Beiträge von Oranje_SR

    Seit wann haben die restliche Spielzeit oder der Spielstand oder die Spielklasse etwas mit dem Umsetzen zwingender Regeln zu tun?
    So langsam muß ich immer mehr feststellen, daß es neben den altbekannten "Privatregelwerken" von Trainern, Spielern und Zuschauern auch individuelle "Privatregelwerke" von Schiedsrichtern gibt.
    Am letzten Sonntag hatte ein Jung-Schiedsrichter mit mir sein letztes Patenschaftsspiel, C-Junioren. Zu Recht stellte er einen Spieler von Mannschaft A in der 13. Min. vom Platz, der einen Schuß auf das sonst leere Tor mit beiden Hände abwehrte anstatt einfach nur die Brust zu nehmen.
    Mannschaft A verlor das Spiel mit 1:9.
    Nach diesem Spiel hatte ein älterer Schiedsrichter für das sich anschließende Senioren-Spiel nichts besseres zu tun, als lauthals auf dem Platz zu verkünden, daß dieses Handspiel nur eine Verwarnung wert gewesen sei. Und der Trainer von Mannschaft A kam dann in die SR-Kabine und heulte rum, daß der Spieler nun für so eine "Lappalie" gesperrt wird. Ich bin mir sicher, daß auch noch der ultimativ-tödliche Satz "Kann man da nicht noch was machen?" gekommen wäre, hätten nicht noch der Pate und ein Beobachter in der Kabine gestanden.
    Allen folgenden Schiedsrichter erweisen solche Kollegen einen Bärendienst

    Ein halbes Jahr, nach dem mein Sohn in der unteren F-Jugend anfing, wurde ich zum Not-Co-Trainer - und zu demjenigen, der als einziger bereit war, bei Auswärtsspielen zu pfeifen. Nachdem ich einen Regelkundeschulung gemacht hatte, habe ich in den folgenden 5 Jahren alle Heim- und Auswärtsspiele gepfiffen. Irgendwann kam dann die Frage, warum ich denn nicht einen richtigen Anfängerlehrgang machen möchte, wenn ich schon die Schiedsrichterei so ernst nehme.


    P.S.: Ich war damals 39 Jahre alt ...

    Der Vorschlag von Manfred ist nicht nur in der Hinsicht gut, um "schwarze Schafe" zu eliminieren.
    Mir sind Schiedsrichter begegnet, die seit 10-15 Jahren pfeifen und noch nie einen Beobachter hatten - und die sehr dankbar und aufgeschlossen waren, wenn man ihnen einen Ausseneindurck vermittelt und Hinweise gegeben hat. Zitat: "Wenn mir das mal einer früher gesagt hätte ....".

    In der Berliner Kreisliga A legte ein Mannschaft Protest gegen die Spielwertung ein (sie hatte das Spiel verloren), weil einer ihrer Spieler 2x verwarnt, aber nicht mit G/R vom Platz geschickt wurde.
    Begründung: "Ein Platzverweis gegen sich kann in einer Mannschaft letzte Kräfte wecken. Durch den Nicht-Platzverweis sei der Mannschaft dieser Vorteil genommen worden."


    http://www.fussball-woche.de/a…von-sw-spandau-abgelehnt/

    Diese Anfrage kam von einem mir bekannten Schiedsrichter und bezog sich auf folgendes Video:


    https://www.youtube.com/watch?v=WrIrsWIhtt0


    Meine Antwort darauf war:
    "Ja, das Tor zählt! Beim Entscheidungsschiessen ist
    immer die Wirkung abzuwarten. Der Ball ist erst aus dem "Spiel", wenn
    der TW den Ball sicher hält oder der Ball das Spielfeld verlässt oder
    auf dem Feld zur Ruhe kommt (egal wo)."


    Er fragte, ob diese Erklärung schriftlich fixiert ist. Wenn es ganz dumm läuft, pfeift der Schiedsrichter nach dem Lattenschuß oder nach dem Aufkommen des Balles vor der Linie ab und wartet nicht die weiteren physikalischen Wirkungen auf den Ball ab.

    Beim Entscheidungsschiessen prallt der Ball von der
    Latte ab, fällt vor dem Tor auf den Rasen und rollt dann durch den Rückdrall ins Tor.


