, dass zum Verheizen (mindestens) zwei gehören. Und ich glaube nicht daran, dass die Kollegen, die sich bis auf die DFB-Listen durchgesetzt haben, sich so einfach verheizen lassen. Junge Schiedsrichter brauchen Herausforderungen, an denen sie sich beweisen können. Und schlechte Leistungen - wobei ich nicht das Gespann in dem angesprochenen Spiel meine - sind nicht das Privileg der ach so unerfahrenen Jungen. Jeder von uns weiß, dass gute wie schlechte Leistungen zum Leben jedes Schiedsrichters wie jedes Fußballspielers gehören.

    Nö, ich denke, das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Ansetzungen müssen ja mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf geplant werden (auch wenn sie - wegen "Manipulations-Vorbeugung" - nur kurzfristig veröffentlicht werden). Da können sich solche Überschneidungen schon ergeben.


    Drücken wir dem Kollegen die Daumen und gönnen ihm noch ein bissel verlängerte Vorfreude auf die Premiere :D

    Schließe mich dem bisher Gesagten an. Die Frage nach der Torerzielung beim Elfmeterschießen wurde so auch in der SR-Zeitung 4/09 entschieden (S. 18/19): Situation 3 - Frage: Elfmeterschießen. Der Torwart wehrt den geschossenen Ball mit der Hand nach vorne ab. Der Ball prallt auf einen Grasbüschel und rollt von dort ins Tor. - Antwort: Das Tor zählt, da die Auswirkung des Schusses abgewartet werden muss.
    Schlussfolgerung: Nicht schon mit der Bewegung des Balles von der Torlinie weg tritt die Wirkung des Schusses ein, sondern erst wenn sicher ist, dass eine (direkte) Torerzielung nicht mehr möglich ist.
    Die Frage bezüglich der Weigerung beider Teams am Elfmeterschießen teilzunehmen, erscheint mir auch arg theoretisch. Schließlich gibt es dieses ja nur bei Entscheidungs- oder Pokalspielen, die einen Sieger erfordern um den Wettbewerb fortzusetzen. Müsste also im Interesse beider Mannschaften sein. Aber wenn es doch einmal vorkommen sollte, wie schon beschrieben: das Ansinnen auf jeden Fall ablehnen, Spielführer auffordern anzutreten, ggf. kurze Frist setzen, und dann Spielabbruch mit entsprechender Meldung. Wenn die Spielführer sich darauf einlassen ihre Weigerung im Spielbericht zu bestätigen, ist das natürlich eine gute Sache für den Schiedsrichter. Das Sportgericht wirds freuen ;)

    Hallo Fimpel,


    mein Vorschlag ist, das Referat aus folgenden Punkten des DFB-Regelheftes 2009/10 zusammenzusetzen:


    Abschnitt "Verwarnungswürdige Vergehen" in der Regel 12 (S. 82)
    und aus den FIFA-Auslegungen die Abschnitte "Verwarnung für unsportliches Betragen", "Torjubel", "Reklamieren/Protestieren" und "Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels" (S. 87-89).


    Viel Erfolg beim Referat.
    Gruß, Schirifan