Zitat von sArnie;149545
1. Der angreifenden Mannschaft wird ein Tor verweigert, denn der Schiedsrichter darf die Vorteilsregelung nicht anwenden - die ja mal bestanden hat.
Ja.
Zitat von sArnie;149545
2. Der verteidigenden Mannschaft wird ein erheblicher Vorteil eingeräumt, indem selbst wenn das Tor trotz des Eingreifens eines ihrer Spieler erzielt wird, dieses nicht gewertet werden darf.
Ja - ob das ein Vorteil ist kann unterschiedlich gesehen werden.
Zitat von sArnie;149545
3. Der Spieler, der offenbar einen solch schwer wiegenden Verstoß begangen hat, dass er mit einer Meldung im SB notiert werden muss, darf vom Schiedsrichter nicht bestraft werden.
Jein, ganz unbestraft bleibt er ja nicht, immerhin gibt es einen idF und eine Verwarnung und die gibt es unmittelbar vom Schiedsrichter - ansonsten aber richtig.
Zitat von sArnie;149545
4. Tor und Punkteverteilung können nicht infrage gestellt werden, weil der Schiedsrichter sich an die Regeln gehalten hat, halten musste. Würde der SR das Tor hingegen werten, könnte die Wertung des gesamten Spiels wohl aufgehoben werden.
Wieder jein: Würde der Schiedsrichter anders verfahren, so hätte er einen Regelverstoß begangen, der einige sportgerichtliche Entscheidungen möglich macht, die Neuansetzung ist nur eine Variante. Die Wertung des Spieles kann aber sehr wohl vom Sportgericht verändert werden, sie wird nur nicht unmittelbar auf dem Platz in Frage gestellt.
Zitat von sArnie;149545
5. Obwohl im Spiel selbst alle Regeln korrekt angewendet und alle Strafmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, darf anschließend ein Verfahren zusätzliche Strafen aussprechen, von denen aber keine die Wertung des Tores oder der Punkte aus dem betreffenden Spiel betreffen.
Erste Hälfte ja, zweite Hälfte nein, siehe Punkt 4.
Versuche es Dir so zu merken: Es gibt Regelverstöße (wie beispielsweise Rote Karten, Zuschauerausschreitungen usw., aber eben auch diesen Fall), die auf dem Platz nicht oder nicht abschließend geahndet werden (können/dürfen) . Nicht abschließend bedeutet, dass der SR durchaus eine Entscheidung treffen kann, die dem Regelwerk entspricht, dennoch aber nicht anschließend ist. Der große Unterschied ist die Tatsachenentscheidung: Mit dem idF und der Verwarnung in unserem Fall trifft der SR eine Tatsachenentscheidung, die unanfechtbar ist und bleibt, es geht ja nur um weitere Konsequenzen. Beurteilt der SR eine Sache (Stichwort Tim Wiese), so ist die Entscheidung endgültig, nur die potenziellen Folgen (Sperre, Wertung) sind noch festzulegen, die SR-Entscheidung als solche steht nicht zur Disposition.