    Dass das Tor zählt, ist klar, aber wo im Regelwerk entnehme ich die Antwort (Abwarten der Wirkung), das dem so ist?

    Hier etwas für alle, die glauben, daß-D-Junioren immer lieb und nett sind und ein Schiedsrichter, der in dieser Altersklasse Rot zeigt, sein Hobby verfehlt hat:



    Sonderbericht:


    Spielklasse: D-Junioren, Landesliga
    Spielpaarung: SC XY - FC AB
    Spieltag: 11.10.2014


    Betrifft: Feldverweis gegen SC XY-5


    Spielminute: 36. Minute


    Beschreibung:
    In der 36. Minute beleidigte mich der Spieler mit der Nr.5 als "Spast", nachdem er angeblich von einem Gegenspieler beleidigt wurde und ich dies nicht gehört habe. Beim Verlassen des Spielfeldes zeigte er mir zusätzlich noch den Mittelfinger.


    gez. SR E. L.




    URTEIL: 2 Spiele Sperre

    Hier noch ein Fall zur Ergänzung:


    Eine D-Jugendmannschaft will in kurzen weißen Trikots mit Rückennummer und schwarzen Hosen spielen. Zwei Spieler der Mannschaft haben ihre Trikots zu Hause vergessen, haben aber schwarze Sporthosen an und passende Stutzen und Schienbeinschoner liessen sich auftreiben.
    Der eine Spieler hatte ein einfaches kurzes, weißes T-Shirt an (natürlich ohne Rückennummer), der andere ebenfalls, jedoch mit der Aufschrift vorne und hinten "Berlin ist geil". Beide Spieler hatten gültige Spielerpässe dabei und waren einwandfrei zu identifizieren. Ohne diese beiden Spieler müßte die Mannschaft in 2facher Unterzahl spielen. Zulassen oder nicht?

    Diese Situationen hatte ich auch einmal vor langer Zeit, und aus dem Freistoß resultierte ein Tor. Der Torwart, mit dem ich befreundet und der selbst Schiedsrichter war, stürmte empört auf mich und beschwerte sich, daß ich nicht auf ihn gewartet hätte.
    Regeltechnisch war es aber trotzdem einwandfrei, ich war nicht verpflichtet, auf ihn zu warten.
    Taktisch war dies aber von mir sehr schlecht gelöst (und wäre auch von einem Beobachter als ungut bewertet worden) und habe seitdem darauf geachtet, sprich aufmerksamer hingeschaut. Ein kurzes, unauffälliges Nicken zum Torwart oder ganz beiläufig, wie ejjj es vorgeschlagen hat, ist da nicht das Schlechteste ....

    In diesem Zusammenhang ist schon die unsägliche Artikelüberschrift symptomatisch - "Ösi-Rüpel". Ich kann mich nicht entsinnen, daß jemals von "Piefke-Rüpel" die Rede war, wenn es um bundesdeutsche Spieler ging.

    Vorsicht, Zettelbox - es handelt sich hier um ZWEI Spieler.
    Der eine hat den "Ossi-Satz" gesagt, der andere den "Es passiert was"-Satz. Diese Sätze sind bestätigt. Es geht hier um den Rückwärtssalto bei der Bewertung dieser Sätze. Denn im ersten Urteil wurde auf Beleidigung+Bedrohung sowie auf Bedrohung auf der Basis des SR-Sonderberichtes entschieden.
    Warum man dann plötzlich der (herunterspielenden) Stellungnahme/Einspruch des Vereins "argumentativ" gefolgt wird, halte ich für bedenklich ....

    Auszug aus einen Sportgerichtsurteil gegen zwei Spieler (im gleichen Spiel) nach dem Einspruch des Vereins:


    Die nochmalige Sichtung des SR-Berichtes und des nun eingegangenen Einspruches des Vereines XY gegen den Strafantrag für den Spieler AB ergab übereinstimmend, dass dieser nach Spielschluss auf dem Wege zu den Kabinen zum SR wörtlich sagte:"Blöder Ossi, pass auf, dass Du nicht ein paar in die Fresse bekommst!" Der Verein distanziert sich von diesen Äußerungen seines Spielers, betont aber auch, dass der SR den Spieler überhaupt erst nach dem Spiel nochmal auf sein Verhalten während des Spieles ansprach und ihn somit durchaus provozierte. Das Sportgericht kann dem Verein XY in seiner Argumentation bei gewissen entstandenen Emotionen sehr wohl folgen. Hier waren aber die Äußerungen nun relativ verwerflich, so dass das Sportgericht die Sperre zwar minderte (von 6 auf 4 Spiele), aber eine Spielsperre von 4 Spielen für erforderlich und angemessen hält.


