Überall sollte der Opferschutz vor dem Täterschutz stehen.
Ich konnt schon früher nicht verstehen, das der Schiedsrichter im gleichen Raum wie der Spieler der die Tätlichkeit begangen hat auf die Verhandlung warten muss meisten auch noch alleine.
Gute Obleute gehen auch bei erfahrenden Kollegen mit , als Unterstützung.
Ich hatte auch schon mal vorgeschlagen das es bei Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter jedesmal eine Anzeige vom Verband geben sollte bzw. der Kollege von einen Anwalt beraten werden. Der Anwalt wird natürlich vom Verein des Täters bezahlt ! Der jeweilige Verband zahlt natürlich erstmal den Anwalt und drückt es dann in der jeweilige Verhandlung dem Verein auf !
Zum besprochenen Fall, wenn man nicht beim Spiel anwesend war sollte man auch nicht über den Kollegen schimpfen, wir wissen nicht was in seinen Kopf vorging und/oder wie er vielleicht auch belabert wurde von beiden Mannschaften, das Spiel weiter zu leiten. Richtig wäre es gewesen das Spiel abzubrechen. Wer hat aber nicht schon falsche Entscheidungen getroffen oder war der Schiedsrichter von letzer Woche ?