Beiträge von Manfred

    Und es gibt eine Antwort meines Lehrwartes:

    Zitat

    wie es leider mit der Angemessenheit so ist... Das entscheidet jeder für sich selbst.


    Heißt im Klartext: Wir dürfen das kontrollieren und auch reklamieren, selbst für einen Ausschluss von der Spielteilnahme wegen Ausrüstungsmangels reicht das. Er setzt aber hinzu, dass nach seiner persönlichen Meinung die Schienbeinschoner so hergestellt werden und es in der Verantwortung der Spieler liege, mithin wir uns da keine Baustelle aufmachen müssen.


    Irgendwie erinnert mich das an die Sachen mit dem Schmuck und den Trikotärmeln, das wird ein paar Jahre dauern und dann wird es ein klares IFAB-Statement geben - und das wird ziemlich sicher so lauten, dass der SR die Angemessenheit zu kontrollieren hat und die nur vorliegt, wenn das Schienbein zumindest soweit abgedeckt ist, dass Verletzungen ausgeschlossen erscheinen.

    In Regel 04.2 findet sich folgende Bestimmung unter den zwingend vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen:

    Zitat

    Schienbeinschoner – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen, das angemessenen Schutz bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden


    Immer öfter tauchen jetzt aber die "modernen" Schienbeinschoner auf, die mal gerade etwa so breit wie eine Hand sind, was m.E. keinen angemessenen Schutz generiert. Und ja, das sieht man meist sehr deutlich, entweder, weil sich das klar abzeichnet, aber auch, weil der Stutzen schon auf "Halbmast" hängt und man nichts von einem Schienbeinschoner sehen kann. Meinem Verständnis von Sinn und Geist der Regel entspricht es, dass der Schienbeinschoner eine zur Länge des Schienbeins passende Größe hat, auch wenn das vielleicht nicht unbedingt vollständig bedeckt sein muss. Müssen wir das hinnehmen oder können respektive müssen als Ausrüstungsmangel beanstanden?


    Ach ja:
    Meinen Lehrwart habe ich schon kontaktiert, ich warte noch auf Antwort.

    Das verbotene Spiel erfolgt erst nach der Verhinderung der Torchance.

    Und das ist der Denkfehler:
    Die gewissermaßen erste klare Torchance ist damit erledigt, wenn der TW den Ball aber regelkonform außerhalb des Strafraums spielen würde/müsste, reden wir durchaus über die Möglichkeit einer weiteren/zweiten klaren Torchance - zumindest könnte man das so sehen, insoweit passt der Regeltext eben nicht, womit wir wieder bei den nicht nachlesbaren Lehrmeinungen wären.

    Sorry, das mit der fehlenden Absicht überzeugt nicht, er nimmt das ja ggf. durchaus in Kauf - und das wäre sehr wohl auch als Absicht zu werten. Entscheidend ist demnach, dass das offenbar so betrachtet wird, als wäre die klare Torchance erledigt - und das kann man so sehen, auch wenn das nicht zwingend ist, für mich ein Klassiker von Lehrsätzen, die man leider mal wieder nirgends nachlesen kann.

    Ich hatte gestern mal wieder eine Szene, bei der ich mich gefragt habe, was wäre eigentlich wenn ...


    Langer Pass, der Stürmer rennt, der Ball ist aber noch ein paar Meter voraus. Der TW realisiert das, rennt auch und rutscht dem Ball entgegen, den er auch noch knapp im Strafraum "einsammeln" kann, der Stürmer ist da nur noch etwa eineinhalb Meter entfernt, weitere Spieler sind nicht beteiligt und weit weg. Das war meine Situation, also alles harmlos und im grünen Bereich.


    Aber: Wie wäre das eigentlich zu bewerten, wenn der TW mit dem Ball über die Strafraumgrenze gerutscht wäre? Einerseits hat er den zunächst regelkonform unter Kontrolle gebracht, damit kann es sich nicht um die Verhinderung einer klaren Torchance handeln, andererseits wäre der Handkontakt außerhalb des Strafraums klar regelwidrig und nähme dem Stürmer doch eine klare Torchance, die daraus entstünde, wenn der TW den Ball wieder freigeben hätte müssen ... Wobei: Dann läge der TW im Weg und wir haben hier ein potenzielles gefährliches Spiel ... Klar, intuitiv hätte ich situationsbezogen entschieden, aber ob das regeltechnisch richtig gewesen wäre?