    Nach nochmaliger Sichtung des SR-Berichtes und des nun eingegangenen Einspruches gegen den Strafantrag für den Spieler CA durch den Verein XY kam das Sportgericht zu folgender Wertung des Vorfalles: Der Spieler CA sagte nach Spielschluss auf dem Weg zu den Kabinen wörtlich zum SR: " Wenn Du noch ein Spiel leitest, passiert was!". Hier kann das Sportgericht dem Beitrag des Vereines XY folgen, dass keine konkrete Bedrohung vorliegt. Eine Bedrohung setzt voraus, dass mit einem körperlichen Schaden gedroht wird. Hier war eine allgemeine, nicht weiter erläuterte Aussage getätigt worden, die für das Sportgericht ein unsportliches Verhalten darstellt. Hier kann das Sportgericht dem Antrag des Vereines SC Borsigwalde folgen, die Sperre auf 2 (ursprünglich 4) Spiele zu reduzieren. Diese Sperre sieht das Sportgericht alerdings auch für erforderlich und angemessen an.


    Geht es nur mir so oder wird hier ein peinlicher, verbaler "Eiertanz" aufgeführt? Allein anhand diesen "Begründungen" kann ich verstehen, warum Schiedsrichter irgendwann sagen "Leckt mich doch..." und dann aufhören - oder sich selber daneben benehmen.

    Bei den Papierberichten ist meist (abhängig vom Verband) nur ein Feld zum ankreuzen vorgesehen. Der Grund für die Verwarnung wird (abhängig vom Verband) nicht abgefragt. Nähere Angaben macht man nur bei Feldverweisen, wobei ein gesonderter Bericht ratsam ist.
    Beim "Spielbericht Online" wird der Grund für die Verwarnung sehr wohl abgefragt, allerdings so, wie Schiedsrichter15 es bereits sagte - als Stichwort. Man kann allgemein "Unsportlichkeit" schreiben oder auch differenziert "Meckern", "Reklamieren" oder "Ballwegschiessen. Auch hier könnte es verbandsspezifische Unterschiede geben.


    P.S.: Es gibt keine peinlichen Fragen, es ist nur peinlich, nicht zu fragen!

    Die schwierigste Aufgabe, wenn man als Schiedsrichter anfängt, ist das Ausblenden der Lärmkulisse am Spielfeldrand bzw. das Herunterschlucken mancher Kommentare. Aber ich kenne auch ältere Kameraden, die damit auch noch nach 20 Jahren Probleme haben. Es ist wirklich nicht einfach, man kann es nur durch viel Erfahrung hinbekommen.
    Wenn aber ein Trainer Gegenspieler beschimpft, vorallem auch noch im Jugendbereich, so darf er das nur 2 Mal machen - zum ersten und zum letzten Mal! Dann muß der Innenraumverweis folgen, auch wenn er der einzige Erwachsene ist, der die Spieler beaufsichtigen kann. Denn dieser Spruch kommt dann meist auch prompt: "Du kannst mich nicht rausschmeißen, ich bin der Trainer und der einzige über 18!". Die einzige Antwort darauf ist dann: "Sehr schön, dann muß ich eben das Spiel abbrechen!".
    Das gilt in der gleichen Weise auch dann, wenn Trainer durch ihren Ton, ihre Wortwahl und Intensität die Stimmung auf dem Platz vergiften und/oder damit den Schiedsrichter bei der Spielleitung behindern.
    Und es ist egal, um welche Altersklasse es sich handelt.

