Auf jeden Fall unstreitig sind die zitierten 14 Fahnen und Hilfsfahnen (ggf. Hütchen) zur Kennzeichnung der Spielfeldbegrenzungen. Bei den Linien wird es etwas schwieriger. Die Regel 1 selbst sagt dazu nichts aus. Aus der Formulierung der Anweisung 5 des DFB zu Regel 1 ("Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, ...") könnte man schließen, dass bei schneebedeckten Spielfeldern Linien verzichtbar sind. Im konkreten Fall kommt es wohl auf die entsprechenden Bestimmungen der Landesverbände an.
Für Westdeutschland (WFLV) heißt es dazu in § 21 Abs. 3 der Spielordnung: "Bei schneebedecktem Boden sind, falls eine Markierung des Spielfeldes nicht mehr möglich ist, die vorgeschriebenen Abgrenzungslinien durch Stangen ... zu bezeichnen." Das muss so ausgelegt werden, dass Linien bei schneebedeckten Spielfeldern in der Tat verzichtbar sind und nur noch die (Hilfs-)Fahnen Orientierung bieten.
Das scheint mir aber Theorie zu sein. In der Praxis habe ich es eigentlich immer erlebt, dass die Vereine sich bemühen, die Begrenzungslinien irgendwie sichtbar zu machen. Letztlich bleibt dann immer noch die Entscheidung des Schiedsrichters, ob er eine geordnete Durchführung des Spiels für möglich hält.