    Willkommen im Reich von Tante Verbands- und Onkel Kreisspezifisch - leider macht da jeder, was er will und auf der Hompapeg des FLVW habe ich nichts zu dem Thema gefunden, nur halte ich es nicht für zielführend Dir zu erläutern, wie es in anderen Verbänden ist. Wenn jemand hier im Forum das valide beantworten kann, ist das Stefan .

    Wenn Du die Forenregeln gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass es hier keine Auskünfte zu sportgerichtlichen Verfahren gibt - und nebenbei kennen wir weder den Bericht des Schiedsrichters noch Dein "Vorleben", jede Aussage wäre damit ohnehin Kaffeesatzleserei.


    Ob Du gesperrt bist, hängt von den Regularien des jeweiligen Verbandes ab, manchmal greift die sog. Vorsperre, d.h. man ist bis zum Urteil auf jeden Fall gesperrt, in anderen Verbänden ist man erst ab dem Urteil gesperrt.

    So Leute, Schluss mit lustig!


    Fakt ist:
    War der Mensch, der da den Feldverweis bekommt, im Moment des Abpfiffes Spieler, darf die Mannschaft nur noch mit zehn Spielern das Spiel fortsetzen, ansonsten reduziert sich nur der mögliche Auswechselpool um einen Spieler. Natürlich kann es - gleich ob Freundschafts- oder Pflichtspiel - in Ligen, in denen ein Rückwechsel erlaubt ist, zu Unsicherheiten kommen, ob der Mensch nun aktuell Spieler oder Aw-Spieler ist; aber diesbezüglich treffen wir dann eine Tatsachenentscheidung, die im Zweifelsfall "Aw-Spieler" lautet, weil dann der Gegner vor das Sportgericht ziehen kann und dort der SR-Fehler weniger Gewicht hat als das unsportliche Verhalten der Mannschaft, deren Spieler des Feldes verwiesen wurde.


    Und bevor das jetzt - ich erinnere daran: Die Frage hat ein SR-Neuling gestellt! - wieder entartet, werde ich das Thema schließen. :close:

    Hui, man kann das alles auch kompliziert machen ... und hat eigentlich mal jemand daran gedacht, dass hier ein Neuling gefragt hat? Was ich hier lese ist bestens geeignet, maximale Verwirrung zu stiften.


    Fakt ist:
    Der Spieler, gleich welchen Status der hatte, darf nicht mehr mitspielen und auch nicht mehr in den Innenraum. Die Eigenschaft Spieler oder AW-Spieler ist doch nur relevant, wenn es um die Frage geht, ob man nun mit 10 oder 11 Spielern weiter machen darf - und das fange ich doch ganz einfach über die Frage ab, die zu Beginn der zweiten Halbzeit ohnehin mehr als ratsam ist, ob es Wechsel gab. Merke: Wenn eine Mannschaft bescheißen will, wird die Mittel und Wege finden, gleichwohl ist da ja auch noch der Gegner - und dessen Kapitän sollte man ja auch über den Feldverweis informieren -, im Zweifel reklamieren die ...

    Und ergänzend: Die Mannschaft hat dann aber einen Auswechselspieler weniger, der darf auch nicht - in einigen Verbänden ist das ja möglich - nachträglich durch einen anderen AW-Spieler von der Spielberechtigungsliste ersetzt werden, ebenso hat der im Innenraum nichts mehr zu suchen.

    Dennoch ist das erst einmal ein starkes Signal und nicht von Anfang an eine "labberige" Strafe wie in Deutschland - soll jetzt nicht heißen, dass ich für den Übergriff auf den Schiedsrichter in der 3. Liga "lebenslänglich" erwarten würde, die Strafe war aber signifikant zu gering, immerhin war das ein Dammbruch.

    Und was passiert: Der Täter wird lebenslang gesperrt - betrachte ich dagegen die Sperre, die es in der 3. Liga in Deutschland gab, auch wenn die Attacke sicher nicht so heftig war, könnten die Deutschen sich da definitiv etwas von den Türken abschauen.