    Tatsächlich scheint es eine sehr uneinheitliche Regelung beim Strafstoßschiessen zu geben, wobei ich nicht verstehe, warum man nicht einfach die laut FIFA-Regelwerk übernehmen kann.
    Sicher ist hier dem Hamburger Kollegen ein Fehler unterlaufen. Auch kann ich die Einwände von @BRiT nachvollziehen, was das Urteil des Sportgerichtes angeht, weil man sich hier aus meiner Sicht auf ganz dünnes Eis begibt.
    Auf jeden Fall hat die gesamte Schiedsrichter-Gilde keinen Vorteil davon und das Ansehen von Sportgericht und Schiedsrichtern bei den Verein dürfte dadurch auch nicht gerade gestärkt werden.
    Solange es keine einheitliche Regelung gibt, wird es immer wieder solche Fälle geben und sich der Eindruck (das Vorurteil) verfestigen, daß "die Schiedsrichter ohnehin das machen, was sie wollen" und daß "Schiedsrichter immer vom Sportgericht gedeckt werden".


    Vor Jahren gab es bei einem D-Junioren-Pokalspiel in Berlin einen ähnlichen Fall:
    Das Jungschiedsrichtergespann hatten sich nicht vorher die Durchführungsbestimmungen von Pokalspielen durchgelesen.
    Gerade zu diesem Zeitpunkt wäre dies aber dringend notwendig gewesen, weil die Durchführungsbestimmungen kurz zuvor geändert wurden.
    Ursprünglich galt, daß die 5 Schützen in der gleichen Reihenfolge erneut antreten mußten, wenn das Spiel noch nicht entschieden war - nun galt aber die Anpassung an die FIFA-Regeln, 5 Schützen und danach einzelne andere Schützen!
    Obwohl bei den drei Jungs durchaus im Kopf war, daß zunächst 5 Schützen gebraucht wurden, wurde ihnen aber vor Beginn des Schießens von den Trainer beider (!) Mannschaften (die in der höchsten Spielklasse spielen) massiv eingeredet, es gäbe nur 3 Schützen. Derart verunsichert ließ sich der Schiedsrichter trotz Zweifeln darauf ein, brach aber dann das Strafstoßschiessen ab, weil der Jugendleiter des Heimvereins mit einem Aktenordner auf den Platz lief, um dem Schiedsrichter zu zeigen, daß es doch 5 Schützen seien. Gott sei Dank hat der Jungschiedsrichter nicht weiter in diesem Aktenordner gelesen - denn der Jugendleiter hatte ihm die veralteten Durchführungsbestimmungen vor die Nase gehalten (die gleichen 5 Schützen schiessen noch mal). Stattdessen wiederholte er sofort das Strafstoßschiessen gemäß den FIFA-Regeln - worauf Trainer und Jugendleiter der Heimmannschaft (sie hatten verloren) durchdrehten, auf das Schiedsgespann losgingen und ihnen vorwarfen, sie hätten das Strafstoßschiessen nicht sofort wiederholen und nicht in der FIFA-Form durchführen dürfen. Sie würden Einspruch gegen das Spielergebnis einlegen.
    Zwei Wochen lang missbrauchte die Heimmannschaft eine lokale Fußballzeitung, um in Artikeln gezielt Stimmung gegen den Schiedsrichter zu machen.
    Dann entschied das Sportgericht:
    1. Der Schiedsrichter durfte das Strafstoßschiessen sofort wiederholen lassen, um seinen Fehler zu korrigieren.
    2. Das Strafstoßschiessen war korrekt durchgeführt worden. Wäre es das nicht, dann wäre nur das Strafstoßschiessen wiederholt worden, nicht das ganze Spiel!
    3. Beide Trainer erhielten eine Geldstrafe wegen Manipulationsversuchen gegenüber dem Schiedsrichter.
    4. Der Heimverein erhielt eine Geldstrafe, weil sie einen Einspruch auf Grundlage einer veralteten Durchführungsbestimmung erhoben haben.
    5. Das Schiedsrichter-Gespann erhielt eine Ermahnung wegen mangelhafter Vorbereitung.

    Meine Tochter berichtete mir eine Begebenheit, die sie am Sonntag bei einem Kreisliga-Spiel in der Nähe von Hannover gesehen hat:


    Der Schiedsrichter führte den Schiedsrichter-Ball in der Weise aus, in dem er den Ball im hohen Bogen in Richtung der Spieler warf, zu denen der Ball nach den "Grundsätzen des Fair Play kommen sollte".
    Neben dieser skurrilen Ausführung frage ich mich, wie er reagiert hätte, wenn der Ball nach dem Aufprall auf dem Spielfeld ohne weitere Berührung in das Seitenaus gerutscht wäre.